Kann wegen unbefugter Untervermietung gekündigt werden?

Ein Vermieter hatte seinem Mieter den Mietvertrag gekündigt, weil dieser ihm nur mündlich mitgeteilt hatte, dass er das vermietete Grundstück zum Teil untervermietet.

Im Mietvertrag war eine schriftliche Form der Anzeige vereinbart worden. Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Vermieter trotzdem nicht außerordentlich kündigen darf. Zwar sei der Mietvertrag verletzt worden. Interessen des Vermieters seien jedoch nicht unzumutbar beeinträchtigt.

Alleine die mündliche statt die schriftliche Mitteilung reicht nicht aus, um die Interessen des Vermieters so zu beeinträchtigen, dass er kündigen kann.

Autor

Philipp Krasa

Rechtsanwalt

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