Investfinans AB / Secure Trading Financial Services: Anlagebetrug mit verheerenden Folgen für die Anleger.

Wenn Verbraucher Ihr erspartes Geld durch eine betrügerische Kapitalanlage in Gefahr gebracht haben oder gar der Totalverlust droht  und sie sich nicht dagegen wehren, finden sie sich schnell als Opfer wieder.

Opfer eines Anlagebetrugs oder einer Anlagepleite erleiden nicht nur einen finanziellen Schaden. Die emotionalen Schäden wiegen oft viel schwerer. Selbst schwere gesundheitliche Probleme können die Folge sein.  Das Vertrauen in das eigene Urteil, und das Vertrauen in andere, wird nachhaltig erschüttert. Viele dieser Opfer fühlen sich ausgenutzt, verraten und isoliert.

Bei älteren Menschen, die nicht mehr im Berufsleben stehen und damit in der Regel keine Chance haben, den erlittenen Verlust auszugleichen, wird die finanzielle Sicherheit zerstört und damit auch ihre Unabhängigkeit. Es ist gerade oft dieser Personenkreis der die Schuld an dem finanziellen Fiasko bei sich selbst sucht. Oft sind es auch noch nahe Angehörige die mit Vorwürfen und Zweifel am Urteilsvermögen des Opfers dieses Empfinden verstärken.

Die Opfer  von Kapitalanlagebetrug und gescheiterten Kapitalanlagen kommen aus allen Bevölkerungs- und Bildungsschichten.

Obwohl Anlage Opfer nicht allein sind, da es in der Regel Hunderte oft Tausende weitere Geschädigte gibt, bleiben sie oft isoliert und wehren sich nicht.  Von den geschädigten Anlegern klagt tatsächlich nur eine kleine Minderheit gegen die Betrüger. Warum ist das so?

  • Die breit gestreute und immer wiederholte Botschaft des Finanzmarktes und der Banken an die Anleger lautet: Werfen Sie kein gutes Geld dem schlechten hinterher!

Geschädigte Anleger die von scheinbar seriöser Seite immer wieder die gleiche Aussage hören, glauben schließlich selbst daran. Menschen lassen sich besonders dann von einer Meinung überzeugen, wenn sie diese mehrmals hören. Dabei ist es egal, ob mehrere Personen diese Auffassung teilen oder ob immer wieder die gleiche Person die Meinung äußert. Demnach erhöht das Wiederholen einer Meinung die eigene Glaubwürdigkeit und die Zuhörer bewerten den Standpunkt als allgemein bekannt, auch wenn dieser es in Wirklichkeit nicht ist.

In der Regel muss sich der betrogene Kapitalanleger um die Wiedererlangung seines verlorenen Geldes selbst kümmern. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig. Um dem geschädigten Kapitalanleger sein investiertes Geld wieder beschaffen zu können, spielt der Faktor Zeit eine ganz wesentliche Rolle.

Es ist nicht der Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind die Finanzgangster die das besorgen!

Der geschädigte Anleger als das Opfer, wird mitunter in der Öffentlichkeit noch als der naive gierige Depp, der selbst an seinem Unglück schuld ist, verunglimpft. Mit dieser Sicht der Dinge, muss Schluss sein! Die Geldvernichter müssen bei ihrem richtigen Namen genannt werden, Betrüger, Abzocker – sie sind Kriminelle. Sie stehlen das Geld der Anleger, sie berauben hart arbeitende Menschen um ihr Erspartes. Sie zerstören Existenzen und Leben!

  • Kein Anleger sollte die Augen vor dem Anlagedesaster verschließen. Es nutzt nichts die Sache unter den Teppich zu kehren.

Wer das tut, verschlechtert seine Situation erheblich. Alleine wer jetzt schnell die richtigen Schritte einleitet reduziert die Gefahr sein Geld endgültig zu verlieren um die Hälfte.

Man ist auch nicht der einzige Betroffene und jeder Tag den die miese Betrügerei unentdeckt bleibt, produziert neue geschädigte Anleger. Es dient also nicht nur dem eigenen Interesse möglichst schnell zu reagieren, sondern es ist auch praktizierter Anlegerschutz  darüber Öffentlichkeit herzustellen. Die Geldvernichter können sonst nicht gerichtlich belangt werden und die Anleger erhalten auch ihr Geld nicht zurück, wenn die Geschädigten keine rechtlichen Schritte einleiten. Jeder einzelne Anleger hilft damit auch Anderen!

Je schneller gehandelt wird umso kleiner ist die Gefahr, dass die noch vorhandenen Anlegergelder verschoben werden und für immer verschwinden. 

Die Initiatoren oder Verkäufer des Betrugs versuchen natürlich Zeit zu gewinnen und versprechen ihren Kunden „den Himmel auf Erden“. Es ist deshalb für betroffene Anleger nicht sinnvoll bei ihren Schädigern  Hilfe holen zu wollen. Damit macht man den Bock zum Gärtner.

Den geprellten Invest Finans AB –Anlegern  wurde von der Firma „Secure Trading Financial Services“ mit Adresse 5 Avenue Klèber, 75016 Paris, Frankreich versprochen, dass allen Investoren  ihre Einlagesumme und die vertraglich vereinbarten Zinssätze, unabhängig von Laufzeiten, bis zur 20. Kalenderwoche 2019 ausgezahlt würden.

Der ESK hatte seine zahlreichen Mitglieder rechtzeitig vor diesem Angebot gewarnt.

Die Absender des vorgenannten Schreibens sind nämlich nur ein „Klon“ eines legitimen maltesischen Finanzdienstleistungsunternehmens, welches mit diesen Betrügern absolut nichts zu tun hat. Die maltesischen Finanzaufsichtsbehörde (Malta Financial Services Authority, MFSA) warnt, dass die  Betrüger die Details einer echten maltesischen Einrichtung verwenden, um die Öffentlichkeit zu täuschen.

Trotz dieser Warnungen haben einige Investfinans-Anleger Kontakt mit der Firma „Secure Trading Financial Services“ aufgenommen und vereinzelt auch Geld überwiesen. Die Überweisungen gingen nach Berichten der Betroffenen teilweise auf US-Bankkonten oder nach Dubai.

„Die Masche, dass geschädigte Kapitalanlegern, von Firmen kontaktiert werden, welche Auszahlungen ankündigen oder deren scheinbar wertlose Beteiligungen bzw. Aktien kaufen wollen, ist nicht neu, aber oft erfolgreich“, warnt Horst Roosen vom ESK. Dieses Vorgehen ist bekannt unter dem Namen „Recovery Room Operation“,  Menschen die bereits anderen Betrügern zum Opfer gefallen sind, ein zweites Mal über den Tisch zu ziehen ist nicht neu, funktioniert aber immer noch.

Ein ESK-Mitglied wollte es genau wissen und hat versucht in einem persönlichen Gespräch mit einem Verantwortlichen von „Secure Trading Financial Services“ Näheres zu erfahren.

Dazu ist der von Investfinans AB um eine sehr hohe Summe geprellte Anleger an die genannte Adresse nach Luxemburg gereist. Doch an der Firmenanschrift 11 Rue Jean Origer, war nichts von  „Secure Trading Financial Services“ zu entdecken.

Das ESK-Mitglied hat daraufhin bei der Polizei in Luxemburg Strafanzeige erstattet. Positiv ist dabei aufgefallen, dass sich die Luxemburger Polizeibeamten sehr intensiv mit dem Vorfall beschäftigten und alle Einzelheiten detailliert aufnahmen. Das scheint bei deutschen Polizeibehörden, wie uns Betroffene immer wieder berichten, leider nicht immer der Fall zu sein

Wer nun versucht das verlorene Geld wieder zu beschaffen, ist in der Regel auf die Hilfe eines Rechtsanwalts angewiesen.

Das Internet ist voll mit verlockenden Angeboten für die geschädigten Anleger.

  1. Erstberatung umsonst!
  2. Man vertritt schon mehrere Hundert Anleger!
  3. Die Erfolgsaussichten werden als blendend dargestellt!

Wenn man die Anwaltsvollmacht unterschrieben hat sind alle Probleme gelöst.  Das kann so sein, bei den geschilderten Umständen eher nicht! Anwälte die Ihren Mandanten beim Erstkontakt ein Wunschkonzert liefern, also nur das erzählen was der künftige Klient wahrscheinlich gerne hören will, berät den Rechtsuchenden nicht, sondern betreibt Mandantenfang. In der Regel werden die aufgestellten Behauptungen auch nicht durch Tatsachen unter Beweis gestellt.

Wer hier ein Mandat erteilt und auch schon einen stattlichen Vorschuss geleistet hat, dem droht in der Regel neues Ungemach.

Nachdem einige Zeit verstrichen ist und sich der Mandant über den Sachstand informieren will, tappt dieser nun  in die Kommunikationsfalle.

  • Anwalt ist bei Gericht,
  • Anwalt ist in einer Besprechung,
  • Anwalt hat einen Auswärtstermin,
  • Anwalt ruft zurück,

diese Ausreden sind vielen Mandanten bestens vertraut, auch der nichterfolgte Rückruf.

Irgendwann wird dann das außergerichtliche Verfahren mit einem Schriftsatz der kaum mit belegten Tatsachen untermauert ist begonnen. päter erhält der Mandant dann die Nachricht, dass die Gegenseite die Angelegenheit völlig anders sehe und man aufgrund dieser Tatsache von einer weiteren Verfolgung der Angelegenheit aus Kostengründen und nicht vorhandener Erfolgsausichten abrate.

Es kann aber auch passieren, dass nun gerade auf das gerichtliche Verfahren gedrängt wird. Natürlich erst dann, wenn der Mandant erneut zahlt. Diese Anwälte verlieren dann auch in der Regel ihre Prozesse. Gewinnen sie einmal ein Verfahren, muss dies dann für lange Zeit dafür als Beweis für die eigene Tüchtigkeit herhalten. Mitunter sind diese Verfahren aber noch nicht einmal rechtskräftig, oder sind in der zweiten Instanz schon kassiert worden.

Aktiver wirkungsvoller Anlegerschutz besteht nach Meinung des ESK nicht darin, den Anleger mit ständigen Belehrungen und Binsenweisheiten zu konfrontieren.

Es ist nicht der Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind die Finanzgangster die das besorgen!  Wirkungsvoller Anlegerschutz kann durch die Anleger selbst praktiziert werden, in dem sie ihre Geldvernichter öffentlich beim Namen nennen und reihenweise verklagen. Sicher wird mitunter das Geld verloren sein. Wer aber den Verursacher des Desasters ungestraft davon kommen lässt, muss sich nicht wundern, wenn der weiterhin die Anleger abzockt.

Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren davonkommen ist den Finanzgangstern das Handwerk zu legen. Dafür müssen die betroffenen geschädigten Anleger konsequent Strafanzeigen erstatten und ihre Ansprüche zivilrechtlich vor Gericht durchsetzen.

Bei dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung versteht man, dass Opfer von Kapitalanlagebetrug in vielen Fällen vor einem finanziellen Fiasko stehen und am Boden zerstört sind und meist auch  nicht mehr wissen wem sie eigentlich noch Vertrauen entgegen bringen können.

Manche Anleger haben Angst, dass sie mit dem Beitritt zu der ESK Fördergemeinschaft oder der Erteilung des Mandats an einen Rechtsanwalt einen „Ball ins Rollen bringen“, den sie nicht mehr aufhalten können: Üblicherweise gehen die Vertrauensanwälte des ESK so vor, dass zunächst außergerichtlich versucht wird, zu einer Einigung zu gelangen. Scheitert ein derartiges Vorgehen, so hat es der Mandant selbst in der Hand, ob er das Verfahren weiter, also vor Gericht, betreiben will oder nicht. In diesem Fall wird der Rechtsanwalt den Mandanten über die Kosten in Kenntnis setzen bzw. vorab für diese Maßnahmen die Deckungszusage bei einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung einholen.

In nicht wenigen Fällen gelingt es bereits außergerichtlich eine Regelung zu erreichen, die den Anleger zufrieden stellt. In diesem Fall muss der Anleger nicht vor Gericht erscheinen und hat trotzdem einen Nutzen aus der Beauftragung des ESK-Rechtsanwalts gezogen. Falls die außergerichtliche Bereinigung der Angelegenheit scheitert, so bleibt es ihm immer noch unbenommen, gerichtliche Hilfe zu suchen oder das Verfahren nicht weiter zu betreiben.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Fazit

Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

EXPRESS INKASSO® GmbH

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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung