Corona-Pandemie: Das gezielte Verbreiten von Angst und Schrecken ist ein perfider und unverantwortlicher Akt von Menschenverachtung.

Die Influenza-Epidemie 2018  in Deutschland war wesentlich gefährlicher als die COVID-18-Epidemie 2020.In 2018 wurden von der Regierung keine Maßnahmen getroffen, um die Infektionsgefahr einzuschränken.

Offensichtlich gibt es keine statistisch zuverlässigen Daten über die tatsächlichen Erkrankungen durch COVID-19. Gemeldet werden Infektionen. Aus den nicht durch Stichproben erhobenen Daten kann man kaum zuverlässig auf die Entwicklung der Krankheit schließen. Offensichtlich unterscheiden die veröffentlichten Daten nicht zwischen Todesfällen durch COVID-19 und Verstorbenen, die lediglich durch SARS-CoV-2 infiziert waren.

Das Robert-Koch-Institut rät von Autopsien testpositiver Verstorbener ab, da das Risiko einer Tröpfcheninfektion durch Aerosole angeblich zu hoch sei. Dadurch kann jedoch die wirkliche Todesursache in vielen Fällen nicht mehr bestimmt werden. Quelle: https://swprs.org  

Wie der Deutschland Kurier  berichtet, hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) von einer »Expertengruppe« eine geheime Anleitung zur Corona-Massenhysterie ausarbeiten lassen. Als Kommunikationsstrategie wird vorgeschlagen, unter der Bevölkerung möglichst große Angst vor der Pandemie zu verbreiten: »Das Ersticken ist für jeden Menschen eine Urangst.« Unumwunden geben Seehofers Zauberlehrlinge zu: Die Bevölkerung soll gefügig gemacht, die Bereitschaft zum Ertragen der Ausgangsbeschränkungen gesteigert werden. https://www.deutschland-kurier.org/wie-die-regierung-die-corona-angst-schuert-seehofers-geheime-anleitung-zur-massenhysterie

Das gezielte Verbreiten von Angst und Schrecken ist ein perfider und unverantwortlicher Akt von Menschenverachtung, findet Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. www.dokudrom.de  

Was Angst bei Menschen auslösen kann ist hier nach zu lesen:  https://www.angst-panik-hilfe.de/angst-koerper.html

Jetzt hat eine Heidelberger Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht in einer Pressemitteilung gefordert: „Dieser Shutdown muss sofort beendet werden!“

Die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner, aus Heidelberg, schreibt in einer Pressemitteilung vom 03. April 2020:  „Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sind eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Dies gilt für alle Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer. Insbesondere sind diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen Tagen in Windeseile überarbeitet wurde.  Denn die vorliegenden Zahlen und Statistiken zeigen, dass die Corona-Infektion bei mehr als 95 % der Bevölkerung harmlos verläuft (oder vermutlich sogar bereits verlaufen ist) und somit keine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.“

http://beatebahner.de/lib.medien/aktualisierte%20Pressemitteilung.pdf

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