Die Betrüger, die weltweit Jahr für Jahr viele Milliarden Euro mit Anlagebetrug erbeuten, werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben.

Kaum jemand kennt die genaue Summe, um die jährlich Anleger auf der ganzen Welt durch Betrug geschädigt werden.  Gigantische Anlageverluste durch Cyber-basierten Finanzbetrug. Das Milliardengeschäft Anlagebetrug läuft im Internet zur Höchstform auf.

Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben, ist man sich bei dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sicher.  Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.

Es fällt auf, dass es sich bei Anlagebetrügereien immer öfter um globale Investitionsangebote handelt. Nicht wenige Anleger lassen sich von verlockenden Versprechungen extrem hoher Renditen mitreißen und überweisen große Summen auf ausländische Konten. Offensichtlich hat sich der Anlagebetrug in Deutschland schneller weiter entwickelt als es unsere Politiker auch nur im Entferntesten für möglich gehalten haben.

Der Betrug mit Cybertrading-Webseiten (Online-Trading-Plattformen) hat mittlerweile in Europa ein enormes Ausmaß angenommen. Umgangssprachlich wird dieser Betrug auch als Investment-Scam oder Broker-Scam bezeichnet. Unzählige Kleinanleger und Konsumenten werden Opfer der betrügerischen Machenschaften einer Handvoll Cyberbetrüger, die einen Schaden von schätzungsweise mehreren Milliarden Euro jährlich verursachen.

Betrügerische Vorgehensweise

Um neue Opfer zu finden, wenden die Cyberbetrüger aggressive Vermarktungspraktiken an:

  • Die Opfer werden über soziale Medien oder direkt über Callcenter-Mitarbeiter angeworben.
  • Die Callcenter-Mitarbeiter verkaufen sich als professionelle und erfahrene Wertpapierhändler und geben dabei falsche Identitäten an.
  • Die Callcenter-Mitarbeiter sind im Vorfeld psychologisch geschult und stützen sich bei den Verkaufsgesprächen auf von Psychologen und Soziologen ausgearbeiteten Handbücher und Skripten ab. Hierdurch bauen sie schnell ein Vertrauensverhältnis zu den Anlegern auf.
  • Nach ersten geringfügigen Einzahlungen werden den Anlegern hohe Trading-Gewinne auf ihren Trading-Konten vorgegaukelt, um die Opfer zu neuen höheren Investments zu verleiteten.

Die Anleger investieren dabei vermeintlich in binäre Optionen (Binary Options), Differenzgeschäfte (CFD), Fremdwährungen (Forex) und Kryptowährungen (Crypto).

Ständige Telefonanrufe der Callcenter-Mitarbeiter und das bereits entwickelte Vertrauensverhältnis verstärken den Investitionszwang der Anleger. Sobald eine gewisse Investitionssumme erreicht ist, die Opfer nicht mehr bereit sind, weitere Einzahlungen zu leisten oder Auszahlungen verlangen, tritt plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust ein. Die Callcenter-Mitarbeiter sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erreichbar und den Opfern wird zumeist klar, dass sie betrogen worden sind und ihr gesamtes einbezahltes Geld verloren haben.

Mit innovativen Cyber-Betrugsprogrammen betrügerischer Handelsplattformen, auf denen auch binäre Optionen gekauft und gehandelt werden, werden weltweit Millionen von Anleger um Milliarden von Euro betrogen.  Wenn der Verlust des Kunden der Gewinn des Unternehmens ist, bleiben eigentlich keine Fragen mehr offen.

Bei den Cyber-Betrugsprogrammen gibt es keine reale Geschäftsgrundlage, es ist alles frei erfunden.

Die Anlage  wird von ausgebufften Verkäufern glaubhaft dargestellt und die Kunden mit frei erfundenen Versprechen und nicht existenten Garantien geködert. Abkassiert wird auch hier mit den „klassischen“ Erfolgsmodellen dieser „Branche“. Die eingesetzte Taktik ist Charme, Vertrauen und überzeugende Argumente. Weltweit werden Jahr für Jahr viele Milliarden Euro mit Anlagebetrug erbeutet

Die Betrüger gehen dem Geld entgegen.

Das bedeutet, wer Geld für eine Investition zur Verfügung hat, gehört automatisch zur Zielgruppe der Anlagebetrüger, warnt Horst Roosen, vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung und seit 1998 im Anlegerschutz tätig.  Im Gegensatz zum klassischen Raubüberfall bei dem das Risiko schnell erwischt und zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt zu werden extrem hoch ist, geht das Risiko für die international agierenden Internetbetrüger in Deutschland fast gegen Null.   Der Markt für binäre Optionen operiert größtenteils außerhalb von Deutschland über nicht regulierte Websites. Opfer gibt es weltweit.

Vielfach werden Binäre Optionen angeboten, die regelrecht einen Totalverlust garantieren.

Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Bis dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, der durch angeblich plötzliche negative Kursentwicklungen entstanden sein soll. Wir warnen davor, Gelder in solche Online-Trading-Plattformen zu investieren.

Der Anleger glaubt, dass er mit seiner Anlage einfach nur Pech gehabt hat.

Das er Opfer eines Betrugs geworden ist, merkt er in vielen Fällen nicht. In Wahrheit wurde seine investierten Gelder gar nicht angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen. Der Anleger hat sich also nicht verspekuliert, sondern er ist Opfer der höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern geworden.

Geschädigte berichten dem ESK Express Schutzbund gegen Geldvernichtung  von der Verweigerung der Gutschrift von Kundenkonten, der Verweigerung der Rückerstattung von Geldern, Identitätsdiebstahl und der Manipulation von Software, um Verluste bei Trades zu generieren. Wenn beispielsweise der Trade eines Kunden „gewinnt“, wird der Countdown bis zum Ablauf beliebig verlängert, bis der Trade zu einem Verlust wird.

Wenn Kunden später versuchen, ihre ursprüngliche Einzahlung zurückzuziehen, stornieren die Handelsplattformen in machen Fällen die Abhebungsanforderungen der Kunden, lehnen eine Gutschrift auf ihrem Konto ab oder ignorieren ihre Telefonanrufe und E-Mails.

Da viele Anleger nicht über den Betrug mit binären Optionen informiert sind, glauben viele Betroffene bei Verlust ihres eingesetzten Kapitals, dass sie selbst Schuld seien und einfach Pech gehabt hätten. Dazu kommt noch, dass die betroffenen Anleger in der Regel nicht darüber informiert sind, wie ein solcher Betrug angegangen werden kann und mit welchen Rechtsmitteln das verlorene Geld eventuell wieder zurück geholt werden kann.

In vielen Gesprächen mit betrogenen Anlegern hat sich herausgestellt, dass die Anleger dem „Berater“ oft blind  vertraut haben, berichtet Roosen. Dieses Vertrauen wird von den Betrügern geschickt durch scheinbar anteilsvolle Fragen über Familie, Beruf, Vereinszugehörigkeit, Gesundheit, und Hobbys aufgebaut. Aus diesen Gesprächen und den sich daraus ergebenden Informationen,  entwickelt der Betrüger die seiner Opfer spezifisch angepasste Verkaufsstrategie. Mitunter ist der Betrüger sogar Mitglied im Netzwerk des Opfers. Das macht den Betrug dann noch wesentlich leichter, denn einer Empfehlung aus seinem eigenen Netzwerk kann man ja blind vertrauen.

  • Viele Anlagedesaster beginnen mit E-Mails oder unaufgeforderten Telefonanrufen die über eine hoch interessante, lukrative oft auch zeitbegrenzte  Investitionsmöglichkeit informieren. Wer sich darauf einlässt hat in der Regel schon verloren.

Betrügerteams rufen Fremde aus temporären Büros kalt an und bieten nicht vorhandene, wertlose oder überteuerte Investitionen an; hauptsächlich Aktien, aber auch Devisen („FX“), digitale Währungen („Krypto“), binäre Optionen und auch grüne Anlagen.

Zuerst überzeugen sie Sie, eine kleine Zahlung zu leisten, und geben dann weitere Gründe an, warum Sie mehr investieren müssen.

Sie sind professionell, ausdauernd und überzeugend. Zu den Taktiken gehören gefälschte Umfragen, Social-Media-Werbung, Hoax-Anrufe von „leitenden Führungskräften“, Promi-Vermerke, ausgefeilte Websites und Hochglanzbroschüren. Wenn Sie versuchen, Geld zurückzubekommen, gibt es Ausreden, warum sie nicht können oder wollen, oder reagieren einfach nicht mehr.

Die „exklusiven Chancen“ und „garantierten Renditen“ sind meist nur Lockmittel, selten Realität. Natürlich ist nicht jedes dieser Angebote ein Ponzi-System bei dem das frische Anlegergeld benutzt wird um die früheren Investoren zu bezahlen. Betrug ist nach Meinung des ESK auch bewusste Falschberatung und das Verschweigen vorhandener Informationen.

In vielen Fällen wird das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter entzogen.

Als Geldwäsche wird bezeichnet wenn man „schmutziges“ Geld in „sauberes“ Geld verwandelt. Die tatsächliche Herkunft des Geldes wird durch eine Reihe von Finanztransaktionen verschleiert. Dies gelingt meist durch Gründung einiger Briefkastenfirmen verteilt über viele Länder dieser Erde. Die Einschaltung von Treuhändern, Rechtsanwälten und diversen internationalen Business Services garantiert Anonymität. Fließt das Geld dann an den Betrüger zurück, ist es legal geworden, da es ja aus (scheinbar) legitimen Geschäften stammt.

Kriminelle Finanzinitiatoren kommen so zu erheblichem Reichtum, entziehen sich der Justiz, zahlen keinen Euro Steuer, Re-Investieren in legale Geschäfte und finanzieren weitere kriminelle Aktivitäten. Je reicher diese Betrüger werden umso angesehener werden Sie in ihrer gesellschaftlichen Position.

Auch durch ,,seriöse“ Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Die Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter“ Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern und -Zielen des ESK.

DIE KAPITALVERNICHTUNG DURCH MIESE ANLAGEBERATUNG, ZWEIFELHAFTE PRODUKTE UND ANLAGEBETRUG SIND IN DEUTSCHLAND ZU EINEM ERNSTEN PROBLEM GEWORDEN

Die Bürger werden es sich wahrscheinlich nicht mehr länger gefallen lassen, dass die Finanzindustrie quasi mit in der Regierung sitzt und darüber entscheiden kann, wie der eigene Profit gemehrt werden kann. So lange dies aber der Fall ist, werden die Kleinanleger auch weiterhin viel Geld in den Sand setzen.  Die massenweise Geldvernichtung  ist auch dem Umstand geschuldet, dass unsere Regierung das gesetzliche Rentensystem zur Armutsfalle gemacht hat, sagt Horst Roosen. Statt das staatliche  Rentensystem zu stärken und leistungsorientierte Renten die tatsächlich einen sorgenfreien Lebensabend ermöglichen zu garantieren, wurde das Rentensystem systematisch geschwächt und schlecht geredet. Die private Vorsorge wurde das Maß aller Dinge und die Finanzvertriebe verdienen damit Geld ohne Ende.

Die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat auf Ihrer Webseite folgenden Text für Kapitalanleger veröffentlicht:

Zitat:

„Um sachgerechte Anlageentscheidungen treffen zu können, müssen die Anleger umfangreich und verlässlich über den Emittenten und das betreffende Wertpapier oder die betreffende Vermögensanlage informiert werden. In Deutschland dürfen Wertpapiere und Vermögensanlagen daher nicht ohne einen Prospekt öffentlich angeboten werden.“

„Die BaFin prüft dabei, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und verständlich abgefasst worden ist. Zusätzlich wird sichergestellt, dass der Prospekt keine widersprüchlichen Aussagen aufweist.“

„Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist dagegen nicht Gegenstand der Prüfung des Prospekts. Die BaFin überprüft auch nicht, ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich plausibel ist und tatsächlich die versprochene Rendite für den Anleger erwirtschaften kann. Ebenso wenig beurteilt sie, ob Anbieter oder Emittenten seriös sind und über eine gute Bonität verfügen. Daher kann allein aus der Tatsache, dass ein Prospekt der BaFin übermittelt und nach erfolgreichem Abschluss des Prospektprüfungsverfahrens bei der BaFin entsprechend den Bestimmungen des Verkaufsprospektgesetzes bzw. des Vermögensanlagengesetzes veröffentlicht wurde, nicht auf die Seriosität oder auf die Bonität des Emittenten geschlossen werden.“

Zitat Ende

Der durchschnittliche Anleger trifft aber in vielen Fällen seine Anlageentscheidung gerade wegen des Hinweises auf die Nennung und Hinterlegung des Anlageprospekts bei der BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, so die Erfahrung des ESK.

Nach gesundem Menschenverstand kann der durchschnittliche Anleger  doch davon ausgehen, dass eine staatliche Finanzaufsicht gerade die im Anlageprospekt gemachten Angaben auf ihre inhaltliche Richtigkeit prüft und feststellt ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich plausibel ist und tatsächlich die versprochene Rendite für den Anleger erwirtschaften kann, sagt Horst Roosen.  Wenn dann auch noch nicht einmal beurteilt wird, ob Anbieter oder Emittenten seriös sind und über eine gute Bonität verfügen, dann muss man sich doch eigentlich fragen, welcher Nutzen für den Anleger da noch übrig bleibt.

Geschädigte Anleger und deren Rechtsvertreter die den Versuch wagen für erlittene Anlageverluste die BaFin verantwortlich zu machen haben keine Chance hier Schadensersatzansprüche durchzusetzen.  Anwälte die so etwas für ihre Mandanten trotzdem versuchen, werden von interessierten Kreisen  als Rechtsidioten mit Abzockermentalität diffamiert und auch schon mal bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

IM KAPITALANLAGE TOLLHAUS DEUTSCHLAND WIRD WEITER ABGEZOCKT! DER DUMME IST DER ANLEGER!

Es ist lebensfremd anzunehmen,  dass Kleinanleger  Millionen Euro angelegt hätten, wenn ihnen bei der Anlageberatung klipp und klar gesagt worden wäre, dass sie ihre Einlage vollständig verlieren können. Die Geschädigten die sich tagtäglich bei dem ESK melden bestätigen diese These. Viele Anleger haben keinerlei Interesse an spekulativen Geldanlagen, sondern wollen lediglich eine nachhaltige Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals zur Sicherung ihrer Altersvorsorge erreichen. Trotzdem empfehlen viele Banken und Sparkassen und freie Anlageberater mitunter höchst spekulative Geldanlagen. Dazu wird oft der zwingend erforderliche Hinweis, dass das eingebrachte Kapital zum Teil, oder sogar vollständig, verloren gehen kann, unter den Tisch fallen gelassen. Da muss doch die Frage erlaubt sein: ob es möglich ist, dass hochqualifizierte Finanzkaufleute  zweifelhafte Anlageprodukte verkaufen,  und über Jahre hinweg, sehenden Auges, Anlegergelder von Kleinanlegern vernichten und angeblich von nichts wissen?

Die Berater müssen den von verschiedenen Fachpublikationen veröffentlichten Warnhinweisen auf unseriöse Praktiken Kenntnis nehmen und ihre Anleger darauf hinweisen! Den enormen Risiken bis zum Totalverlust stehen oft äußerst fragwürdige Renditechancen gegenüber, die zudem mitunter durch saftige Gebühren zusätzlich reduziert werden.  Bei vielen Anlageskandalen mit tausenden Geschädigten, vermittelten die Berater ihren Kunden den Eindruck  es mit einer soliden und langfristigen Anlagestrategie und Anlageform die sich besonders zur Altersvorsorge eignet zu tun zu haben. Die Möglichkeit  eines Totalverlustrisikos wird bewusst verschwiegen  oder klein geredet. Dabei muss sich ein Berater vor der Vermittlung einer Kapitalanlage selbst über deren Wirtschaftlichkeit und Seriosität ausreichend informieren. Alleine an der Provisionshöhe die ihm für die Vermittlung einer Anlage zufließt  müssten die  Vermittler eigentlich merken, dass es dabei mitunter nicht mit rechten Dingen zugehen kann.

Wenn das Anlegergeld verbrannt ist, mutiert so manch Anlageberater plötzlich zum Verbraucherschützer, verbündet sich mit Rechtsanwaltskanzleien, jammert dass man selbst betrogen worden sei, wolle aber alles mögliche tun um den geschädigten Anlegern zu helfen. Da gehen die Berater schon mal mit Kundenlisten hausieren um sogenannte Geschädigtengemeinschaften zu etablieren, die den Zweck haben dürften, der eigenen Haftung zu entgehen. Beliebtes Argument ist dann hier, dass man ihn, den Vermittler, wenn man ihm den nachweisen könne, dass er seine Aufklärungspflicht verletzt habe, zwar verklagen könne, aber, da er ja selbst investiert habe, bei ihm nichts holen könne.

Gerade bei Anlageskandalen mit vielen geschädigten Kapitalanlegern und einem hohen Schaden nutzen nach Erkenntnis des ESK leider auch einige Rechtsanwälte diese Situation zur Wahrung ihrer eigenen Interessen.  Da gründen Anwälte Geschädigtengemeinschaften und geben nach nur wenigen Tagen des Schadenseintritts bekannt, schon Tausende Geschädigte zu vertreten. Im Internet wird mit bezahlten Einträgen ganz gezielt um Geschädigte geworben. Man verkündet stolz mit den Vertrieben zusammen zu arbeiten, die mit ihrer Provisionsgier vorher die Anleger um ihre Ersparnisse gebracht haben.

Es ist kaum zu glauben, aber es werden immer noch Anlegergelder mit Schneeballsystemen eingesammelt.

Bei den meisten Schneeballsystemen ist es so, dass gerade am Anfang sehr viele Gelder herausgenommen werden. Nachher, wenn das läuft, entsteht das Problem, das Schneeballsystem zu bedienen. Es wird immer mehr Geld gebraucht, weil immer mehr Anlegern immer höhere Renditen versprochen wurden. Insofern ist es also sehr wahrscheinlich, dass der Anfang der Betrugssysteme stets einige Jahre zurückliegt.“ Was einen natürlich überrascht, ist, dass solche Systeme oft über einen langen Zeitraum existieren können. Wenn da mal Fachleute auf die Konten schauen würden und mit den täglichen und monatlichen Auszügen abgleichen würden, würde dem Schwindel oft viel früher ein Ende bereitet.

Unsere europäischen Nachbarn wundern sich schon lange nicht mehr über das Kapitalanlage Tollhaus Deutschland.

Ihnen kann zum Beispiel in Frankreich so etwas nicht passieren.  Der französische Finanzmarkt zeichnet sich nämlich durch eine starke Regulierung aus.  Anlegerschutz ist Teil des französischen Verbraucherschutzes und daher in das allgemeine Wirtschaftsrecht integriert. Aufgrund einer konsequenten Aufsicht existiert kein unkontrollierter Kapitalmarkt. So wird der Markt für unseriöse Anbieter von Anbeginn abgeschottet. Direkte (Telefon)Werbung von Finanzprodukten ist traditionell verboten: das entsprechende Gesetz stammt in seiner Urfassung aus dem Jahre 1885.

In Deutschland gehören diese unzulässige Vertriebsmethoden insbesondere des „cold calling“ bei vielen Finanzdienstleistern  aber ganz offensichtlich zum Standardvertriebskonzept.  Der ESK kritisiert, dass der Anlegerschutz in Deutschland leider nur auf dem (Gesetzes)Papier steht. Die weit verbreitete Praxis des Telefonmarketing sieht nämlich anders aus. Vor allem im Finanzdienstleistungsbereich hat sich die unaufgeforderte telefonische Kontaktaufnahme trotz Verbot zu einem verbreiteten Missstand entwickelt.  Der Angerufene sollte unter diesen Umständen immer davon ausgehen dass er es mit einem unseriösen Anbieter zu tun hat.

Mitunter erkennen Anleger nicht, dass sie betrogen wurden. Betrüger wissen, wie man das Vertrauen der Leute gewinnt, deshalb werden sie auch „Betrüger“ genannt.

Betrüger vermeiden oft „normale“ Banken zu benutzen.

Oft wird Zahlung mit Überweisungen oder Kreditkarten, mit Kryptowährung wie Bitcoin auf ein ausländisches Bankkonto oder einen ausländischen Zahlungsdienstleister gefordert. Ist die erste Zahlung geleistet, wird immer mehr Geld gefordert.

BLOCKCHAIN-FORENSIK und KRYPTO-UNTERSUCHUNGEN

Cyber-Trading-Betrüger bedienen sich seit geraumer Zeit Kryptowährungsbörsen (Crypto-Exchanges), um die Zahlungstransaktionen zu verschleiern. Zuerst wurde ein sogenanntes Wallet (Konto), in der Regel über Mithilfe der Trading-Betrüger über AnyDesk oder TeamViewer, eröffnet. Anschliessend haben die Geschädigten ihre Gelder auf die Konten der Kryptowährungsbörsen überwiesen und wurden diese Gelder in Kryptowährungen getauscht, üblicherweise in Bitcoin. Danach wurden die getauschten Bitcoins auf das Wallet der Betrüger transferiert.

Die Dienste von Kryptowährungsbörsen,

wie BITSTAMP, JUBITER, BITPANDA, KRIPTOMAT, COINBASE, KRAKEN werden somit regelrecht missbraucht.

Bedauerlicherweise ist es auf diesem Weg äußerst schwierig, die Cyberbetrüger auszuforschen. Aus diesem Grund bieten wir nunmehr unter Zuhilfenahme externer Partner auch Nachforschungen bei Kryptowährungstransaktionen an.

Anlegerschutz ist eines der wichtigsten Elemente eines florierenden Finanzmarkts.

Der Anlegerschutz soll dafür sorgen, dass diejenigen, die ihr Geld in die Produkte der Finanzbranche investieren nicht betrogen werden. Anleger sollten stets darüber informiert werden, dass eine Anlage nicht nur einer Wertsteigerung unterliegen kann, sondern auch einem Wertverlust ausgesetzt sein kann. Anleger die bereit sind Gewinne zu kassieren müssen auch bereit sein die Risiken ihrer Anlage mit zu tragen.  Der ESK wird auch weiterhin mit seiner Öffentlichkeitsarbeit zu der Aufklärung und Verhinderung von unnötigen Kapitalverlusten beitragen. Die rasche, ungehinderte, von keiner Zentralstelle gelenkte Verbreitung und Kommentierung von Informationen, ist das strategische Erfolgspotential des ESK.

Der ESK trägt dazu bei, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken können.

Die gute Nachricht ist,

dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben.  Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.

Wenn Sie als Anleger aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu werden- sich massiv zur Wehr setzen.

Die ESK Fördergemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres  finanziellen Schadens vermittelt.

Für Kapitalanleger die Verluste erlitten haben oder Opfer eines Anlagebetrugs wurden gibt es eine Reihe von Optionen, die erlittenen Verluste zu mindern oder gar auszugleichen.  Natürlich hängt die Wahrscheinlichkeit, Verluste zurückzugewinnen letztlich ab, ob der Beklagte noch genügend Geld oder Vermögen zur Schadensregulierung hat – und das ist leider oft nicht der Fall.

Es sind nicht immer eigene scheinbar unvorsichtige Entscheidungen, die zum Verlust geführt haben. Sicher sind nicht alle Verluste erstattungsfähig. Sobald aber der Verdacht aufkommt, dass die Verluste durch Fehlverhalten anderer Personen verursacht sein könnten, ist unbedingt der Rat des Experten einzuholen. Eine sorgfältige Analyse, einschließlich der Bestimmung, wann die Verjährungsfristen ausgelöst werden, ist wesentlich für die Bewertung eines Anspruchs.

Wenn Sie Betroffener eines Verlustes oder drohenden Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es wichtig daran zu erinnern, dass Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene sind. Die Raffinesse, mit der potentielle Kapitalanleger geködert werden, sind so ausgefeilt, dass sogar professionelle Anleger getäuscht werden. Es gibt also keinen Grund, darauf zu verzichten, den Anlageverlust auszugleichen. Es ist ratsam, Ihre Situation mit einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu besprechen. Denken Sie aber auch daran, nur weil Sie einen Verlust erlitten haben, bedeutet dies nicht unbedingt, dass er auch erstattungsfähig ist. Diesen Sachverhalt sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt überprüfen lassen. Er wird Sie wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste erfolgversprechend geltend machen können.

Der Anlegerschutz soll dafür sorgen, dass diejenigen, die ihr Geld in die Produkte der Finanzbranche investieren nicht betrogen werden.

Vor der Geldvernichtung durch nicht regulierte Finanzanbieter quer durch Europa wirken die hilflosen Statements und Betroffenheitserklärungen unserer staatlichen Anlegerschützer, wie pfeifen im dunklen Wald.   Dabei sind die Täter und Anstifter mitten unter uns. Das sind diejenigen, die unsere Gesetzgebung missbrauchen, offiziell gut integriert und meist auch noch gut mit den Schaltstellen der Macht vernetzt sind.

Für Verkehrssünder haben wir eine zentrale Kartei. Für internationale Anlagebetrüger offensichtlich nicht.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) setzt klare Regeln für ein sonst im Chaos versinkendes Land. Jeder der eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und sich an die Regeln hält darf am Straßenverkehr teilnehmen. Es ist unerheblich ob es ein Deutscher Führerschein oder ein Führerschein aus einem anderen Land ist. Auch die Nationalität, der Glaube oder das Geschlecht ist vollkommen egal. Es spielt auch keine Rolle ob das Fahrzeug ein Deutsches oder ein Nummernschild aus einem anderen Land hat.

Das alles gilt unter der Voraussetzung, dass man sich an die Regeln der StVO hält und das Fahrzeug sich in einem technisch den Vorschriften entsprechenden sicheren Zustand befindet.

Für die Einhaltung dieser Regeln verfügt Deutschland über ein dichtes Überwachungsnetz. Jede Verfehlung wird verfolgt und geahndet. Jeder Streifenpolizist hat Zugriff auf das Zentrale Register in Flensburg und kann dadurch nicht ausgetrickst werden.

Durch diese Maßnahmen wird gewährleistet, dass wir uns im Straßenverkehr sicher fühlen können und nicht damit rechnen müssen, dass uns die Ladung eines Lastwagens durch die Frontscheibe unseres Fahrzeuges fliegt, oder dass uns auf der Autobahn ein Fahrzeug entgegenkommt. Es kommt niemand auf die Idee, dass durch die StVO unsere freiheitlichen Demokratischen Grundrechte eingeschränkt würden.

Der Schutz des Finanzmarks liegt in unserer aller Verantwortung und jeder kann dazu beitragen die Bedrohung zu erkennen und sich ihrer auch bewusst zu sein.

Jeder Bürger wird dabei gerne seinen ganz persönlichen Beitrag leisten. Im Straßenverkehr ist das längst ganz normales Verhalten.

Wenn zum Beispiel ein Fahrzeug auf einer Autobahn in falscher Fahrtrichtung unterwegs ist, klingelt nach ein paar Sekunden schon das Telefon bei der Verkehrspolizei. Sofort werden die Verkehrsteilnehmer über Autoradio vor dem Falschfahrer gewarnt, Streifenwagen und Rettungswagen fahren los, Hubschrauber steigen auf. An dieser Alarm- und Rettungskette hat der normale Autofahrer einen ganz erheblichen Anteil. Er ist sich nämlich der Bedrohung im Straßenverkehr in jeder Sekunde bewusst.

Vor Anlagebetrügern schützen uns keine Überwachungskameras.

Wir wollen aber nach Möglichkeit Anlagebetrug verhindern. Dazu sollten wir uns die StVO als Beispiel nehmen. Die Anleger sind bereit! Schaffen Sie die Voraussetzungen werte Politiker!

Whistleblower dienen dem Gemeinwohl.

Wie man mit geringstem Aufwand maximale Wirkung erzielen kann, demonstriert der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit seinen Internetseiten  https://whistleblowertreff.wordpress.com  https://expressinkasso.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online

Vor dem Hintergrund dass sich im Kapitalmarkt für private Anleger in Deutschland immer mehr schwarze Schafe unter den Investment-Anbietern tummeln, welche die Anleger teilweise in krimineller Absicht um ihr Geld betrügen, soll der ESK Insidern die Möglichkeit bieten, dass  mit entsprechenden Informationen den Abzockern das Handwerk gelegt werden kann.

Whistleblower können Anleger vor Kapitalvernichtung schützen!

Durch diskrete Informationen von Whistleblowern kann dubiosen Anbietern auf dem Kapitalmarkt viel schneller das Handwerk gelegt werden. Es muss einfach Schluss damit sein, dass jedes Jahr Deutsche Kleinanleger Milliarden von Euro in die Brennöfen der Finanzindustrie werfen.

Besucher, Betroffene und Insider der ESK Intternetseiten sollen ermutigt werden, sich aktiv am Anlegerschutz zu beteiligen, indem Sie sich als Whistleblower betätigen und dieser Plattform problematische Sachverhalte zukommen lassen.

Im Hinblick darauf, dass jeder Bürger dem Staat gegenüber über sein Eigentum genau Abrechnung zu legen hat – besonders auch wenn es sich um Kapitalanlagen handelt, kümmert sich dieser Staat herzlich wenig darum, wenn die Ersparnisse seiner Bürger in die nicht so transparenten Taschen der Finanzindustrie umgeleitet werden.  Die soziale Kontrolle durch Gesetzgebung, Behörden und Justiz ist sehr verbesserungswürdig.

Der ESK glaubt nicht daran, dass man Anleger durch Anlegerschutzgesetze, Finanzwächter und „Gute Ratschläge“ vor Verlusten oder falschen Anlageentscheidungen schützen kann.

„Es ist nicht der Anleger der vor sich selbst geschützt werden muss. Whistleblower können die Finanzbranche vor ihren unseriösen Mitbewerbern und deren miesen Produkten und kriminellen Vertriebsmethoden sehr wirkungsvoll schützen“, sagt Horst Roosen vom ESK.

Gerade die seriösen Initiatoren von Kapitalanlagen sind doch an einem intakten Anlegerschutz in Deutschland interessiert.

Es ist der Reputation eines Unternehmens sicher nicht dienlich, wenn es mit den Machenschaften einiger Wirtschaftskrimineller ständig konfrontiert ist. Es lohnt sich also, wenn Whistleblower über schwarze Schafe der Finanzbranche dem ESK vertrauliche Informationen zukommen lassen.

Der ESK widmet seinen Einsatz dem Dienst von Anlegern, die Opfer unseriöser oder gar betrügerischer Machenschaften von Initiatoren, Vermittlern oder sonstigen Hintermännern von Kapitalanlagemodellen wurden. Der ESK kann immer wieder Anleger vor betrügerischen oder unseriösen Kapitalanlagemodellen warnen, durch die detektivische Kleinarbeit des ESK werden dabei oftmals Informationen ans Tageslicht gefördert, die sich später als  absoluter Volltreffer erweisen und viel Schaden von Anlegern abwenden.

Die Anbieter von betrügerischen Anlagemodellen können mit ihrem schändlichen Handeln eine ganze Branche  in Misskredit bringen. Die seriösen Investmentanbieter sollten also auch daran interessiert sein, dass die „unseriösen Kollegen“ vom Markt verschwinden.

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger und Abzocker. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.

Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Bei dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung gehen täglich Anfragen von Betroffenen ein, denen telefonisch, per Mail oder über Internetportale  attraktive Kapitalanlage-Angebote unterbreitet wurden.

Die Frage ist stets: „Ist das Angebot seriös“?

Die Antwort lautet immer: „Kommt der Erstkontakt durch einen Fremden am Telefon zustande müssen bereits alle Alarmglocken läuten.“

Das sogenannte Cold-Calling, also der unerwünschte telefonische Werbeanruf eines Unternehmens gegenüber einem Verbraucher ohne dessen ausdrückliche Einwilligung ist gesetzlich verboten. Unternehmen die sich nicht an bestehende Gesetze halten sind in der Regel auch keine seriösen Geschäftspartner, denen man sein Geld anvertrauen kann.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird sollte fragen, welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Mit frei erfundenen Versprechungen, schwer erkennbaren Schneeballsystemen, nicht stattfindenden Börsengängen und falschen Pressemeldungen, wird versucht den Anlegern das Geld aus der Tasche zu ziehen.

„Unser Kampf gegen Initiatoren dubioser Kapitalanlagen hört nie auf, weil jedes Jahr neue Produkte entwickelt werden mit denen Kapitalanleger erneut geschröpft werden und um ihre Ersparnisse gebracht werden“, sagt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.

Wer einem Kapitalanlagebetrug zum Opfer gefallen ist, läuft Gefahr ein zweites Mal betrogen zu werden.

Die geprellten Anleger verlieren mehrmals Geld, weil sie einem Investment-Angebot und anschließend einem Nachfolgebetrug vertraut und für die Wiederbeschaffung zu viel Geld ausgegeben haben. Die Anlagebetrüger sammeln alle Details über die Leute, die sie betrogen haben, denn sie verkaufen diese Informationen, die als „Saugerlisten“ bezeichnet werden, an andere Anlagebetrüger weiter.

Betrüger haben ihre Bemühungen verstärkt besonders in Deutschland Investoren abzuzocken, insbesondere auch Menschen die bei einer Investition über betrügerische Online-Handelsplattformen bereits Geld verloren haben. Während es selbstverständlich ist, seine Verluste so schnell und vollständig wie möglich auszugleichen, warnt der ESK die Anleger davor, Angebote zum Umtausch wertloser oder schlecht laufender Aktien überhaupt nur in Erwägung zu ziehen. Wertlose Aktien sind in der Regel genau das – wertlos und wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es wahrscheinlich auch nicht wahr.

Die Betrüger verfügen über eine Vielzahl von Techniken, die sie geschickt anwenden, um ihre „wertlosen Tauschgeschäfte“ durchzuführen. Das macht sie auch erfahrenen Anlegern gegenüber so gefährlich. Mit den Listen bereits betrogener Anleger wird eine aggressive Cold Calling- und/oder E-Mail-Kampagne gestartet und den Empfängern die Rückzahlung des bereits verloren geglaubten Investments versprochen.

Seit geraumer Zeit treten auch sogenannte Recovery Plattformen in Erscheinung, die die Opfer bei der Wiedererlangung der investierten Gelder unterstützen wollen.

Dabei werben sie beispielsweise mit folgenden Vorschlägen:

„Holen Sie sich 50 % der Investition mit der Zahlung von 15 % und die anderen 50 % durch die Eröffnung eines aktiven Kontos bei unserem Unternehmen.“

„Holen Sie sich alles zurück, indem Sie nur 22 % für Bankabfertigungsgebühren zahlen.“

„Halten Sie das Handelskonto mit 100 % der Investition und hinterlegen Sie nur 1.500 Euro für Anwaltsgebühren.“

Wir können nur davor warnen, dass sich Opfer auf diese betrügerische Masche einlassen.

In der Regel stecken hinter diesen Recovery Plattformen dieselben Cyberbetrüger.

Die Rolle der Banken.

Betgrugsunternehmen besitzen außer Bankverbindungen meist nur einen Briefkasten.  Das Konstrukt Briefkastenfirma bietet den Betrügern den Vorteil, dass sie auf dem Papier große internationale Geschäfte vortäuschen können. So werden oft aufwendige Recherchen um festzustellen ob der Briefkasten einen realen wirtschaftlichen Hintergrund hat, frühzeitig wieder eingestellt, weil man auf ein undurchschaubares Geflecht von Firmen trifft.  Die Betrüger sichern sich vor Enttarnung durch die Gründung  virtueller Firmenimperien fast nahezu perfekt ab.   Pro forma gibt es einen Geschäftsführer, dessen Aufgabe besteht meist nur darin den Briefkasten zu leeren.

Bedauerlicherweise ist es nur schwer möglich, die jeweiligen Hintermänner ausfindig zu machen, um von ihnen das investierte Geld zurückholen zu können. Mit verschachtelten Briefkastenstrukturen und anonymen Cold-Calling – Vertriebsoperationen ist es für betrogene Anleger sehr schwierig mitunter auch unmöglich, dass verlorene Gelder zurückbekommen oder der verantwortlichen Drahtzieher habhaft zu werden.

Ohne Bankverbindung würde es den Betrügern nicht gelingen Milliarden Euro einzusammeln.

Da aufgefallen ist, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten, haben ESK Rechtsanwälte für betroffene Anleger Klage eingereicht.

Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten. Banken sind verpflichtet, die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages.

Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschliesslich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.

Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten haben.

Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.

Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht „feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.

Chancen

Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäsche im Raum. Nach unserer Einschätzung stehen die Chance gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen.

Bei ihrer Anlageentscheidung verlassen sich viele Anleger auch auf seriöse Bankadressen.

„Bei Anlagebetrug besteht auch immer der Verdacht der Geldwäsche“. Deshalb sind Banken gehalten, um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, ihre Kunden vor Kontoeröffnung genau zu überprüfen.

Für den ESK stellt sich die Frage, hätte der Bank bei den ihr vorgeschriebenen Nachforschungen nicht auffallen müssen, dass die betreffende Firma für ihre Tätigkeit über keine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde verfügte? Hätte die Bank, dann möglicherweise die Eröffnung eines Kontos ablehnen müssen? Wenn Geldgeschäfte ohne die Erlaubnis der jeweiligen Aufsichtsbehörde bekannt werden, müsste eigentlich dem Verdacht auf Geldwäsche nachgegangen werden.

Anlagebetrug und Geldwäsche benötigen in der Regel immer die Dienstleistungen von Banken.

Um zu verhindern, dass Banken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingesetzt werden, wurden in fast allen Teilen der Welt Regeln eingeführt. So sind alle Finanzunternehmen in der EU verpflichtet, Geldwäsche zu verhindern. Das Gesetz umfasst auch Unternehmen und Fachleute außerhalb des Finanzsektors wie Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Immobilienmakler, Glücksspielunternehmen und andere.

Dieses Gesetz verlangt von den Banken sich über die Geschäfte und Transaktionen ihrer Kunden genau zu informieren.

Das gilt nicht nur für die Kontoeröffnung sondern auch für die laufende Geschäftsbeziehung. Wenn bereits eine Geschäftsbeziehung aufgenommen wurde, sollte sie beendet werden, wenn die Bank nicht über ausreichende Kenntnisse des Kunden verfügt.

Den Anlegern wird stets geraten, sich bei der entsprechenden Aufsichtsbehörde darüber zu informieren ob ein Unternehmen bei dem man ein Investment plant, auch berechtigt ist die Angebotene Dienstleistung zu erbringen. Ein Anleger kann somit aber auch erwarten, dass sich eine Bank, bei der er sein Investment einzahlt, auch Gewissheit darüber verschafft hat, dass der Kontoinhaber über die entsprechende Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde verfügt.

Es ist nicht ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft.

Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit  von Geldwäsche zu verhindern.

Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit eines Unternehmens hätte die Bank eigentlich keine  Geschäftsbeziehung eingehen  dürfen.

Aus der Tatsache, dass so ein Unternehmen über keine Genehmigung der Finanzaufsicht verfügt, muss sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben.

Interessant ist auch immer, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich beim Anlagebetrug wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.

Eine Bank die für ein undurchsichtiges Unternehmen ein Konto eröffnet und zusieht, wie das Geld immer wieder schnell abfließt,  setzt sich dem Verdacht aus ein Geldwäschesystem nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.

Die Bank bekommt von demjenigen der für das jeweilige Unternehmen einen Antrag auf Eröffnung eines Geschäftskontos stellte einen gültigen Ausweis vorgelegt. Darüber hinaus muss sich die Bank durch Vorlage entsprechender Dokumente davon überzeugen, dass die den Antrag auf Eröffnung eines Kontos stellende Person auch tatsächlich befugt ist dieses Unternehmen zu vertreten.

Zusätzlich muss die Bank kontrollieren, wem mehr als 25 Prozent des Unternehmens gehören und ob jemand einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausübt. Außerdem muss sich die Bank über den Geschäftszweck des Unternehmens, zum voraussichtlichen Umsatz und die Rolle der von der Bank dabei zu erbringenden Dienstleitungen, ausgiebig informieren.

Die Bank welche für ein betrügerisches Unternehmen ein Konto eröffnet hat  wird zu drängenden Fragen den ESK-Rechtsanwälten vor Gericht Rede und Antwort stehen müssen:

  • Wer ist der wirtschaftliche Eigentümer?
  • Gibt es eine Person die direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausübt?
  • Wo befindet sich die tatsächliche Geschäftsadresse des Unternehmens?
  • Wie lauten die ladungsfähigen Adressen der handelnden Personen?
  • Hat die Bank Maßnahmen ergriffen sich über bestehende Vermögenswerte der Gesellschaft zu informieren?
  • Sind Auskünfte über die autorisierten Entscheidungsträger der Gesellschaft eingeholt worden?
  • Hat die Bank ausreichende Informationen über den Zweck und die Art der Geschäftstätigkeit dieses Unternehmens eingeholt?
  • Warum ist der Bank  dabei nicht die fehlende aber notwendige Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde aufgefallen?
  • Darüber hinaus haben sich oft Faktoren ergeben, zum Beispiel die Warnmeldungen einer Finanzaufsichtbehörde bezüglich  des fraglichen Unternehmens, die auf ein hohes Risiko hindeuteten. Welche Maßnahmen hat die Bank ergriffen um der sich daraus ergebenden neuen Situation gerecht zu werden?
  • Wie wurde die laufende Geschäftsbeziehung von Seiten der Bank überwacht?
  • Wurde überprüft und dokumentieret, ob die ausgeführten Transaktionen mit den vorliegenden Informationen  über den Kunden übereinstimmten.
  • Wie und in welchem Umfang gedenkt die Bank die Investoren, die im Vertrauen auch auf die seriöse Bankadresse ihr Geld auf das hier geführte Konto überwiesen haben, zu entschädigen?

Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK FördergemeinschaftAnlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitiere

Öffentlichkeit herstellen

Viele Milliarden Euro wurden von den Betrügern schon erbeutet und der Betrug geht immer noch weiter. Um diesen Sumpf trocken zu legen, müssen betrogene Anleger an die Öffentlichkeit gehen. Gerade die Banken werden sich dann überlegen, ob sie mit den Betrügern weiterhin Geschäfte machen wollen.

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.

Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, Betroffenen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen. Die Rechtsanwälte betreuen Anleger in ihren Anliegen und stehen Ihnen mit Rat und Tat in Liechtenstein, der Schweiz, in Österreich und auch in Deutschland zur Seite.

Diese Rechtsanwälte vertreten bereits viele Opfer dieser Betrügereien. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Betroffene Anleger, die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der Vertrauensanwälte des ESK profitieren. Die Vertrauensanwälte betreuen betroffene Anleger in ihren Anliegen und stehen ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Wenn ein Anleger erkennt oder auch nur vermutet, dass der Handel oder die Investition, die er getätigt hat, ein Betrug ist, sollte er sofort die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Vor allem sollte er weitere Verluste verhindern und alle relevanten Informationen, die er über den Betrug und die Täter hat, zu sammeln, solange sie noch frisch sind. Der Betrug sollte so schnell wie möglich bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden, damit die Ermittlungsbehörden die Betrüger sobald als möglich aufspüren und damit auch verhindern können, dass weitere Menschen betrogen werden.

Als nächstes sollte sich die Aufmerksamkeit darauf richten, wie der angerichtete  Schaden behoben werden kann.

Auf alle Fälle sollten keine weiteren Zahlungen an die Betrüger geleistet werden.

Die Anlagebetrüger versuchen nämlich mit allerlei Versprechungen ihre Opfer dazu zu bringen, eine Gebühr nach der anderen zu überweisen, selbst wenn die Opfer vermuten, dass etwas nicht stimmt.

Diese Gebührenbetrügereien sind fester Bestandteil dieser organisierten Raubzüge. Seriöse Broker

ziehen normalerweise Gebühren und Provisionen vom Konto des Anlegers ab und verlangen nicht noch mehr Geld, um die Erträge oder das angelegte Kapital freizugeben.

Anleger die nicht in diese Falle tappen, laufen aber Gefahr in eine zweite Falle zu tappen. Den Rückgewinnungsbetrug.

Die Personen, die hinter dem Anlagebetrug stehen, verkaufen in vielen Fällen  die Kontaktinformationen ihrer Opfer an andere Betrüger weiter, welch dann den Opfern gegen entsprechende „Gebühren“  die Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes versprechen. Betroffene Anleger sollten bei solchen Angeboten unbedingt hinterfragen, wie man herausgefunden hat, dass man Geld verloren hat.

Wer den Betrügern Zahlungsinformationen zur Verfügung gestellt hat sollte unbedingt unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen einleiten, um den Zugriff auf das eigene Konto zu sperren und sich vor Identitätsdiebstahl zu schützen. Wer bei der betrügerischen Transaktion Kreditkartendaten verwendet hat, sollte sich sofort an seinen Kartenaussteller wenden, um eine Betrugsmeldung zu machen.

Oft wird betrogenen Anlegern versprochen, dass man schnell und unbürokratisch das verlorene Geld wieder beschaffen könne. Dabei werden in vielen Fällen  hohe Gebühren verlangt aber kaum mehr getan als ein Forderungsschreiben an den ursprünglichen Betrüger und eine Standardbeschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde geschickt. Vielleicht wird noch eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft formuliert. Nutzen für den geschädigten Anleger: gleich Null.

Wer nicht zum Opfer zu werden will, muss sich auf jeden Fall wehren, rät Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.

Manche Anleger glauben irrtümlich, die Staatsanwaltschaft wird sich um ihre Verluste kümmern. Diese kann strafrechtliche Schritte gegen Übeltäter einleiten, aber Anlegerverluste kann sie nicht ausgleichen. Andere schreiben Briefe an die BAFIN und beschweren sich über die Betrügereien oder einen Anlageverlust. Aber auch die BaFin ist kein Ersatz für die Beauftragung eines auf Anlagebetrug spezialisierten Anwalts.

Wer Opfer eines Anlageverlusts geworden ist, möchte natürlich wissen wie er sein Geld wieder bekommen kann.

Die gute Nachricht:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:

Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Teil-Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Teil-Erfolgsbasis betrieben werden.

Registrierung Ihrer Schadenersatzansprüche

Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sorgt dafür, dass betrogene Anleger nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen. Viele Anleger machen mit Hilfe von „Sammelverfahren“ bereits Schadensersatzansprüche erfolgversprechend geltend. Nutzen auch Sie die erfreuliche Entwicklung der Rechtsprechung! Auch Sie können Ihre Ansprüche noch geltend machen, wenn Sie bislang nicht tätig geworden sind.

Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und Sachverständige, werden die Rechte der Anleger wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet. Für uns ist es wichtig zu erreichen, dass der Zugang der geschädigten Kapitalanleger zur Rechtsdurchsetzung einfacher und effizienter wird.

Der ESK und seine Kooperationspartner beschäftigt sich mit Recherchen, Analysen und Kampagnen zu den wichtigsten Themen rund um das Thema Kapitalanlage, informiert Anleger, bündelt die Stimme der Anleger, organisiert „Sammelverfahren“, führt aber keine Rechtsberatung durch; dies bleibt den Rechtsanwälten vorbehalten.

Hunderttausende von Anlegern sitzen auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen.

Für die Betroffenen Not leidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht.

An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterherwerfen?

Welche der zahlreichen „Hilfsangebote“ sind seriös, welche sind es nicht?

Vergleichsweisen gehen bei deutschen Gerichten völlig ungeordnet Tag für Tag die verschiedensten Klagen und Fälle ein.

Für die Parteien bedeutet das: Es dauert, es kostet, der Ausgang ist ungewiss. Dabei kommt es zwangsläufig dazu, dass zufällig an ein und dem gleichen Tag vor verschiedenen Gerichten quer durch die Lande immer wieder die gleichen oder sehr ähnliche Fälle zur Verhandlung stehen, ohne dass die Parteien, Richter und sonstige Beteiligten beim Gericht ahnen, dass ziemlich exakt ihr Fall ziemlich gleichzeitig vor ein paar Dutzend anderen Gerichten verhandelt wird.

Die Justiz fabriziert somit aus einer an sich identischen Sache mit lediglich vielen Klägern und Beklagten so viele Einzelklagen, wie es Kläger gibt (bzw Beklagte). Damit werden mit der Sache statt eines Richters viele Richter beschäftigt. Das Resultat: Der eine Richter weist ab, der zweite gibt statt, der nächste entscheidet „Halbe-Halbe“ usw.

Der ESK ist zur Bildung von Klagegemeinschaften bestens geeignet und gerüstet. Das Angebot an die geschädigte Kapitalanleger lautet: Sammeln Sie sich unter dem Dach des ESK um Prozessrisiko und Kosten drastisch zu mindern.

Diese Idee dient der Prozessökonomie: Es sollen eine Vielzahl von Verfahren nicht bei verschiedenen Gerichten zersplittert abgehandelt werden, sondern ein Gericht (ein Richter / Senat) soll über alle gesammelten Fälle gleichzeitig Recht sprechen. Dabei können gemeinsame Tat- und Rechtsfragen für alle Fälle gemeinsam beantwortet werden. Man braucht etwa nur einen Sachverständigen und es besteht auch nicht die Gefahr, dass verschiedene Gerichte die Rechtsfragen verschieden beantworten. Es ist also das Ziel, dass alle Verfahren vor einen Richter kommen und dass für die gemeinsamen Fragen jedenfalls auch ein Rechtszug zur nächsten Instanz möglich wird.

Diese Vorgehensweise empfiehlt sich insbesondere in dem Bereich der Kapitalanlage, dem Erwerb von Aktienanteilen, Immobilienfonds und Versicherungsprodukten. Denn trotz bestehender Anleger- und Verbraucherschutzgesetze kommt es immer wieder zur Verletzung solcher Verhaltensnormen, die dem Schutz der Kapitalanleger dienen sollen und häufig dann auch eine große Anzahl von ihnen schädigen, zB durch falsche Angaben über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Mit dieser Strategie werden hier die Einzelinteressen geschädigter Kapitalanleger effektiv gebündelt.

Durch den ESK bekommen geschädigte Verbraucher eine realistische Chance, ihre Schadenersatzansprüche auch gegen mächtige Unternehmen wirksam zu bündeln und geltend zu machen. In vielen Fällen wird schon die Einleitung außergerichtlicher Aktivitäten die Verhandlungsbereitschaft der beklagten Unternehmer deutlich erhöhen. Kommt es zu akzeptablen Vergleichen, wird die Justiz weiter entlastet.

Kapitalanlagebetrug und Geldwäsche funktioniert nur mit einem Konto bei einer Geschäftsbank.

Die Bank darf die Verträge und Geschäfte nicht zu genau betrachteten und sich nicht daran stören, dass keine erforderliche Genehmigung einer Aufsichtsbehörde vorliegt. Die Bank  muss auch dann noch die Füße still halten, wenn das Konto mehr oder weniger täglich leer geräumt wird und Transaktionen von  Offshore-Unternehmen zu Offshore-Unternehmen erfolgen.

Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als gut bezeichnen.

Wir sehen daher gute Chancen, jene Beträge, die nicht mehr von den Betrügern direkt geholt werden können, bei den Empfängerbanken einzutreiben.

Der ESK handelt nach dem Motto: „Gemeinsam sind wir stärker!“

Durch einen Beitritt zu einer ESK Fördergemeinschaft. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der ESK im Sinne der Anleger.

Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger  Informationen

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

  • Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Teil-Erfolgsbasis zu bearbeiten. Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Teil-Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen.

Geschädigte Kapitalanleger die  verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, können bei dem ESK einen Antrag als Fördermitglied zu der ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug anfordern.

Nach Eingang der Anmeldung erhält der Betroffene per E-Mail ein Frageformular zu seiner Anlage. Nach Sichtung des Frageformulars und eventuell weiter mit eingereichter Informationen, wird der Rechtsanwalt, für den betreffenden Anleger als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft Anlage und  Cyber-Betrug, ohne Kosten schriftlich eine Erfolgseinschätzung zu seinem Fall abgeben und ihm im Regelfall auch ein Mandat zur Rückforderung seiner Investition antragen. Dabei wird er auch die zu erwartenden Anwaltskosten beziffern.

Die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  übernimmt für den Anleger 50% des vom ESK-Rechtsanwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars gegen eine Erfolgsprovision.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Teil-Erfolgsbasis beauftragen!

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen

Fazit:

Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.

Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

EXPRESS INKASSO® GmbH

Groß-Zimmerner-Str. 36 a

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Telefon: 06071-9816813

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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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