Lebensversicherung – gibt es eine Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass auch ein Versicherungsnehmer sich an Treu und Glauben halten muss.

Der Kläger hatte sechs Jahre lang einen Lebensversicherungsvertrag durchgeführt, d. h. Prämien eingezahlt. Er wollte dann den Vertrag nicht mehr gelten lassen und klagte auf Rückzahlung. Das Gericht lehnte diesen Anspruch ab. Es begründete dies damit, dass jemand nicht sechs Jahre warten kann, obwohl er weiß, dass etwas nicht stimmt und dann nach sechs Jahren einfach einen für ihn günstigen Anspruch geltend macht.

Autorin:
Rechtsanwältin
Dr. Gabriele Sonntag
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

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