Können Tiere erben?

Wenn der Tierhalter stirbt, fällt das geliebte Haustier als bloßer Nachlassgegenstand in die Erbmasse. Ist das Tier  gar als Erbe im Testament eingesetzt, dann ist das Testament insoweit nichtig. Wenn kein Testament und auch keine Erben vorhanden sind, erbt der Staat und schafft das Tier postwendend in ein Tierheim. Es soll auch Erben geben, die sich der ungeliebten  „Erbmasse Tier“ einfach durch Aussetzen oder Verkauf an ein Versuchslabor entledigen.

 

Für Tierliebhaber eine bedrückende und kaum hinnehmbare  Situation. Deshalb werden im Testament oft Klauseln  oder Auflagen eingebaut, die dem geliebten Haustier dieses Schicksal ersparen sollen. Meist sind diese dann aber  anfechtbar oder werden einfach nicht beachtet. Diese unbefriedigende Situation will die Stiftung ad-infinitum mit der Forderung nach besserer rechtlicher  und finanzieller Stellung der Haustiere jetzt beenden. Aber es gilt, entgegen aller von interessierter Seite verbreiteter anderslautender Behauptungen,  schon heute: Tiere können auch jetzt schon erben!

 

Bello ,Mieze und Hansi  sind schon lange  keine Sachen mehr, wie zum Beispiel  Tisch oder Stuhl, sondern Mitgeschöpfe die seit dem 26.07.2002 sogar unter dem Schutz des Artikel 20a Grundgesetz stehen. Mit Art. 20a GG wurde zwar die Verfassung geändert, nicht aber die gesellschaftliche Wirklichkeit in unserem Lande. So lange die Gesellschaft und die Rechtsprechung es zulässt, dass Tiere wegen wirtschaftlicher Interessen  in Qualhaltung ihr erbärmliches Leben fristen müssen und nach wie vor Tierversuche (Folter) an der Tagesordnung sind, wird auch ad-infinitum für eine bessere Rechtsstellung der Tiere kämpfen.

 

Tiere sollen zwar nicht vermenschlicht, aber in ihrer Empfindungs- und Leidensfähigkeit verstanden und nachempfunden werden können, fordert ad-infinitum. Dass Tiere auch fühlende Geschöpfe und nicht bloss Objekte sind, wird zwar von interessierten Kreisen gerne als falsch verstandene Vermenschlichung der Haustiere abgetan und verspottet. Es ist aber eine Selbstverständlichkeit, Tiere zu achten, zu schätzen und zu  würdigen.

 

Die Kluft zwischen der Gesellschaft, den Tieren und  denjenigen die in unserem Lande Recht sprechen, darf anscheinend nicht geschlossen werden, da man sonst Rechtsansprüche zu befürchten hätte. Dies liegt auch daran, daß Art. 20a GG ein Staatsziel formuliert. Ein Staatsziel ist eine Verfassungsnorm mit rechtlich bindender Wirkung, die der Staatstätigkeit die fortdauernde Beachtung oder Erfüllung des Ziels vorschreibt. Also eine Verpflichtung und nicht nur der Hinweis, man möge auch Tierschutzbelange berücksichtigen. Mehr aber auch nicht. Vor allem kann ein Staatsziel allein keine subjektiven einklagbaren Rechte der einzelnen begründen; weder für sich noch für die Tiere.

 

Deshalb bleibt es dabei, die Lebenssituation und eine bessere rechtliche Stellung der Tiere wird sich nur verwirklichen lassen, indem der gesellschaftliche Druck auf den Gesetzgeber stetig zunimmt. Also müssen unsere Tiere finanziell unabhängig sein.  Dazu ist zunächst  die Erbfähigkeit für Tiere einzufordern.  Erbfähig ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Sie ist ein Teil der allgemeinen Rechtsfähigkeit nach § 1 BGB. Demnach sind alle natürlichen und juristischen Personen erbfähig, nicht aber Sachen. Nicht erbfähig sind daher insbesondere Tiere. Diese sind zwar keine Sachen, werden rechtlich aber so behandelt.  Sachen können gehandelt werden, gekauft, verkauft werden, wie auch Computer oder Autos. Tiere haben keine Rechte.  Wer aber erben will, muss Rechte haben.

 

Tierliebhaber können ihrem Haustier diese Rechte durch Gründung  einer Stiftung indirekt verleihen. Der Unterhalt des Tieres wird dann zeit seines Lebens aus den Mitteln der aus dem Nachlass ausgeschiedenen Stiftungsvermögen finanziert. Ja es kann sogar geregelt werden, dass das Tier in seiner gewohnten Umgebung verbleibt und den Auflagen des Stiftungsgebers entsprechend gehalten wird.

 

Jeder Normalverdiener kann heute eine Stiftung gründen. ad-infinitum gründet und verwaltet für diesen Zweck individuell und ganz nach den Vorstellungen und Wünschen des Stifters fiduziarische Stiftungen. Da Stiftungen immer auf „Ewigkeit“ ausgerichtet sind, (es gibt in Deutschland Stiftungen die bereits älter als 1000 Jahre sind), tritt der Stifter über Zeit und Grenzen auch für die berechtigten Interessen der nachfolgenden Generationen ein.

Nebenbei ist eine solche Stiftung auch noch das „bessere Testament“. Das Haustier Hund z.B. wird mit einer Stiftung somit über Generationen hinaus zum unbestechlichen Wächter über das Vermögen seiner geliebten Menschen.

ad-infinitum hofft, dass viele Tierfreunde die Übertragung Ihres Vermögens auf ihren persönlichen Wunscherben auf einen wesentlichen früheren Zeitpunkt als bisher legen und dies auch nicht als Verabschiedung aus dem aktiven Leben ansehen.