Die Finanzaufsicht in Malta (MFSA) warnt die Öffentlichkeit bezüglich des nicht lizenzierten Unternehmens Citizen Crypto Mining FX

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com  und https://www.ad-infinitum.online am 13.10.2021 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht MFSA  Malta Financial Services Authority https://www.mfsa.mt  die Öffentlichkeit bezüglich des nicht lizenzierten Unternehmens

Citizen Crypto Mining FX

Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde („MFSA“) ist auf ein Unternehmen aufmerksam geworden, das unter dem Namen Citizen Crypto Mining FX („das Unternehmen“) tätig ist und eine Internetpräsenz unter.citizenchoicecryptofx.com/ hat. Der Rechtsträger behauptet, „ein maltesisch ausgerichteter Anbieter von Investitionsdienstleistungen zu sein, der nach europäischen und maltesischen Richtlinien arbeitet“.

Es gibt auch vor, „von der MFSA als MiFID-Firma zugelassen und reguliert zu sein und eine Wertpapierdienstleistungslizenz der Kategorie 3 zu besitzen“, wobei es unerlaubt die eingetragene Adresse und andere Unternehmensangaben eines in Malta zugelassenen Unternehmens verwendet und darauf verweist.

Die MFSA möchte die Öffentlichkeit darauf hinweisen, dass Citizen Crypto Mining FX KEIN in Malta registriertes Unternehmen ist und auch nicht von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert wurde, Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert werden müssen. Die Öffentlichkeit sollte daher davon absehen, mit dem oben genannten Unternehmen Geschäfte abzuschließen oder anderweitig mit ihm zu verhandeln, wenn es um Angelegenheiten geht, die in den Geltungsbereich des Gesetzes über Wertpapierdienstleistungen (Investment Services Act, Chapter 370 of the Laws of Malta) fallen.

Die MFSA möchte die Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen abzuschließen, wenn sie sich nicht vergewissert haben, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion getätigt werden soll, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen zugelassen ist.  Anlegern wird geraten, besonders vorsichtig zu sein, wenn sie über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien mit Angeboten für Finanzdienstleistungen angesprochen werden.

Eine Liste der von der MFSA zugelassenen Unternehmen kann auf der offiziellen Website der MFSA unter https://www.mfsa.mt/financial-services-register/ eingesehen werden.

Quelle: https://www.mfsa.mt

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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger  Informationen

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

  • Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Was sollte nunmehr unternommen werden?

Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.

Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann.

Wieso sollten Sie sich bei uns zur ESK Fördergemeinschaft anmelden?

Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesem Fall mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei  vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.

Fazit

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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