Anlegerschutzprozesse für Senioren wegen angelegter Altersvorsorge.
Empfiehlt eine Bank einem älteren Anleger, der Geld zur Altersvorsorge anlegen möchte, eine unternehmerische Beteiligung, so haftet sie wegen nicht anlegergerechter Beratung. Dies auch insbesondere dann, wenn der lebensältere Bankkunde mit den Ersparnissen seinen Lebensunterhalt bestreiten will.
Das Kreditinstitut muss die Grundsätze der Bond-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahre 1994 beachten. Danach muss das Bankinstitut die Grundsätze der anleger- und anlagegerechten Beratung berücksichtigen.
Gerade bei vielen Schiffsfonds und Unternehmensanleihen sind diese Grundsätze missachtet worden. Häufig kommt bei den lebensälteren Anlegern das Gefühl auf, dass die Geldanlage sich nicht so entwickelt, wie dies versprochen wurde. Dann sollte der Senior mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht klären, ob eine Schadenersatzklage sinnvoll ist.
Bei den Provisionen wurden die Anleger häufig nicht vollständig informiert. Mitarbeiter von Banken, Sparkassen und Volksbanken sowie freie Berater müssen ihre Kunden über jede Provision informieren – bei freien Beratern erst ab 15 % Provision. Der Senior muss wissen, was das Bankinstitut vom Fondsemissionshaus bekommt.
Es lohnt sich deshalb fast immer einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu Rate zu ziehen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Anlagen zur Altersvorsorge gegründet.