Uncommix Ltd., London: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG), § 308 Absatz 7 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und § 8 Absatz 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) klar, dass die Uncommix Ltd., London, Vereinigtes Königreich, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen, keine Erlaubnis nach dem VAG zum Betreiben des Versicherungsgeschäfts und keine Erlaubnis nach dem ZAG zum Erbringen von Zahlungsdiensten besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Uncommix Ltd. tritt unter anderem unter der Marke „The Aurelia“ auf und bewirbt auf ihrer Internetseite theaurelia.uk ihre Investmentberatung für vorbörslich zu platzierende Aktien, Versicherungen, die Führung von Girokonten sowie Investitionen in Festgeldanlagen, Fonds und ETF-Geldanlagen. Zu diesen Zwecken  betreibt sie auch die Internetpräsenzen geldanlagen49.de, anlageprodukte24.de und wiveo.uk.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG, Anbieter von Versicherungsgeschäften im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem VAG und Anbieter von Zahlungsdiensten im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem ZAG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFinzugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)

Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger  Informationen

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

  • Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

EXPRESS INKASSO® GmbH

Groß-Zimmerner-Str. 36 a

64807 Dieburg

ESK-Schutzbund@email.de

https://www.ad-infinitum.online
https://expressinkasso.wordpress.com
https://whistleblowertreff.wordpress.com

Telefon: 06071-9816813

Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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