Haften Eltern für ihre (volljährigen) Kinder?

Das Schild mit der Aufschrift „Eltern haften für ihre Kinder“ ist bekannt. Der Hinweis ist jedoch irreführend.

Eltern haften für die von ihren Kindern angerichteten Schäden nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Diese Aufsichtspflicht endet spätestens mit der Volljährigkeit der Kinder.

Der BGH hatte vor Kurzem einen Fall zu entscheiden, in dem ein volljähriges noch zu Hause wohnendes Kind vom Internetanschluss der Eltern Musik im Wege eines Filesharings anderen zugänglich gemacht hatte. Die beklagten Eltern waren zum Schadensersatz verurteilt worden, weil sie Inhaber eines Internetanschlusses waren. Dieses Urteil begründet eine Art Sippenhaft. Diese gibt es jedoch in unserer Rechtsordnung nicht. Es ist zu vermuten, dass das Bundesverfassungsgericht hier das letzte Wort spricht.

Autor

Roland Tilch

Fachanwalt für Sozialrecht

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