Adler Acquisitions auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Schweden

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://www.ad-infinitum.online https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://expressinkasso.wordpress.com am 18.10.2021 mitgeteilt wurde, warnt die FI Finansinspektionen  in Schweden (https://www.fi.se )vor:

Adler Acquisitions und die Finanzaufsichtsbehörde

Finansinspektionen (FI) hat Informationen erhalten, dass Personen, die sich als Vertreter von Adler Acquisitions ausgeben, Anlegern anbieten, ihre Aktienbestände zu kaufen. Es scheint sich um einen so genannten Gebührenbetrug zu handeln, bei dem der Anleger aufgefordert wird, eine Gebühr im Voraus zu zahlen. Adler Acquisitions beruft sich auch auf die gefälschte Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen, um ihre Glaubwürdigkeit zu erhöhen.

Nach den Ermittlungen von FI existiert Adler Acquisitions nicht. Adler Acquisitions ist von FI nicht zur Ausübung von Wertpapier- oder anderen Finanzgeschäften in Schweden zugelassen und unterliegt daher nicht der Aufsicht von FI. Auch wurden keine grenzüberschreitenden Aktivitäten von Adler Acquisitions bei Finansinspektionen aus einem anderen EWR-Land angemeldet.

FI warnt Anleger und andere Personen davor, mit Unternehmen zu handeln, die nicht zur Ausübung von Finanztätigkeiten zugelassen sind. Alle Unternehmen mit einer Lizenz in Schweden finden Sie unter www.fi.se im Unternehmensregister.

Adler Acquisitions hat eine Website (www.adler-acquisitions.com) und verwendet die folgenden Kontaktdaten:

Regeringsgatan 25

111 53 Stockholm

Stockholm, Schweden

Telefon: +46 8 12410390

E-Mail: contact@adler-acquisitions.com

Die Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen verfügt über eine Website (www.fsi-gov.org) und verwendet die folgenden Kontaktangaben:

Birger Jarlsgatan 4

114 34 Stockholm

Schweden

Telefon: +46 8 43737915

E-Mail: enquiries@fsi-gov.org

Quelle: https://www.fi.se

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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger  Informationen

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

  • Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Was sollte nunmehr unternommen werden?

Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.

Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann.

Wieso sollten Sie sich bei uns zur ESK Fördergemeinschaft anmelden?

Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesem Fall mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei  vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.

Fazit

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

KONTAKT

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

EXPRESS INKASSO® GmbH

Groß-Zimmerner-Str. 36 a

64807 Dieburg

ESK-Schutzbund@email.de

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Telefon: 06071-9816813

Telefax: 06071-9816829

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