Reiseversicherung – Transport bei irrtümlicher Eilbedürftigkeit?
Ein Reisender, der zuvor eine Reiseversicherung mit Auslandskrankenrücktransport abgeschlossen hatte, war tatsächlich im Urlaub krank geworden. Die vor Ort in Spanien behandelnden Ärzte schätzten den Rücktransport als eilbedürftig ein.
Die entsprechenden Unterlagen wurden an den Versicherer übermittelt. Dieser leitete den Rücktransport in die Wege. In Deutschland stellte sich dann heraus, dass der Rücktransport doch nicht eilbedürftig gewesen war. Die spanischen Ärzte hatten sich geirrt. Der Versicherer wollte nicht zahlen. Vor Gericht bekam aber der reisende Patient Recht: Er durfte sich auf die Einschätzung der spanischen Ärzte verlassen. Die Versicherung hätte nach Vorliegen der Unterlagen eben genauer prüfen müssen, ob tatsächlich eine Eilbedürftigkeit vorlag.
Autor:
Rechtsanwalt
Philipp Krasa
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