Ihre Meinung ist gefragt:

Es geht um den sogenannten „Ampelmarathon“, bei dem es um die Zukunft des Verbrennungsmotors und den Einsatz von E-Fuels geht.

Der VCD Verbrenner Club Deutschland im UTR e.V. möchte heute Ihre Meinung zu diesem aktuellen Thema einholen.

Wie Sie vielleicht bereits gehört haben, hat sich die FDP dafür eingesetzt, dass der Verbrennungsmotor trotz seiner CO2-Emissionen weiterhin mit E-Fuels betrieben werden darf. Der Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) ist jedoch dagegen und plant (wieder einmal) eine Klage.

Uns interessiert, was Sie von diesem Thema halten, insbesondere von der Klageankündigung des DUH e.V. Sollte der Verbrennungsmotor mit E-Fuels weiterbetrieben werden dürfen oder sollten wir uns auf alternative Antriebe konzentrieren? Welche Auswirkungen hätte eine solche Entscheidung auf die Umwelt und unsere Gesellschaft? Sollten solchen Vereinen wie dem DUH e.V. weiterhin ihre Klagebefugnisse zugestanden werden?

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich an der Diskussion beteiligen und Ihre Gedanken und Meinungen dazu teilen. Nur durch einen offenen und konstruktiven Austausch können wir gemeinsam zu einer Lösung kommen, die im besten Interesse aller liegt. Vielen Dank im Voraus für Ihre Teilnahme!

Ampelmarathon: Die FDP hatte sich durchgesetzt, dass der Verbrennungsmotor mit E-Fuels weiterbestehen darf. Der Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) will dagegen klagen.

In Deutschland ist eine heftige Debatte darüber entbrannt, ob der Verbrennungsmotor in Zukunft weiterhin eine Rolle spielen soll. Während die FDP sich dafür einsetzt, dass der Verbrennungsmotor durch den Einsatz von E-Fuels noch eine Zukunft hat, sind die Grünen strikt dagegen. Der „Deutsche Umwelthilfe e.V.“ (DUH) hat angekündigt, gegen diese Entscheidung zu klagen.

Die FDP argumentiert, dass E-Fuels eine Brückentechnologie darstellen könnten, die es ermöglicht, die CO2-Emissionen von Fahrzeugen deutlich zu reduzieren. Dabei handelt es sich um synthetische Kraftstoffe, die aus erneuerbaren Energien wie Wind- oder Solarenergie gewonnen werden können. Im Gegensatz zu herkömmlichem Benzin oder Diesel sollen sie nahezu CO2-neutral sein und somit zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen.

Die Grünen hingegen fordern ein schnelles Ende des Verbrennungsmotors und eine Umstellung auf Elektromobilität.

Sie argumentieren, dass E-Fuels kein echter Fortschritt seien, da sie trotzdem noch Verbrennungsmotoren benötigen und somit weiterhin schädliche Emissionen produziert würden. Sie setzen sich daher dafür ein, dass in Zukunft nur noch emissionsfreie Fahrzeuge zugelassen werden sollen.

Der DUH e.V. hat angekündigt, gegen die Entscheidung der FDP zu klagen, da er der Ansicht ist, dass E-Fuels keine nachhaltige Lösung darstellen und stattdessen nur dazu führen würden, dass der Verbrennungsmotor längerfristig im Einsatz bleiben würde. Stattdessen sollten die Bemühungen darauf konzentriert werden, den Ausbau der Elektromobilität voranzutreiben.

Tatsächlich aber ist die Frage der Klagebefugnis des Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) bei der Zulassung von E-Fuels ein umstrittenes Thema.

Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) sieht nämlich vor, dass Umweltverbände wie der DUH e.V. bei bestimmten „Vorhaben“ Klage einreichen können, um Umweltbelange zu schützen. „Der Begriff „Vorhaben“ ist jedoch nicht eindeutig definiert und wird in der Praxis oft unterschiedlich ausgelegt“, bedauert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. und Initiator des VCD Verbrenner Club Deutschland im UTR e.V.

Während einige argumentieren, dass die Zulassung von E-Fuels als „Vorhaben“ im Sinne des UmwRG angesehen werden sollte, da sie Auswirkungen auf die Umwelt haben können, argumentieren andere, dass es sich um eine reine Produktzulassung handelt, die nicht unter die Bestimmungen des UmwRG fällt.

  • Im Jahr 2018 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in einem Urteil entschieden, dass der DUH e.V. in Bezug auf E-Fuels nicht klagebefugt ist, da es sich um eine reine Produktzulassung handelt, die nicht als „Vorhaben“ im Sinne des UmwRG angesehen werden kann.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es auch andere Gerichte gibt, die in ähnlichen Fällen zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen gekommen sind. Daher bleibt die Frage der Klagebefugnis des DUH e.V. bei der Zulassung von E-Fuels  zunächst einmal weiterhin umstritten

Insgesamt zeigt sich, dass die Diskussion um den Verbrennungsmotor und den Klimaschutz in Deutschland sehr kontrovers geführt wird. Es bleibt abzuwarten, wie sich die politischen Entscheidungen in Zukunft entwickeln werden und welche Technologien sich letztendlich durchsetzen werden. Nicht zu bestreiten ist, dass die Reduzierung von Treibhausgasemissionen eine Herausforderung darstellt, der sich alle politischen Akteure stellen müssen. „Klagen sind da wenig hilfreich“, befindet Roosen. Was meinen Sie, liebe Leser?

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Horst Roosen

Vorstand UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Initiator des VCD Verbrenner Club Deutschland im UTR e.V.

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