Gerichte entscheiden im Diesel-Skandal „im Namen des Volkes“ gegen das Volk!

Trotzdem: „Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen berechtigten Anspruch gegen Verkäufer und Hersteller“, sagt UTR Vorstand Horst Roosen. Der UTR e.V. bietet seinen Fördermitgliedern schnelle außergerichtliche  Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück –bundesweit-“.

Bei Weigerung zur Durchführung des umstrittenen Software-Updates bei einem vom Abgas-Skandal betroffenen PKW ist die  Betriebsuntersagung rechtmäßig. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Potsdam eine von der Zulassungsbehörde des Landeskreises Teltow-Fläming verfügte Betriebsuntersagung eines Pkw mit einem nicht nachgerüsteten Dieselmotor für rechtmäßig erklärt. (VG 10 L 303/18)

Das betroffene Auto ist mit einem Dieselmotor EA 189 EU 5 ausgerüstet. Die Behörde forderte den Autobesitzer auf, das vom Hersteller angebotene „Software-Update“ vornehmen zu lassen. Das verweigerte der Fahrzeugbesitzer.  Hierauf erging durch die Behörde eine mit Sofortvollzug versehene Verfügung zur Betriebsuntersagung des Fahrzeugs des Antragstellers.

Das Verwaltungsgericht kam nach Prüfung im Eilverfahren zum Schluss, dass diese Verfügung rechtmäßig sei.

Das Gericht teilte dem betroffenen Fahrzeugbesitzer noch mit, dass es ihm natürlich unbenommen bleibe, statt eines „Software-Updates“ die nach seiner Meinung effektivere Methode der Hardwareumrüstung, auf eigene Kosten,  zu wählen. Danach würde das Auto wieder den Vorschriften entsprechen.

Der UTR e.V. verzichtet darauf dieses Urteil in irgendeiner Form zu kommentieren.

Es trägt aber sicher erheblich mit dazu bei, dass die Verbraucher ihr Vertrauen in die Gerichte immer mehr verlieren. Im Namen des Volkes geht anders! Oder um es mit einem Altbundespräsidenten zu sagen:“ Was ist das für ein Rechtsstaat in dem der rechtstreue Bürger der Bescheuerte ist?“!

  • Die Besitzer von Autos die jetzt ein Zwangsupdate erhalten, von Fahrverboten oder gar von Stilllegung bedroht sind, konnten davon ausgehen, dass die Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Zulassung und des Kaufes den gesetzlichen Regeln entsprachen. Hätte man die Autokäufer vor dem Kauf darüber informiert, dass in dem betreffenden Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, hätten sie dieses Auto niemals gekauft.

Die Autohersteller geben bei der Vermarktung ihrer Fahrzeuge mit Dieselmotoren vor, auf Umweltfreundlichkeit, Sparsamkeit und Langlebigkeit großen Wert zu legen. Aber die Wirklichkeit sieht völlig anders aus.

Die Kunden wurden massiv getäuscht und haben nun Fahrzeuge auf dem Hof stehen die erhebliche Wertverluste zu verzeichnen haben. Dazu kommen noch drohende Fahrverbote für Teilbereiche der Innenstädte. Viele Kleintransportunternehmen, Kranken – und Behinderten-Fahrdienste, sehen sich in ihrer Existenz bedroht.  Die Auto- oder Leasing-Raten müssen weiterhin bedient werden. Bei Ende des Leasingvertrages drohen hohe Nachzahlungen wegen erheblicher Wertverluste der Betrugs-Diesel.

  • Wenn Gesetze, Vorschriften und Regeln in unserem „Rechtsstaat“  noch eine Rolle spielen, darf es unter keinen Umständen sein, dass Autokäufer die ein ordnungsgemäß zugelassenes Auto  gekauft haben, nachträglich zu einem umstrittenen Zwangsupdate verpflichtet werden oder mit der Stilllegung des Fahrzeugs sanktioniert werden. Wo bleibt da sonst die Rechtssicherheit und der Investitionsschutz?

Eine Motorsteuerung, die erkennt, ob sich ein Fahrzeug auf einem Prüfstand befindet und in diesem Fall den Motorbetrieb so umschaltet, dass ein niedrigerer Schadstoffausstoß entsteht, begründet einen erheblichen Mangel eines Fahrzeugs. Dass das Kraftfahrt-Bundesamt nun prüfen muss, ob eine Entziehung der Betriebserlaubnis notwendig ist, wenn der Hersteller nicht innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel behebt, belegt, dass die Softwaremanipulationen einen erheblichen Mangel darstellt.

Der Hersteller des betreffenden Motors begeht durch dessen Vertrieb sogar eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Erwerbers des Fahrzeugs. So hat das LG Bonn kürzlich entschieden. Mit dem Kauf eines vom Abgasskandal betroffenen Neu- oder Gebrauchtwagens, haben Sie ein mangelbehaftetes Fahrzeug erworben.

Die EU hatte schon 2007 eine Regelung erlassen, die Strafen für illegale Abschalteinrichtungen fordert.

Wörtlich heißt es in der Verordnung 715/2007: „Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.“

Und auch die deutschen Gesetze sehen solche Sanktionen vor. Ein Hersteller, der ein Fahrzeug mit Abschalteinrichtung in Verkehr bringt kann je Fahrzeug mit bis zu 5000 Euro Bußgeld belegt werden. Aber die Bundesregierung tut nichts dergleichen und hält weiter ihre schützende Hand über die Autoindustrie.

Das Ergebnis:

  • Die Autohersteller täuschen und vertuscht weiter!
  • Die Konzerne bemühen sich nicht im Geringsten um eine Wiedergutmachung des Schadens.
  • Die Gerichte entscheiden „im Namen des Volkes“ gegen das Volk!

Entgegen so mancher Erfolgsmeldung von Anwaltskanzleien, die an dem Diesel-Skandal mitverdienen wollen, bleiben die Klagen vor Instanzengerichten überwiegend erfolglos.

Nach Angaben von VW haben bisher 20 000 Kunden geklagt und einige Tausend haben sich an Pseudosammelklagen beteiligt. Nach VW-Angaben sollen bisher ungefähr 4500 Urteile ergangen sein. Davon etwa ein Dutzend von Oberlandesgerichten.  In den überwiegenden Fällen wurden die Klagen abgewiesen.

UTR-TIPP für betroffene Dieselkäufer:

Wurde Ihnen ein Betrugs-Diesel verkauft. Dann ist der Vertrag unserer Meinung nach wegen Verstoßes gegen EU-Recht nichtig.

Das ist keine Sensation und auch nicht neu: Autohändler müssen Betrugs-Diesel zurücknehmen! Bei dem |U|T|R| Umwelt Technik Recht e.V. wundert man sich über die betrogenen Autofahrer, die vor die Gerichte ziehen, oder sogar Erfolgsprovisionen bezahlen, um sich von ihrem Betrugs-Diesel zu trennen.

Der UTR e.V. bietet seinen Fördermitgliedern schnelle außergerichtliche  Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück –bundesweit-“.

  • Sie müssen keine Erfolgsprovision bezahlen. Behalten Sie Ihr Geld in der eigenen Brieftasche.

Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann erklären die UTR e.V. Rechtsanwälte Ihrem Händler ganz genau, dass hier eine unerlaubte Handlung vorliegt die auf die Vortäuschung eines mangelfreien Zustands gerichtet ist und  warum es für ihn Sinn macht den Kaufvertrag für das manipulierte Fahrzeug rückgängig zu machen und Ihnen den Kaufpreis zurückzuzahlen.

Darüber hinaus wird vom Hersteller die Feststellung der Einstandspflicht für aus der Beschaffenheit der Abgasreinigungsanlagen des Fahrzeugs resultierende Schäden gefordert. In vielen Fällen funktioniert das dann ohne Gerichte und hohe Kosten.

„Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen berechtigten Anspruch gegen Verkäufer und Hersteller“, sagt UTR Vorstand Horst Roosen.

Ein Kraftfahrzeug darf in Deutschland nach EU Recht nur dann auf dem Markt angeboten, verkauft  und zugelassen werden, wenn es über eine entsprechende Erlaubnis verfügt.

Diese Erlaubnis wird dem Hersteller nur erteilt, wenn das betreffende Fahrzeug sämtliche technischen Anforderungen erfüllt, die in den einschlägigen Normen enthalten sind. Nur wenn der Hersteller eine solche Erlaubnis besitz darf er Fahrzeuge dieses Typs anbieten. Technische Informationen des Herstellers, dürfen nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.

Dem Hersteller obliegt die Verpflichtung nachzuweisen, dass alle von ihm verkauften, zugelassenen oder in der EU in Betrieb genommenen Neufahrzeuge über eine Typgenehmigung gemäß dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen verfügen.

Fahrzeuge für die eine Übereinstimmungsbescheinigung vorgeschrieben ist dürfen nach § 27 Abs. 1 EGFGV im Inland zur Verwendung im Straßenverkehr nur feilgeboten, veräußert oder in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einer Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Indes dürfen teschnische Informationen des Herstellers, wozu auch eine Übereinstimmungsbescheinigung zählt, nach § 28 Abs. 1 EG-FGV nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.

Bei Verstoß gegen § 27 Abs. 1 EG-FGV sind alle davon betroffenen Kaufverträge gemäß § 134 BGB unserer Meinung nach nichtig.

Bestimmte Verstöße welche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wie die Vorlage gefälschter Prüfergebnisse oder technischer Spezifikationen oder sonstige unrichtige oder unvollständige Erklärungen werden in der Regel vorsätzlich begangen und unterliegen somit auch noch den besonderen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs. Aus strafrechtlicher Sicht kommt daher der Straftatbestand des Betruges nach § 263 StGB in Betracht. Darüber hinaus ist zudem der Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB relevant.

Der UTR e.V. bietet betroffenen Autobesitzern schnelle außergerichtliche  Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück – bundesweit“.

Alternativen: Aufspielen einer zweifelhaften Software oder Zwangsstilllegung des Autos.

Wer auf die mehrfache Aufforderung zum (Zwangs)-Update nämlich nicht reagiert, muss damit rechnen, dass sein Auto demnächst aus dem Verkehr gezogen wird. Ehe nun die Polizei bei Ihnen vor der Tür steht und die zwangsweise Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs  durchsetzt, wofür Sie übrigens auch noch bezahlen müssen, sollten Sie  Ihr Recht nutzen und Ihr Fahrzeug dem Verkäufer zurückgeben.

Schicken Sie Kauf- oder Leasingvertrag und KFZ-Schein an unsere Post- oder E-Mailadresse dokudrom@email.de   Wir informieren Sie dann wie es weitergeht.

Als Fördermitglied des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. leisten Sie einen von ihnen selbst zu bestimmenden einmaligen Förderbeitrag der jedoch 100.- Euro nicht unterschreiten darf. Hier geht’s zu Anmeldung. 

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Sie können aber auch gerne auf das UTR e.V. Bankkonto überweisen:

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Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29

 

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Bleiben Sie cool wenn Ihnen Ignoranten die Freude an Ihrer positiven Einstellung zum Dieselmotor  vermiesen wollen.

Früher glaubte man ja auch, die Erde sei eine Scheibe!

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…