Lieferung und Montage einer Küche – was ist das für ein Vertrag?
Der BGH hatte zu entscheiden, ob für einen Vertrag zur Lieferung und Montage einer Küche eher Kaufvertragsrecht oder eher Werkvertragsrecht anzuwenden ist.
Seit langem ist entschieden, dass es für die rechtliche Einordnung eines Vertragsverhältnisses darauf ankommt, auf welcher der beiden Leistungen bei einer Gesamtbetrachtung der Schwerpunkt liegt. Ist es eine leicht einzubauende Küche, dann liegt der Schwerpunkt eher im Kaufvertragsrecht.
Muss die Küche aber genau geplant und in vielen Arbeitsstunden genau eingebaut und eingepasst werden, dann liegt ein Werkvertrag vor. Die Einordnung in eines von beiden ist wichtig für Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, insbesondere für Gewährleistungsansprüche des Käufers bzw. Bestellers der Küche.
Autor
Philipp Krasa
Rechtsanwalt
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