Pecunia non olet – Geld stinkt nicht. Für Steuerpflichtige mit verheimlichten Konten in der Türkei aber doch!

Dieses Zitat wird Kaiser Vespasian (9 – 79 n. Chr.) zugeschrieben, der eine neue Steuer auf öffentliche Bedürfnisanstalten einführte. Zum Himmel stinkt aber auch die Steuerhinterziehung, besonders wenn diesem Treiben nun die Entdeckung droht!

Bisher galt die Türkei bei Menschen, die es mit der Steuerehrlichkeit nicht so genau nahmen, als sicherer Hafen (save haven). Das gilt jetzt nicht mehr. Was bereits für mehr als 100 Staaten gilt, ist nun auch für die Türkei Wirklichkeit geworden. Hinter dem Kürzel AIA verbirgt sich der „Automatischer Informationsaustausch“. Die entsprechende Verordnung hat jetzt auch der türkische Staatspräsident Erdogan unterzeichnet.

Wer Konten in der Türkei hat, wird jetzt automatisch den deutschen Finanzämtern gemeldet. Umgekehrt melden auch deutsche Banken die Konten türkischer Steuerbürger an die Türkei. Wenn sich dann beim Datenabgleich zeigt, dass Inhaber türkischer Konten Geldzuflüsse nicht angegeben haben, könnte dies als Steuerhinterziehung gewertet werden.

Also kurz gesagt: Wer in Deutschland steuerpflichtig ist und dem Finanzamt unversteuerte Einkünfte auf einem Konto in der Türkei verschwiegen hat, wird jetzt wahrscheinlich entdeckt und strafrechtlich belangt.

Bei dem ESK Express Schutzbund gegen Geldvernichtung melden sich nun täglich verunsicherte steuerpflichtige Bürger. Insbesondere wird eine Nachricht in der deutschen Ausgabe von Hurriyet hinterfragt. Dort hatte ein Abgeordneter der Regierungspartei AKP seinen türkischen Landsleuten den Rat gegeben, sich bei diesbezüglichen Fragen an ihr Finanzamt zu wenden.

Die mit dem ESK kooperierenden Fachanwälte für Steuerrecht halten das für keine gute Idee.

Man kann davon ausgehen, dass es nicht nur um vermögende Personen geht, sondern auch um Empfänger staatlicher Leistungen welche Konten in der Türkei unterhalten. Jeder potentiell Betroffene sollte sich gut überlegen, ob er nicht doch den Weg in die Steuerehrlichkeit sucht. Leider wurden die Rahmenbedingungen für eine Selbstanzeige immer mehr verschärft, was die Entscheidung nicht leichter macht, aber eine solche dennoch in Betracht gezogen werden sollte.  

Grundsätzlich besteht immer noch die Möglichkeit, zu versuchen, Straffreiheit zu erlangen und man sollte dies, unabhängig von der eigenen Einschätzung einer drohenden Entdeckung, ernsthaft überlegen. Ob Betroffene die Möglichkeit der Selbstanzeige nutzen, um im günstigsten Falle Straffreiheit zu erlangen, kann hier nicht pauschal beantwortet werden, zumal dabei im Einzelfall mitunter hohe Hürden zu bewältigen sind.

Sollte man sich zu einer Selbstanzeige/Nacherklärung entscheiden ist eine sachgerechte Beratung unerlässlich, da die Durchführung der Selbstanzeige, bzw. die zu beachtenden Hinder­nisse, nicht gering sind. Will man sich diesen Vorteil nicht verscherzen, müssen die Spielregeln eingehalten werden. Gerade die abgestufte Selbstanzeige, oder besser gesagt die Nacherklärung, bedarf einer sorgfältigen Bearbeitung. Wie die Anforderungen genau sind, erläutert ein ESK Fachanwalt für Steuerrecht, gerne in einem ausführlichen Be­ratungs­gespräch. Der erfahrene Steuerexperte steht Betroffenen bei dieser schwierigen und komplexen Materie gern hilfreich zur Seite.

Er hat über Jahrzehnte hinweg im Hinblick auf eine Vielzahl an bearbeiteten Fälle wegen hinterzogener Steuern Erfahrungen mit den Behörden sammeln können und die absolute Vertraulichkeit aller Informationen steht für ihn an oberster Stelle. Dieser Fachanwalt für Steuerrecht ist u.a. auf dem Gebiet der Selbstanzeigen schon seit Jahrzehnten tätig und hat in vielen Fällen der Nichterklärung von Kapitalerträgen Nacherklärungen für die betroffenen Steuerpflichtigen erfolgreich gefertigt und wirksame, sowie daher strafbefreiende, Selbstanzeigen für die Mandanten bei den Finanzämtern eingereicht. Für nahezu alle Fälle konnte von der strafrechtlichen Seite her eine Einstellung der Verfahren bei den Straf- und Bußgeldsachenstellen (StraBu) erreicht werden.

Betroffene Steuerpflichtige die ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch ESK Fachanwälte für Steuerrecht prüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen möchten, können der ESK Fördergemeinschaft „Steuerehrlichkeit“ beitreten.

Ein Antrag zur Aufnahme in  die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Steuerehrlichkeit  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem ESK angefordert werden

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

EXPRESS INKASSO® GmbH

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