Canadian Mineral Resources Inc.: BaFin untersagt das öffentliche Angebot von eigenen Aktien

DieBafin hat am 06. August 2021 das öffentliche Angebot von eigenen Aktien durch die Canadian Mineral Resources Inc., nach eigenen Angaben mit Sitz in Vancouver, Kanada, wegen Verstoßes gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung untersagt. Daher darf die Canadian Mineral Resources Inc. eine auf ihren Namen lautenden Aktien zum Erwerb in Deutschland anbieten.

Diese Maßnahme ist bestandskräftig. Sie ist sofort vollziehbar.

Die Untersagung erfolgte, weil die Canadian Mineral Resources Inc. keinen von der BaFin gebilligten Prospekt für dieses Wertpapier veröffentlicht hat, der die nach Artikel 6 ff. der EU-Prospektverordnung erforderlichen Angaben enthält.

In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme – nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts.

Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Prospekt kann eine Haftung der Prospektverantwortlichen gemäß §§ 9 bzw. 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) bestehen. Gleiches gilt nach § 14 WpPG für Anbieter und Emittenten von Wertpapieren, wenn pflichtwidrig kein Prospekt veröffentlicht wurde.

Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht stellt nach § 24 Absatz 3 Nr. 1 WpPG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 24 Absatz 6 WpPG mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro bzw. 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Auch können Geldbußen bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.

Bitte bedenken Sie, dass Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen getätigt werden sollten.

Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank „Hinterlegte Prospekte“ überprüfen.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de) 06.05.2021, geändert am 02.09.2021

Anlegerschutz – Wiedererlangung investierter Gelder – Aktuelles Verfahren in Deutschland

Die Canadian Mineral Resources Inc. hat ihren offiziellen Hauptsitz in Vancouver, Kanada.

Die Canadian Mineral Resources bietet ihre vorbörslichen Aktien online auf ihrer Webseite http://www.canadian-minerals.com an. Das öffentliche Angebot dieser vorbörslichen Aktien bedarf eines Wertpapierprospekts, welcher nach Kenntnis der ESK Anwälte nicht vortliegt. Als Aktienbermittler traten bisher ein gewisser Jathan Rosenberg sowie ein Dr. Schmigelski aus der Schweiz in Erscheinung.

Anleger wurden mit dem Versprechen zum Kauf verleitet, dass das Unternehmen Ende 2019 an die Börse geht und der Wert der vorbörslichen Aktien explodieren würde. Der Börsengang erfolgte bislang nicht.

Es hat den nach Meinung der ESK Rechtsanwälte den  Anschein, dass Anleger einem Betrug aufgesessen sind

Was sollte nunmehr unternommen werden?

Derzeit sind durch die ESK Rechtsnwälte bereits Bestrebungen im Gange, Licht ins Dunkel zu bringen. Aufgrund kostenmäßiger Überlegungen empfehlen wir vorsorglich die sofortige Einleitung strafrechtlicher Schritte durch Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft, da wir einen Anlegerbetrug nicht ausschließen können.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie gegen die Canadian Mineral Resources vorzugehen?

Falls es sich um einen Anlegerbetrug handelt, wird es schwierig, die einbezahlten Gelder zurückzuholen.

Die ESK Rechtsanwälte konnten die die Canadian Mineral Resources jedoch in einem Fall dazu bewegen, beinahe den ganzen Investitionsbetrag zurückzuzahlen. Ob dies auch in anderen Fällen möglich sein wird, können wir nicht sagen.

Fakt ist jedenfalls, dass das öffentliche Angebot vorbörslichen Aktien eines Wertpapierprospekts bedarf, welcher nach unserem Wissen zumindest für den europäischen Raum nicht vorliegt.

Daneben besteht natürlich die Möglichkeit, die Vermittler aus der Beraterhaftung in Anspruch zu nehmen. 

Aktuelles Verfahren in Deutschland

Die Rechtsanwälte des ESK sind aktuell beauftragt, für einen geschädigten Mandanten ein Zivilverfahren gegen die Canadian Mineral Resources Inc. einzuleiten.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte in nicht wenigen Fällen oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den geschädigten Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.#

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

EXPRESS INKASSO® GmbH

Groß-Zimmerner-Str. 36 a

64807 Dieburg

ESK-Schutzbund@email.de

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Telefon: 06071-9816813

Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger  Informationen

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

  • Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Was sollte nunmehr unternommen werden?

Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.

Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann.

Wieso sollten Sie sich bei uns zur ESK Fördergemeinschaft anmelden?

Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesem Fall mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei  vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.

Fazit

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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