Kindergeld – kann dieses direkt an das Kind gezahlt werden?
Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld kann abweichend von der allgemeinen Regel auch an das Kind selbst ausbezahlt werden.
Voraussetzung ist, dass der Kindergeldberechtigte gegenüber dem Kind seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt oder mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltsverpflichtet ist. Wird das Kindergeld an das Kind ausbezahlt, so gehört es zu dessen Einkommen und zwar nicht nur im steuerlichen Sinn, sondern auch sozialrechtlich gesehen.
Das Kindergeld kann also für den Fall, dass das Kind Sozialleistungen erhält, als Einkommen angerechnet werden. Sozialträger raten daher manchmal dazu, das Kindergeld direkt an das Kind auszahlen zu lassen. Hierzu ist das Kind allerdings nicht verpflichtet
Autor
Roland Tilch
Fachanwalt für Sozialrecht
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