Urteil im Abgas-Skandal: Kein Anspruch auf Schadenersatz und keine EuGH-Klärung.

Der Abgas-Skandal hat sich zu einem florierenden Geschäft für Rechtsanwälte entwickelt. Mit positiver Berichterstattung werden betroffene Autobesitzer zu Tausenden von den Kanzleien eingesammelt. Die Erfolgsausichten werden meist sehr positiv dargestellt. Untermauert wird das durch die Veröffentlichung einzelner obsiegender Urteile. Über die Niederlagen wird in der Regel nicht berichtet.

Die verunsicherten Autobesitzer glauben in vielen Fällen, dass sie bei der Kanzlei welche die meisten Mandanten eingesammelt hat, auch am besten aufgehoben sind. Das kann so sein, muss es aber nicht. Den Gerichten ist es schlichtweg egal, wie viel Mandanten ein klagender Anwalt in dieser Sache vertritt oder schon vertreten hat. Glauben Sie niemanden, der Ihnen voraussagen will, wie ein Gericht entscheiden wird.

Das nachstehende Urteil zeigt, wie überraschend Gerichte entscheiden können:

Das Landgericht Braunschweig hat am Donnerstag die Klage eines VW-Kunden auf Schadenersatz abgelehnt und darüber hinaus entschieden, eben diese Klage auch nicht an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterzugeben, das berichtet das Online Portal des NDR.

Im betreffenden Fall wollte ein Kläger für seinen im  Jahr 2010 gekauften VW Eos 2.0 TDI mit einem Motor der Baureihe EA 189 EU 5 den Kaufpreis von 41.000 Euro erstattet bekommen.

Wie der NDR berichtet erteilte das Gericht dem Kläger eine Absage. Das Gericht erkannte zwar auch, dass es sich bei der betreffenden Software um eine unzulässige und gegen geltendes Recht verstoßende Abschalteinrichtung handelt. Ein Anspruch auf Schadenersatz könne aber daraus nicht hergeleitet werden. Das Gericht  begründete dies mit der Tatsache,    dass Typgenehmigung sowie Zulassung des Fahrzeugs weiter Bestand hat.

Die Klägerseite hatten auch gefordert maßgebliche Rechtsfragen vor dem EuGH klären zu lassen. Das Gericht lehnte dies jedoch ab. Die Klägerseite soll dagegen Berufung angekündigt haben.

Für den  BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. ist es unverständlich, dass die Autobauer sich von ihren Kunden vor Gericht auf Schadenersatz verklagen lassen.

Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass US-Autokäufer entschädigt werden und Deutsche Kunden nicht. Das Argument, dass die Amerikaner ein anderes Rechtssystem als wir haben sticht nicht. Ein Dieselmotor läuft in den USA nicht nach US Recht und in Deutschland nicht nach Deutschem Recht sondern hier wie dort mit Dieseltreibstoff und in der Art und Weise wie ihn seine Ingenieure konstruiert haben.

Werden die Abgaswerte mittels einer illegalen Software manipuliert, so sind die US Kunden als auch die Deutschen Kunden eines solchen Autos die Betrogenen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e.V. und seit 1998 aktiv im Anleger- und Verbraucherschutz tätig.

Die Autoindustrie ist es natürlich längst technisch möglich, sehr saubere und klimafreundliche Benziner und Diesel zu bauen.

Wenn aber eine Regierung nicht die notwendigen gesetzlichen Vorgaben erlässt und diese dann auch nicht konsequent auf deren tatsächlichen Einhaltung kontrolliert, wird der Abgasskandal durchaus erklärbar.

Die Diesel-Affäre an sich, ist schon genug Skandal. Doch das skandalöse am Skandal ist das Verhalten der betroffenen Autobauern ihren Kunden gegenüber. Die jetzt angelaufene Rabattschlacht unter dem Deckmantel des Umweltschutzes ist an Heuchelei kaum zu überbieten. Wer die größte und teuerste Dreckschleuder kauft bekommt den höchsten Rabatt!

So liebe Autobosse gewinnt eine Marke kein Vertrauen zurück!

Es muss endlich Schluss sein mit den eklatanten Messunterschieden zwischen Labor und Straße, die glaubt euch doch sowieso niemand mehr.  Entzieht euch der scheinbar schützenden Hand der Politik und wendet euch wieder eueren Kunden zu.

Sorgt dafür, dass an euren Bändern wieder Autobauer und nicht Rechtsanwälte stehen. Gebt euren Kunden die Möglichkeit, dass sie gerne euere Autohäuser aufsuchen und nicht ihr Geld bei den Rechtsanwälten ausgeben müssen. Jede Klage gegen euch, die nicht erhoben wird, poliert eure Marke auf. Der Merceds-Stern und das VW Emblem sind in der Welt immer noch bekannter als die Deutsche Flagge. Sorgt dafür, dass wir wieder stolz auf euch sein können.

Liebe Autoindustrie behandle die Autofahrer die wir Dir melden, genau so wie Du die US-Kunden behandelt hast. Erspare ihnen den Weg zum Anwalt und zu den Gerichten. Sie werden es Dir danken und Deine Marke hochhalten.

Der BSZ e.V. ruft alle betroffenen Autofahrer auf, sich an der Aktion „gleiches Recht für Deutsche Autokäufer wie für US-Käufer zu beteiligen.

Und so funktioniert diese Aktion:

  • Werden Sie Fördermitglied der BSZ e.V. Gemeinschaft „„gleiches Recht für Deutsche Autokäufer wie für US-Käufer“.
  • Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 20.- Euro nicht unterschreiten sollte.
  • Sie nennen dem BSZ e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.
  • Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu ihrem Fahrzeug.
  • Der BSZ e.V. schreibt einzeln für jedes Fördermitglied den Vorstand des jeweiligen Autobauers an und bittet für dieses Mitglied, unter Fristsetzung von 14 Tagen, um Regulierung wie bei den US-Kunden, oder um ein alternatives Angebot und auf den Verzicht der Verjährungseinrede für die nächsten 6 Monate.
  • Erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen keine Antwort bzw. kein akzeptables Angebot, können Sie eine kostenlosen Erstberatung durch einen der  BSZ e.V. Vertrauensanwälte in Anspruch nehmen.

Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags können Sie gerne den „bitte zahlen Button“ verwenden.

Sie können unter dem Stichwort “Gleiches Recht“ auf unser Bankkonto überweisen:

Bank: Sparkasse Dieburg

IBAN: DE 44 5085 2651 0132 1009 00    BIC HELADEF1DIE

oder per Post (Schein im Briefumschlag)

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Groß-Zimmerner-Str. 36 a

64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810

Telefax: 06071-9816829

E-Mail: bsz-ev@t-online.de

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.09.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.