Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung – wie spielen diese zusammen?

Die Kraftfahrtversicherung ist keine Einheitsversicherung, sondern eine Zusammenfassung mehrerer Versicherungsverträge.

Deshalb ist eine Anzeigepflicht- oder Obliegenheitsverletzung für jede Versicherungssparte getrennt zu prüfen. Beantragt ein Versicherungsnehmer vorläufige Deckung für eine Vollkasko- und Haftpflichtversicherung, besteht auch Versicherungsschutz in der Vollkaskoversicherung, obwohl die elektronische Versicherungsbestätigung lediglich für die Haftpflichtversicherung ausgestellt wird.

Ein Versicherer muss den Versicherungsnehmer in einem solchen Fall eindeutig und unmissverständlich darauf hinweisen, wenn er die vorläufige Deckung nicht für den Kaskobereich erteilen will.

Autor

Roland Tilch

Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Dr. Sonntag Rechtsanwälte

Hans-Vogel-Str. 2

90765 Fürth

Tel.: 0911 971870

Fax-Nr.: 0911 9718710

E-mail: recht@ra-sonntag.de

Internet: www.ra-sonntag.de

Diese Kanzlei ist gelistet in der BSZ® e.V. TopListe Seniorenrecht

 

Mitgeteilt durch:

www.ad-infinitum.online

Verwaltung und Sitz:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Vorstand Horst Roosen

Groß-Zimmerner-Str. 36 a

64807 Dieburg

Telefon 06071- 9816810

Telefax 06071- 9816829

e-mail: info@ad-infinitum.online

Internet: www.ad-infinitum.online   + www.anwalts-toplisten.de

ad-infinitum unterstützen

ad-infinitum ist zur Finanzierung der laufenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür Geldbeträge als auch Sachspenden. Eine finanzielle Zuwendung an ad-infinitum ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der ad-infinitum Projekte zum Wohle der Senioren bei.

Für Ihre Zahlung können Sie den „bitte zahlen“ Button verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.