Sturz eines Kleinkindes aus einem Hochbett – haftet der Reiseveranstalter?
Die Vermietung eines Hochbetts für ein Kleinkind ohne jede Absturzsicherung in einem Ferienhaus widerspricht der Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters.
Es liegt damit ein Reisemangel vor. Eine Absturzsicherung bei Hochbetten dient nicht nur dem Schutz vor dem Herausfallen im Schlaf. Sie soll auch verhindern, dass das Kind sich beim Ein- und Aussteigen in das Bett verletzt.
Autor:
Rechtsanwalt
Roland Tilch
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Dr. Sonntag Rechtsanwälte
Hans-Vogel-Str. 2
90765 Fürth
Tel.: 0911 971870
Fax-Nr.: 0911 9718710
E-mail: recht@ra-sonntag.de
Internet: www.ra-sonntag.de
Diese Kanzlei ist gelistet in der BSZ® e.V. TopListe Seniorenrecht
Mitgeteilt durch:
ad-infinitum.online
Verwaltung und Sitz:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Vorstand Horst Roosen
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816810
Telefax 06071- 9816829
e-mail: info@ad-infinitum.online
Internet: www.ad-infinitum.online + www.anwalts-toplisten.de
ad-infinitum unterstützen
ad-infinitum ist zur Finanzierung der laufenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür Geldbeträge als auch Sachspenden. Eine finanzielle Zuwendung an ad-infinitum ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der ad-infinitum Projekte zum Wohle der Senioren bei.
Für Ihre Zahlung können Sie den „bitte zahlen“ Button verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.