Berücksichtigung des Einkommens von Familienangehörigen bei Grundsicherung

Wenn Familienangehörige in einer familiären Gemeinschaft zusammenleben, d. h. es erwartet werden kann, dass sie aus einem Topf wirtschaften, darf bei der Ermittlung der Bedürftigkeit unabhängig von einem Unterhaltsanspruch das Einkommen und das Vermögen eines anderen Familienangehörigen berücksichtigt werden.

Es darf nur derjenige nicht in die Bedarfsgemeinschaft einbezogen werden, der tatsächlich nicht unterstützt wird.

Autor:
Rechtsanwalt
Roland Tilch
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

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