BSZ e.V. Vertrauensanwälte reichen weitere Klagen gegen private Krankenversicherungen ein.

Private Krankenversicherungen sind verpflichtet Kosten für notwendige Heilbehandlungen zur Beseitigung oder Linderung der Fehlsichtigkeit zu übernehmen und dürfen die Versicherungsnehmer dabei nicht aus Kostengründen auf die Versorgung mit Brille oder Kontaktlinsen verweisen. Denn die LASIK-Operation stellt eine medizinisch notwendige Heilbehandlung dar und führt zur Besserung, idealerweise zur Heilung der Fehlsichtigkeit. Dies ist wissenschaftlich erwiesen.

Trotz zahlreicher zu Gunsten der Versicherungsnehmer ergangener Urteile verweisen viele private Krankenversicherungen ihre Versicherungsnehmer nach wie vor auf eine kostengünstigere Versorgung mit Brille oder Kontaktlinsen bei Fehlsichtigkeit. Wie auch im Falle eines Mandanten, welcher sich berechtigt nicht auf die Brille und Kontaktlinsen verweisen ließ sondern den Auftrag erteilte, seine Ansprüche auf Übernahme der Kosten seiner LASIK-Operation gerichtlich durchzusetzen.

BSZ e.V. Vertrauensanwälte vertreten bereits eine Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung der Kostenübernahme für eine LASIK-Operation durch die private Krankenversicherung.

Die Rechtsanwälte empfehlen den Versicherungsnehmern im Falle einer Ablehnung der Kostenübernahme einer LASIK-Operation durch ihr Versicherungsunternehmen, ihre Ansprüche von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen und bei Vorliegen der Voraussetzungen die Kostenübernahme gerichtlich durchzusetzen.

Die Vertrauensanwälte der Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ raten aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung, vermeintliche Ansprüche in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt von einer spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen, um nicht unnötig auf Erstattungsansprüche zu verzichten.

Drüber hinaus zeigt das Vorgehen, dass ein Einschalten eines auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwaltes regelmäßig überaus sinnvoll sein kann. „Denn es ist nach Einschätzung der Vertrauensanwälte eben nicht so, dass die Versicherung stets im Interesse ihres Kunden handelt. Dies kann zur Folge haben, dass die Verweigerung einer Versicherungsleistung fehlerhaft ist und hiergegen Rechtsschutz einzuholen ist.“

www.versicherung-zahlt-nicht.net bietet Fördermitgliedern der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ die Möglichkeit von den Vertrauensanwälten der Selbsthilfegemeinschaft kostenlos Ihre Erstattungsansprüche prüfen zu lassen.

Zahlreiche Erfolge machen den Versicherten Mut, gegenüber den Versicherungsgesellschaften bzw. Kassen bei der Verfolgung ihrer Erstattungsansprüche hartnäckig zu bleiben. Besteht auf Seiten der Versicherten eine Rechtsschutzversicherungen, bestehen zudem gute Chancen, dass diese die Anwalts- und Gerichtskosten für das Verfahren übernehmen.

Wenn es um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Ihre Versicherung / Krankenversicherung geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die Vertrauensanwälte der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Ansprüche gegen Ihre Versicherung bzw. Krankenkasse durchzusetzen.

Auch Sie wollen den Ablehnungsbescheid Ihrer Versicherung professionell überprüfen lassen und sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen? Die Vertrauensanwälte stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Damit Sie nicht befürchten müssen, dass Ihnen schon Ihre ersten Fragen eine hohe Anwaltsrechnung beschert, ist für Sie als Fördermitglied der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ eine erste Orientierungsberatung durch einen spezialisierten Vertrauensanwalt kostenlos.

Betroffene Versicherte können jetzt die Aufnahme als Fördermitglied zu der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ beantragen. Die Höhe des Förderbeitrags beträgt einmalig 75.- Euro. Folgebeiträge werden nicht erhoben, können aber jederzeit gerne freiwillig in jeder Höhe geleistet werden.

Link zur Anmeldung

Fördermitglieder der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ können von den Vertrauensanwälten kostenlos Ihre Erstattungsansprüche prüfen lassen.

Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht
c/o Fine Products Selection Ltd.
Zweigniederlassung Dieburg
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
D 64807 Dieburg
Telefon: 06071- 9816812
Telefax: 06071-9816829
EMail: info@feine-produkte.de
Internet: http://www.versicherung-zahlt-nicht.net