Am 16. Mai wird der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler vor Gericht ein Geständnis ablegen, Kunden betrogen zu haben.
Stadler wird beschuldigt, von 2009 bis 2015 in Europa rund 434.000 Diesel-Fahrzeuge mit manipulierter Abgasreinigung verkauft zu haben. Dies ist Teil des größeren Dieselskandals, der den Volkswagen-Konzern und seine Tochtergesellschaften betrifft.
Stadler hatte die Vorwürfe zunächst bestritten und war im Jahr 2018 verhaftet worden. Seitdem saß er in Untersuchungshaft. Im vergangenen Jahr wurde er unter Auflagen freigelassen. Seitdem hat er versucht, seine Unschuld zu beweisen.
Nun scheint er jedoch ein Geständnis ablegen zu wollen. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob dies zu einem Bewährungs-Deal führen wird. Die Entscheidung über eine Bewährungsstrafe liegt allein bei der Richterin, die den Fall bearbeitet.
- Die Anklage wirft Stadler vor, Kunden betrogen zu haben, indem er ihnen Diesel-Fahrzeuge mit manipulierten Abgaswerten verkauft hat. Dadurch wurden die Kunden getäuscht und in die Irre geführt. Der Skandal hat auch das Image des Volkswagen-Konzerns stark beeinträchtigt und zu erheblichen finanziellen Einbußen geführt.
Es bleibt abzuwarten, wie das Geständnis von Stadler aufgenommen wird und welche Auswirkungen es auf den Fall haben wird. Es ist jedoch klar, dass die Konsequenzen für Stadler und den Volkswagen-Konzern erheblich sein werden. Der Dieselskandal wird auch weiterhin Auswirkungen auf die Automobilindustrie haben und ein wichtiger Präzedenzfall für ähnliche Fälle sein.
Für die betrogenen Autokäufer hat das Geständnis von Rupert Stadler möglicherweise Auswirkungen auf ihre Rechtsansprüche.
Da Stadler nun die Schuld an dem Betrug zugibt, könnte dies für die Geschädigten hilfreich sein, um ihre Ansprüche gegenüber dem Volkswagen-Konzern und Audi geltend zu machen.
- Betroffene Autokäufer können Schadensersatzansprüche geltend machen, um den Wertverlust ihrer Fahrzeuge auszugleichen, da die manipulierten Abgaswerte zu einem geringeren Wiederverkaufswert führen können. Sie können auch Ansprüche auf Rückgabe des Fahrzeugs oder Minderung des Kaufpreises haben.
- Allerdings hängen die Ansprüche der betrogenen Autokäufer von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Kaufdatum, dem Modell des Fahrzeugs und dem konkreten Schaden, den der Betrug verursacht hat. Es ist daher ratsam, sich von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen, um die individuellen Ansprüche und Möglichkeiten zu prüfen.
Insgesamt ist das Geständnis von Stadler jedoch ein weiterer Schritt hin zur Aufklärung und Abwicklung des Dieselskandals, der für die betroffenen Autokäufer hoffentlich zu einer angemessenen Entschädigung führen wird.
Es ist offensichtlich notwendig, sich in Erinnerung zu rufen, dass Autos immer noch Deutschlands wichtigster Exportartikel sind. Deutsche Fahrzeuge genossen bisher weltweit einen sehr guten Ruf.
Es kann nicht angehen dass Autobosse diesen guten Ruf durch Betrug nachhaltig beschädigen und dann eventuell ungeschoren davonkommen, während die betrogenen Kunden auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Die Diesel-Technologie, wurde einst von der Politik als Lösung für den Klimawandel gefeiert und gefördert. Heute ist der Diesel der große Umweltverschmutzer!
„Ehe die Justiz den Betrügern mit Deals die eigentlich verdiente Freiheitsstrafe erspart, sollte sie zunächst einmal die Interessen der getäuschten Kundschaft in den Fokus ihres Handelns stellen und akzeptieren, dass es nicht die Kunden sein können, die den Schaden auszubaden haben“ findet Horst Roosen, Vorstand des UTR | Umwelt|Technik|Recht| e.V. und Initiator des VCD Verbrenner Club Deutschland im UTR e.V.
Der VCD im UTR e.V. bietet seinen Fördermitgliedern schnelle Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück –bundesweit-“.
Es ist nämlich ganz einfach und keineswegs juristisch so Anspruchsvoll, wie es Ihnen die an hohen Honoraren interessierten „Experten“ weismachen wollen.
„Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen berechtigten Anspruch gegen Verkäufer und Hersteller“, sagt UTR Vorstand Horst Roosen.
Ein Kraftfahrzeug darf in Deutschland nach EU Recht nur dann auf dem Markt angeboten, verkauft und zugelassen werden, wenn es über eine entsprechende Erlaubnis verfügt.
Diese Erlaubnis wird dem Hersteller nur erteilt, wenn das betreffende Fahrzeug sämtliche technischen Anforderungen erfüllt, die in den einschlägigen Normen enthalten sind. Nur wenn der Hersteller eine solche Erlaubnis besitz darf er Fahrzeuge dieses Typs anbieten. Technische Informationen des Herstellers, dürfen nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.
Dem Hersteller obliegt die Verpflichtung nachzuweisen, dass alle von ihm verkauften, zugelassenen oder in der EU in Betrieb genommenen Neufahrzeuge über eine Typgenehmigung gemäß dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen verfügen.
Fahrzeuge für die eine Übereinstimmungsbescheinigung vorgeschrieben ist dürfen nach § 27 Abs. 1 EGFGV im Inland zur Verwendung im Straßenverkehr nur feilgeboten, veräußert oder in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einer Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Indes dürfen teschnische Informationen des Herstellers, wozu auch eine Übereinstimmungsbescheinigung zählt, nach § 28 Abs. 1 EG-FGV nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.
Bei Verstoß gegen § 27 Abs. 1 EG-FGV sind alle davon betroffenen Kaufverträge gemäß § 134 BGB nichtig.
Bestimmte Verstöße welche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wie die Vorlage gefälschter Prüfergebnisse oder technischer Spezifikationen oder sonstige unrichtige oder unvollständige Erklärungen werden in der Regel vorsätzlich begangen und unterliegen somit auch noch den besonderen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs. Aus strafrechtlicher Sicht kommt daher der Straftatbestand des Betruges nach § 263 StGB in Betracht. Darüber hinaus ist zudem der Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB relevant.
Der VCD im UTR e.V. bietet betroffenen Autobesitzern schnelle Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück – bundesweit“.
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