Umgangsrecht bei Säuglingen und Kleinkindern?

Ein Umgangsrecht besteht bei getrennt lebenden Eltern auch bei Säuglingen und Kleinkindern.

Da diese ein völlig anderes Zeitgefühl haben als Erwachsene, ist ein häufigerer, kürzerer Kontakt notwendig. Bei Säuglingen soll der Kontakt mehrmals wöchentlich für ein bis zwei Stunden sein. Bei Kleinkindern kann die Dauer des Umgangs ausgedehnt werden. Dafür kann die Häufigkeit des Kontakts reduziert werden.

Es gilt der Grundsatz: Je jünger das Kind, desto häufiger aber kurzer Kontakt ist notwendig, um die Bindung zu halten.

Autorin:


Rechtsanwältin
Dr. Gabriele Sonntag
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Dr. Sonntag Rechtsanwälte
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