Der BSZ® e.V. fordert: Schluss mit der staatlich sanktionierten Raubritterei, dem Abmahnunwesen!

Aufgrund der Berichterstattung des BSZ e.V. über das ausufernde Abmahnunwesen wurden wir von vielen Seiten um weitergehende Informationen gebeten. Wir haben diese Telefoninterviews zwischen Pressevertretern und dem  BSZ e.V. Vorstand Herrn Horst Roosen nachfolgend zusammengefasst. 

Frage: Nimmt Deutschland in Bezug auf Abmahnungen einen besonderen Platz ein?

Antwort:

Deutschland ist das einzige Land in Europa, wo man seine Mitmenschen so unverfroren mit Hilfe der Justiz finanziell ausnehmen kann. Mit gebührenpflichtigen Abmahnungen kann man hier schnell sehr reich werden.

Das deutsche Wettbewerbsrecht, Betroffene sprechen vom „Abmahnunrecht“, bietet Abmahnanwälten und Abmahnvereinen eine Fülle von Möglichkeiten, Geld auch aus den kleinsten Wettbewerbs- und Urheber Rechtsverstößen zu schlagen.  Das absurde ist, dass sich auch diese „Abmahner“ als „Organ der öffentlichen Rechtspflege“ wahrnehmen.  Hier wird mit frei erfundenen Streitwerten dem wirtschaftlich Schwächeren der Boden unter den Füßen weggezogen. Da werden kleine Unternehmen wegen mitunter an den Haaren herbeigezogenen Rechtsverstößen mit Existenz bedrohenden Geldforderungen konfrontiert.

Frage: Ist das in der Form noch als Rechtspflege zu bezeichnen?

Antwort:

Wo „Rechtspflege“ einzig zu dem Zweck betrieben wird, den Beteiligten Einkünfte zu verschaffen und zwar auf Kosten anderer, die letztlich durch staatlichen Zwang veranlasst werden, die Mittel aufzubringen, da verdient sie den Namen Rechtspflege nicht mehr. Das ist staatlich sanktionierte Raubritterei.

Die Praxis der massenweisen Abmahnungen von Verkäufern auf Internetportalen wie zum Beispiel ebay durch den IDO e.V. ist ebenso unmoralisch und asozial wie die Fiktion eines Rentners, der lückenlos alle Parksünder erfasst und sich mit den Ordnungsamt den Erlös der Strafmandate teilt. Sie ist unmoralisch und asozial, sie ist unlauterer als die meisten beanstandeten Verstöße – aber sie ist nicht rechtswidrig.

Frage: ..und die Gerichte?

Antwort:

Wenn einmal ein engagierter Richter die Klagebefugnis eines Dauerabmahners – wie z.B. des IDO e.V. – anzweifelt und die Verfügungsanträge zurückweist, weil sie offensichtlich nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern nur der Erzielung von Gebühren dienen, so wird ein solches Urteil in der schieren Masse der bereits ergangenen Urteile als „Ausreißerurteil“ herunterqualifiziert und ist für die Abgemahnten meist ohne Wert.

Wenn tatsächlich Wettbewerbsverstöße lückenlos verfolgt werden und damit zu einem Ableger des Strafrechts gemacht werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht mehr in private Verfügungsgewalt, sondern in die Hände einer Behörde, die der Dienstaufsicht, klar geregelten Verfahrensvorschriften und letztlich parlamentarischer Kontrolle unterliegt.

Frage: Wie stark betroffen sind die Internethändler von den Abmahnungen

Antwort:

Kleinen Unternehmen die über Internetverkaufsportale wie z.B. Ebay ihre Waren anbieten, werden von dem völlig aus dem Ruder gelaufenen  Abmahnunwesen teilweise sogar in die Insolvenz getrieben.

Die Abmahnvereine zusammen mit den Abmahnanwälten haben es mit ihrer ausufernden Abmahntätigkeit  geschafft, insbesondere den kleinen Internetverkäufern die Freude am Geschäft, mit den von den EU-Bürokraten ständig neu erlassenen Vorschriften und Auflagen gründlich zu vergällen.

Der Staat will nicht erkennen dass Abmahnvereine zusammen mit Rechtsanwälten in vielen Bereichen die private Rechtsdurchsetzung  zum Schaden der Bürger und der Wirtschaft längst übernommen haben.

Wenn der Staat die private Abmahnindustrie weiterhin wie einen Schutzgelderpresser agieren lässt untergräbt er immer mehr das Vertrauen in Regierung und Rechtsstaat.

Frage: Wie stehen Kammern und andere Verbände zu der Abmahnfrage?

Entgegen den Verlautbarungen einiger Kammern und Verbänden „die Abmahnung nehme hier zu Recht eine zentrale Funktion ein, erlaube sie doch bei sachgerechtem Einsatz, Konflikte unbürokratisch und ohne ein Einschreiten von Behörden oder Gerichten zu lösen,“ ist der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. nicht der Auffassung, dass das deutsche System der außergerichtlichen Streitbeilegung „im Grundsatz ein Erfolgsmodell“ sei.

Diese zitierte unbürokratische Konfliktlösung ohne ein Einschreiten von Behörden oder Gerichten, kommt doch nur durch die finanzielle Nötigung des Abgemahnten zustande. „Man könnte es auch Erpressung nennen“.

Deutschland ist im Würgegriff einer sich verselbstständigten Abmahnindustrie gefangen, die offensichtlich auch von Interessengruppen und Konkurrenten unterstützt wird die niemand kontrolliert

Mittlerweile übernehmen Abmahnvereine wie der DUH e.V. im ganzen Land sogar hoheitliche Aufgaben und Bund, Länder und Kommunen sehen tatenlos zu.

Frage: Warum wird der Staat nicht selbst tätig?

Antwort:

Der Einsatz privater Wettbewerbs- Urheber- und Umwelt- „Rechtsschützer“ nimmt  weiter zu, offensichtlich weil sie den Staat kein Geld kosten. Wir erleben eine grundlegende Veränderung im Rechtsstaat Deutschland. Die Tätigkeit der Abmahnvereine beruht alleine auf wirtschaftlichen Anreizen, die an Kopfgeldjäger erinnern. Im Vordergrund steht nicht mehr das Anliegen, für einen fairen Wettbewerb zu sorgen, sondern die finanziellen Eigeninteressen der Abmahner.

Auf Bundesebene spiegelt der Einsatz von privaten Abmahnvereinen die Verpflichtung der Verwaltung wieder, die Größe und den Umfang des politischen Pflichtenkatalogs zu reduzieren, indem sie sich auf die Privatwirtschaft für früher von Bundesbediensteten erbrachte Tätigkeiten verlagert.

Frage: Ist hier so etwas wie eine Nebenjustiz entstanden?

Antwort;

Bei dem BSZ e.V. findet man das Abmahnunwesen als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte. Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen. Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden.

Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt.

Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach durchgewinkt werden. Der BSZ e.V. fordert schon seit langem, der Geschäftemacherei mit dem Abmahnunwesen einen Riegel vorzuschieben.

Frage: In welcher Situation befindet sich der Empfänger einer solchen Abmahnung?

Antwort:

Der Abgemahnte, will er einen Prozess vermeiden, muss zwecks Beseitigung der Wiederholungsgefahr versichern, dass er für jeden weiteren Verstoß des beanstandeten Sachverhalts, eine Vertragsstrafe von bis zu mehreren Tausend Euro bezahlen wird.

Verweigert jemand die Unterlassungserklärung mit der Vertragsstrafe-Verpflichtung, wird gegen ihn  Klage erhoben oder eine einstweilige Verfügung beantragt. Dies ist für den Anwalt ebenfalls lukrativ, weil auch die passenden Verfügungsanträge im PC gespeichert sind und daher mit geringem Aufwand für die Tätigkeit im Prozess erneut Gebühren aus hohen Streitwerten fällig sind. Die erwirkten Urteile und Verfügungen verleihen dann wiederum den Abmahnungen erhöhten Nachdruck.

Frage: Ist für den Abgemahnten dann die Angelegenheit erledigt?

Antwort:

Damit ist das Geschäft für den Abmahnverein bzw. den Abmahnanwalt aber noch nicht gelaufen.

Es gibt Vereine/Anwälte die Hunderte manche sogar Tausende von Unterlassungserklärungen erwirkt haben. Das ist für diese Zeitgenossen der eigentliche Goldklumpen. Mit speziellen Programmen wird täglich geprüft, ob gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen wurde. Ist dies der Fall wird eine Vertragsstrafe meist 5001.- Euro für jeden einzelnen Verstoß in Rechnung gestellt und auch beigetrieben.

Frage: Wird oft gegen eine solche Unterlassungserklärung verstoßen?

Antwort:

Ein Vertragsstrafeversprechen einzuhalten ist nahezu unmöglich. Das Internet ist weit verzweigt und verlinkt, das der erneute Verstoß vorprogrammiert ist. Auch der Manipulation sind hierbei Tür und Tor weit geöffnet.  Es soll Leute geben, die sich alleine aus Vertragsstrafen ein sorgenfreies Leben finanzieren.

Frage: Welche Möglichkeiten hat der Abgemahnte?

Antwort:

So lange Verbände und/oder Rechtsanwaltskanzleien Abmahnungen wegen angeblicher Rechtsverletzungen verschicken können, bringen Sie die Abmahnopfer automatisch in eine juristische Zwickmühle:

Zahlt man, sitzt man automatisch in der Vertragsstrafenfalle.

Beauftragt man einen Rechtsanwalt wird es auch teuer.

Wenn man nichts macht, ist man so oder so der Dumme!

Man muss sich wirklich fragen, warum die Gerichte nicht prüfen ob sie mit ihrer Tätigkeit eventuell ein unredliches Geschäftsmodell unterstützen.

Frage: Wie sehen Sie die Auftraggeber der Abmahnungen?

Antwort;

Unternehmen die sich von einem Wettbewerber durch ungesetzliche Handlungen benachteiligt oder geschädigt sehen,  sollten einmal darüber nachdenken ob es der Reputation ihres Unternehmens nicht dienlicher sein kann, wenn sie auf die Abmahnkeule verzichten und stattdessen zum Telefonhörer greifen und den entsprechenden Mitbewerber um Unterlassung bitten.  Durch diese wünschenswerte Vorgehensweise wird eine falsche Rechtshandlung nicht durch finanzielle Nötigung, sondern durch ein Gespräch zwischen zwei Wettbewerbern – die schlussendlich auch Kollegen sind- erreicht.

Frage: Wird die DSGVO zu noch mehr Abmahnungen beitragen?

Antwort:

Es ist nicht zu erkennen, dass es weniger Abmahnungen geben wird. Im Gegenteil! Die EU hat mit der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ein Datenschuz-Monster geschaffen welches den Abmahnvereinen und Abmahnanwälten über viele Jahre gute Einkommen garantiert.  Die Angst vor dem Datenschutz-Monster ist durchaus berechtigt, denn Existenz bedrohende Strafen und Schadenersatzklagen sind möglich! Die DSGVO offenbart, welches Bild Brüssel von den EU-Bürgern hat.

Übrigens… der Grüne, Jan-Philipp Albrecht der mit viel Wirbel um sein DSGVO vorgab, die Mächtigen wie facebook und Google in die Schranken zu weisen, hat stattdessen nur die kleinen Internetseitenbetreiber getroffen,  ist jetzt Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig Holstein. Seit fünf Monaten beglückt uns nun schon die Datenschutzgrundverordnung Teuer, aufwendig, kompliziert – und wirkungslos. Ihr Erfinder allerdings machte Karriere.

Frage: Kann über die DSVGO überhaupt abgemahnt werden?

Antwort:

Ja, der Weg ist frei für DSGVO-Abmahnungen.  Zuerst hatte das LG Würzburg geurteilt, dass Verstöße gegen die DSGVO abgemahnt werden können. Dann hatte das LG Bochum dagegen gehalten und Abmahnungen durch Wettbewerber nicht erlaubt. Jetzt hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden und bestätigt, dass Datenschutzverstöße gegen die DSGVO abgemahnt werden können.

Frage: Die Diesel-Fahrverbote sollen auf den Klagen der Deutschen Umwelthilfe beruhen und die soll auch ein Abmahnverein sein. Was sagen sie dazu?

Antwort:

Die Medien berichten über Dieselfahrverbote in unsern Städten und schreiben: „Erneut hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geklagt“. Da auch Namen eine Nachricht sind, handelt es sich bei der Behauptung, dass die „Deutsche Umwelthilfe (DUH)“ geklagt habe, um eine Falschmeldung. Geklagt hat nämlich der Deutsche Umwelthilfe e.V. Ist ein Verein im Vereinsregister eingetragen, ist der Zusatz e.V. (eingetragener Verein) zwingend zu führen, da er Bestandteil des Vereinsnamens ist.

Gerade mal etwa 257 Mitglieder hat der Deutsche Umwelthilfe e.V. Schon das Wort „Deutsche“ im Vereinsnamen ist zur Täuschung geeignet, weil so der Allgemeinheit der Eindruck vermittelt wird, es handle sich um die übergeordnete Dachorganisation aller anderen Umweltschutzvereine in Deutschland – was bei diesem Verein, der ja weniger Mitglieder als der Dieburger Karnevalverein hat, nicht zutrifft. An diesem Täuschungsmanöver sind auch die Medien beteiligt, die meist über die „Deutsche Umwelthilfe“ und nicht über den „Deutsche Umwelthilfe e.V.“ berichten. Ohne Nennung der Gesellschaftsform vermittelt die Bezeichnung „Deutsche Umwelthilfe“ den Eindruck eines umfassenden Repräsentationsanspruchs, manche Bürger halten ihn dadurch sogar für eine staatliche Einrichtung.

Ja, der DUH e.V. ist auch ein Abmahnverein, bei Autohäusern ist er berüchtigt für seine Abmahnungen auch der kleinsten Formfehler.

Übrigens….., der Staat trägt zur Finanzierung des DUH e.V. mit Millionen  Euro Steuergeld bei. Der Dieselfahrer finanziert  also sein Fahrverbot mit seinen gezahlten Steuern.  Das ist doch absurd!!

An der Rechtsstaatlichkeit zweifeln mittlerweile nicht nur die  von Abmahnungen Betroffenen Internethändler, sondern auch die Dieselfahrer.

Wenn Entscheidungen von Gerichten und nicht mehr von der Politik getroffen werden, dann widerspricht dies unserer Verfassung, denn die weist der Justiz den dritten Platz bei der Gewaltenteilung zu. Der erste Platz gehört dem Souverän, also uns dem Bürger. Die Bürger sind gerade dabei diesen Weg in den Richterstaat zu verhindern und wieder mehr Demokratie einzufordern. Das kann man an den Umfragewerten der politischen Parteien genau ablesen.

Die Berliner Republik hat sogar dafür gesorgt, dass es in ihrer Hauptstadt zu Fahrverboten kommt. Sie setzt sogar noch einen drauf, und schließt nicht aus, dass es auch für Euro-6 Diesel  zu Fahrverboten kommen könnte. Wie wenig verlässlich der Rechtsstaat für seine Bürger mittlerweile geworden ist, erfahren jetzt die Autokäufer die ihre Euro 4- und 5-Diesel mit der Kaufprämie durch neue Autos mit neuer Euro 6-Norm ersetzt haben.

Der Gesetzgeber sieht die Qualität des Rechtsstaates offensichtlich erst dann gewährleistet, wenn er mit zusätzlichen Gesetzen und Verordnungen totale Rechtsunsicherheit geschaffen hat.

Frage: Die Gerichte sind doch alle überlastet, wie kann da dieses Abmahnunwesen so gut funktionieren?

Antwort:

Große Wirtschaftsstrafverfahren dauern in Deutschland nicht selten viele Jahre. Mitunter können diese Verfahren überhaupt nicht eröffnet werden, weil sie zwischenzeitlich verjährt sind. Wirtschaftsstarke Großunternehmen, die den Staat um hohe Millionen Beträge geprellt haben, führen ihr Geschäftsmodell einfach unbehelligt weiter.

Anders verhält es sich bei Abmahnungen. Da hat die Justiz die Kapazitäten um absolut zeitnah  zu arbeiten. Das Abmahnsystem läuft wie geschmiert. Da gibt es keine Hoffnung auf Verjährung. Viele Abmahnungen dienen nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern ausschließlich der Erzielung von Gebühren.

Frage? Der BSZ e.V. ist hauptsächlich für seine Tätigkeit im Anlegerschutz bekannt. Werden Sie da auch mit Abmahnungen konfrontiert?

Antwort:

Diese völlig aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz hebelt in vielen Fällen  den Anlegerschutz aus.

Fast jede große Anlagepleite in Deutschland wurde und wird durch Abmahnschlachten künstlich verlängert. Die Anleger sollten sich einmal fragen, mit welchem Geld diese Schlachten finanziert wurden.  Es gibt in Deutschland Anlageunternehmen die schon jahrelang im Fokus der Kritik des Anlegerschutzes stehen. Aber dort ist der Abmahnkrieg so perfektioniert worden, dass selbst große Wirtschaftszeitungen eingeknickt sind. Selbst mutige Fernsehjournalisten mussten sich auf der Bühne der Anlagebetrüger geschlagen geben. Da kann man nur sagen „Carpe diem“.

Durch das Ziel des BSZ® e.V. die Öffentlichkeit über Kapitalmarktangebote zu informieren und ausreichende Information über anwaltliche Tätigkeiten und Berichterstattung in diesem Bereich zur Verfügung zu stellen, fühlen sich immer wieder Abmahnanwälte berufen, dem Verein mit Abmahnungen zu überziehen. Der Streitwert ist dann in der Regel so angesetzt, dass die beigefügte Honorarnote den eigentlichen Abmahngrund erahnen lässt. Mitunter sind die Auftraggeber dieser Abmahnanwälte auch im Kreise der dem BSZ® e.V. in das Visier geratenen „Finanzdienstleister“ ,Aktien- oder Edelmetallhändler“  zu finden.

Viele Abmahnungen dienen auch hier nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern ausschließlich der Erzielung von Gebühren.

Der Abgemahnte, will er einen Prozess vermeiden, muss zwecks Beseitigung der Wiederholungsgefahr versichern, dass er für jeden weiteren Verstoß des beanstandeten Sachverhalts, eine Vertragsstrafe von bis zu mehreren Tausend Euro bezahlen wird. So scheuen sich mittlerweile viele Anlegerschützer frühzeitige Warnungen vor einem Engagement bei fraglichen Kapitalanlagen auszusprechen, da sie sich damit leicht eine kostenträchtige Unterlassungserklärung einhandeln können. Die Finanzjongleure leisten sich auf Kosten ihrer Anleger teure Anwälte, die mit allen juristischen Raffinessen versuchen Kritiker mundtot zu machen. Dabei entsteht leicht der Eindruck, dass der Schutz der Finanzhaie wichtiger ist, als der Schutz der gutgläubigen Kapitalanleger.“

Diese Abmahnpraxis ist in Deutschland ein seit vielen Jahren existierendes und wie geschmiert laufendes Geschäftsmodell. Es sind meist die gleichen Kanzleien und es sind meist die gleichen Gerichte, die daran beteiligt sind. Man kennt sich und man schätzt sich.

Rechtsanwälte haben natürlich das Recht – wie jeder andere Gewerbetreibende auch – Geld zu verdienen. Wo allerdings „Rechtspflege“ einzig zu dem Zweck betrieben wird, den Beteiligten Einkünfte zu verschaffen und zwar auf Kosten anderer, da ist die Bezeichnung „Rechtspflege“ unangebracht.

Der BSZ e.V. war mit einem Unterlassungsbegehren konfrontiert in dem ein Anwalt ein vom Landgericht wegen seines betrügerischen Anlagemodells bereits verurteiltes Unternehmen vertritt. Man muss sich wirklich fragen, ob ein Organ der öffentlichen Rechtspflege – also der Abmahnanwalt – nicht verpflichtet werden kann, zu prüfen ob er mit seiner Tätigkeit ein unredliches Geschäftsmodell unterstützt. Vom kleinen Anlageberater erwartet man, dass er sein Angebot kritisch prüft und hinterfragt, ehe er es seinen Kunden anbietet.

Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte einmal darüber nachdenken ob es der Reputation seines Unternehmens nicht dienlicher sein kann, wenn er auf die Abmahnkeule verzichtet und sich stattdessen der Möglichkeit der Gegendarstellung bedient. Die Gegendarstellungen müssen ohne Prüfung des Wahrheitsgehalts veröffentlicht werden, wenn der Gegendarsteller durch einen öffentlich verbreiteten Text in seinen Rechten beeinträchtigt ist. In die Gegendarstellung kann der in seinen Rechten Verletzte die volle Güte seines Angebotes hineinpacken. Die Gegendarstellung ist eine der seltenen Ausnahmen zum vermeintlichen Grundsatz, dass man gegen Rechtsverletzungen nur mit Abmahnung und Gericht vorgehen kann.

Diese wünschenswerte Vorgehensweise ist aktiver Verbraucherschutz, denn hier wird nicht durch finanzielle Nötigung eine Nachricht unterdrückt, sondern dem Verbraucher werden zwei Sichtweisen auf einen Sachverhalt aufgezeigt und er kann daraus seine eigenen Schlüsse ziehen.

Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“ zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach meiner Beobachtung,  an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine Veränderungen eintreten.

Frage: Was unternimmt die Regierung gegen den Missbrauch von Abmahnungen?

Antwort:

Bundesjustizministerin Katarina Barley will gegen den Missbrauch von Abmahnungen vorgehen. Leider gebe es Anwaltskanzleien und Verbände, die mit missbräuchlichen Abmahnungen Kasse machten. „Dem will ich einen Riegel vorschieben“, versprach die Ministerin und legte den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ vor.

Frage: Was hält der BSZ e.V. von dem Entwurf?

Antwort:

Wenn Rechtsdurchsetzung von privaten auf Gewinn orientierten Unternehmen durchgeführt wird, dann widerspricht dies unserer Verfassung.  Es ist in einem Rechtsstaat nicht hinzunehmen, dass Wettbewerbs- und Urheberrecht zum Nachteil kleiner Unternehmen in die Hände privater Firmen und Vereine gelegt werden. Das führt stets zu einem Konflikt zwischen der Rolle der staatlichen Institutionen um Rechte zu wahren, und der Rolle des privaten Abmahners der stets eigene finanzielle Interessen in den Vordergrund stellt.

Der BSZ e.V. ist auch nicht der Meinung, dass Abmahnungen ein wichtiges Instrument zur außergerichtlichen Streitbeilegung bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht darstellen. Wenn der Gesetzgeber glaubt, er müsse die von ihm erlassenen Gesetze und Verordnungen nahtlos überwachen, dann soll er das gefälligst selbst tun.

Der BSZ e.V. fordert die Abschaffung der in unserer Verfassung nicht vorgesehenen vierten Gewalt, also die Rücknahme der Klagebefugnis z. B. für den IDO Verband oder den DUH e.V.

Frage: Ist das nicht etwas zu radikal?

Antwort:

Wirtschaftlich schwachen Unternehmen, aber auch Vereinen, wie zum Beispiel dem BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e. V., der überhaupt nicht mit Gewinnerzielungsabsicht arbeitet, wird von einem völlig aus dem Ruder gelaufenen  Abmahnunwesen, ein Maulkorb umgehängt oder in die Insolvenz getrieben. Das neoliberale Gedankengut, dass wirtschaftlich Schwache vor allem selbst Schuld sind, zeigt hier das wahre Gesicht der neoliberalen Begriffshoheit von der sozialen Marktwirtschaft.

Der BSZ e.V. hält es für seine Pflicht, den Weg in den Abmahnstaat zu verhindern und wieder mehr Rechtsstaatlichkeit einzufordern!

Fazit:

Wer Angst schürt, möchte nicht diskutieren und mit Argumenten überzeugen, sondern mit allen Tricks das Verhalten des Abgemahnten beeinflussen. Das gilt sowohl für den Abmahner als auch für diejenigen, die Hilfe gegen die Abmahnung anbieten. Die Mechanik dahinter ist uralt und sie funktioniert auch heute noch perfekt.

Aufruf zur Unterstützung:

Der BSZ e.V. unterstütz die Empfänger von Abmahnungen gerne durch Veröffentlichung auf seinen Internetseiten. Einfach Sachverhalt schildern und per Mail schicken an: bsz-ev@t-online.de

Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort „Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen“ Button verwenden.

Sie können unter dem Stichwort „Abmahnunwesen“ auch gerne auf unser Bankkonto überweisen:

Bank: Postbank Frankfurt/M

IBAN: DE55500100600548200608

BIC: PBNKDEFF

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Groß-Zimmerner-Str. 36a

64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810

Telefax: 06071-9816829

E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

https://twitter.com/bszev

http://bsz-ev-bund-fur-soziales-und.business.site

Rechtshinweis

Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter