Kündigen Sie nicht Ihre Lebensversicherung – retten Sie ihr Geld

Verbraucherschützer warnen aktuell Versicherungsnehmer vor Post von ihrer Versicherung. Getarnt als „Serviceschreiben“ oder „Jahresmitteilung“ fordern die Versicherungen zum kündigen des Lebensversicherungsvertrages auf.

Solche Schreiben haben oft einen Haken. Sie verbinden den Kündigungsvorschlag mit dem Versprechen hoher Auszahlungen. Doch einzig für die Versicherungsgesellschaft ist dies ein gutes Geschäft. Wie Lebensversicherungskunden mehr kassieren können, erfahren sie hier.

Abhilfe auf Kosten der Kunden

Momentan schreiben Versicherungen vermehrt Kunden an und verschicken sogenannte „Serviceschreiben“. Die Schreiben dienen zur frühzeitigen Kündigungsaufforderung der Lebensversicherung. Mit anderen Worten: Die Versicherungskunden sollen animiert werden, nicht erst bis zum ordentlichen Ablauf des Versicherungsvertrages weiter einzuzahlen.

Der Grund liegt ganz offen auf der Hand: Die Policen sind den Versicherungen schlichtweg zu teuer. Deshalb bedienen sie sich einer einfachen Lösung und wollen die Kunden möglichst günstig loswerden. Doch für die Altkunden sieht das Ganze anders aus. Beim Versicherungsabschluss gab es ein hohes Zinsversprechen, das heutzutage nicht mehr garantiert werden kann und somit können Kunden bei einer vorzeitigen Beendigung viel Geld verlieren.

Versicherungsnehmer mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren erhalten beim ordnungsgemäßen Auslaufen ihrer Versicherung lukrative Auszahlungen. Das Ganze geschieht sogar steuerfrei. Doch kündigen die Kunden die Lebensversicherungen schon vorher, entfallen diese steuerfreien Auszahlungen und von dem jahrelang Ersparten bleibt dem Versicherungsnehmer am Ende noch viel weniger. Die Inhaber von Lebensversicherungspolicen müssen bei einer frühzeitigen Kündigung sogar oftmals draufzahlen, denn vor Ablauf sind Abschlagsteuern fällig.

Was sollten Kunden tun? 

Viele Versicherungskunden fragen sich, wie sie auf diese Schreiben reagieren sollen, auch wenn die von der Versicherung genannten sofort auszahlbaren Summen hoch erscheinen. Versicherungsnehmer sollten sich ganz eindeutig anwaltliche Hilfe holen, damit sichergestellt werden kann, dass die Kunden ihr gesamtes Geld erhalten. Qualifizierte anwaltliche Fachberatung zusammen mit einem auf die Berechnung von Lebensversicherungen spezialisierten Mathematiker (= Aktuar) bringt Klarheit, ob sich das vermeintlich gute Angebot der Versicherung wirklich rechnet.

Einer Kundin wurde eine Auszahlung von über 11.500,00 Euro versprochen. Doch würde sie ihren Vertrag weiterlaufen lassen und erst mit Ende der Laufzeit eine Auszahlung erhalten, bekäme sie  22.000,00 Euro. Dieses Geld steht den Versicherungskunden rechtmäßig zu und sollte nicht verschenkt werden.

Stellungnahme der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Niemand sollte sich von dem Serviceschreiben verführen lassen und eine schnelle Entscheidung fällen. Die Versicherungen locken die Kunden mit Formulierungen wie „Erfüllen Sie sich Ihre Träume“. Doch am Ende der Laufzeit lassen sich diese Träume noch viel besser verwirklichen. Die Grundlagen für so eine Entscheidung benötigen mehr als nur ein geschickt formuliertes Werbeschreiben der Versicherungsbranche im Briefkasten der Versicherten.

Sollten auch Sie angeschrieben worden sein, lassen Sie sich beraten. So erfahren Sie auf Ihre Situation zugeschnitten, welche Argumente wirklich zählen und wie Sie zum Schluss mehr aus Ihrem Lebensversicherungsvertrag herausholen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! – Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lebensversicherung“ anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lebensversicherung“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

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Telefon: 06071-9816810

gödde

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.