Wer rechnet bei Verwalterwechsel ab?

Die Pflicht zur Erstellung der Jahresrechnung trifft den Verwalter, der im Zeitpunkt der Entstehung der Abrechnungspflicht Verwalter ist. Scheidet der Verwalter im Laufe des Wirtschaftsjahres aus, schuldet er die Jahresabrechnung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr unabhängig davon, ob im Zeitpunkt seines Ausscheidens die Abrechnung bereits fällig war.

Es kann natürlich vertraglich eine andere Vereinbarung getroffen werden. Liegt eine solche vertragliche Vereinbarung mit der WEG nicht vor, dann muss der Ex-Verwalter abrechnen.

Für die Frage, wer die Erstellung der Jahresabrechnung schuldet, kommt es nur auf das Entstehen der Abrechnungspflicht nach § 28 Abs. 3 WEG an. Die Fälligkeit sagt nichts darüber aus, wer die Leistung schuldet. Die Abrechnungspflicht entsteht immer nach Ablauf eines Kalenderjahres.

Autor

Philipp Krasa

Rechtsanwalt

Dr. Sonntag Rechtsanwälte

Hans-Vogel-Str. 2

90765 Fürth

Tel.: 0911 971870

Fax-Nr.: 0911 9718710

E-mail: recht@ra-sonntag.de

Internet: www.ra-sonntag.de

Diese Kanzlei ist gelistet in der BSZ® e.V. TopListe Seniorenrecht

Mitgeteilt durch:

www.ad-infinitum.online

Verwaltung und Sitz:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Vorstand Horst Roosen

Groß-Zimmerner-Str. 36 a

64807 Dieburg

Telefon 06071- 9816810

Telefax 06071- 9816829

e-mail: info@ad-infinitum.online

Internet: www.ad-infinitum.online   + www.anwalts-toplisten.de

  • Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen.

ad-infinitum unterstützen

ad-infinitum ist zur Finanzierung der laufenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür Geldbeträge als auch Sachspenden. Eine finanzielle Zuwendung an ad-infinitum ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der ad-infinitum Projekte zum Wohle der Senioren bei.

Für Ihre Zahlung können Sie den „bitte zahlen“ Button verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.