Verpackungsgesetz lässt Abmahnverein aktiv werden

Seit dem 01.01.2023 müssen Restaurants, Cafés und Lebensmittelgeschäfte in Deutschland Speisen und Getränke zum Mitnehmen auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Dadurch soll der Verpackungsverbrauch reduziert und Müll und Ressourcen gespart werden.

Nachhaltigkeit genießen: „Mehrwegverpackung- Der erfrischende Trend!“

Das Verpackungsgesetz schreibt vor, dass Letztvertreiber von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebechern auch Mehrwegverpackungen anbieten müssen. Ausgenommen sind sehr kleine Unternehmen. Die Verstöße gegen diese Vorschrift können mit Geldbußen geahndet werden. Der Deutsche Umwelthilfe e.V. hat Klagen gegen Unternehmen wie Starbucks, Edeka, Rewe und Yormas eingereicht, da sie sich weigern, Mehrwegverpackungen anzubieten. Es gibt jedoch noch Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung der Mehrwegalternativen und bei der Einheitlichkeit der Mehrwegsysteme. Der DUH e.V. fordert außerdem eine finanzielle Bevorzugung von Mehrwegverpackungen durch eine Abgabe auf Einwegprodukte.

  • Die Einführung der Mehrwegangebotspflicht in Deutschland ab dem 01.01.2023 soll sicherstellen, dass Restaurants, Cafés und Lebensmittelgeschäfte Speisen und Getränke zum Mitnehmen auch in wiederverwendbaren Verpackungen anbieten. Diese Maßnahme hat das Ziel, den Verpackungsmüll zu reduzieren und Ressourcen einzusparen.
  • Gemäß dem Verpackungsgesetz müssen Letztvertreiber von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebechern ab dem genannten Datum auch Mehrwegverpackungen zur Verfügung stellen. Dabei dürfen die Mehrwegoptionen weder teurer noch von schlechterer Qualität sein als die Einwegverpackungen. Es besteht auch die Möglichkeit, ein angemessenes Pfand auf die Mehrwegverpackungen zu erheben. Diese Vorgabe ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, aktiv zur Reduzierung des Einwegverpackungsverbrauchs beizutragen.

Die Mehrwegangebotspflicht betrifft Unternehmen wie Lieferdienste, Restaurants, Bistros, Kantinen, Cateringanbieter, Cafés sowie Supermärkte, Tankstellen und andere Lebensmittelgeschäfte. Sie umfasst auch vorverpackte Speisen und Getränke wie Salate, Sushi, Obst oder Süßspeisen, solange sie beim Letztvertreiber verpackt und bereitgehalten werden.

Einige Ausnahmen gelten für sehr kleine Unternehmen wie Imbisse und Kioske mit höchstens fünf Beschäftigten und einer Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern. Sie können stattdessen die mitgebrachten Behälter der Kundinnen und Kunden verwenden, um Speisen und Getränke zu befüllen. Dennoch können sie auch freiwillig Mehrwegverpackungen anbieten.

Zusätzlich zur Bereitstellung von Mehrwegverpackungen müssen Letztvertreiber durch deutlich sichtbare Informationstafeln oder -schilder auf das Mehrwegangebot hinweisen.

Einige Unternehmen erheben sogar einen Zuschlag für Einwegverpackungen, um Anreize für den Umstieg auf Mehrweg zu schaffen.

Der Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat Klage gegen Unternehmen wie Starbucks, Edeka, Rewe und Yormas eingereicht, da sie sich weigern, die Mehrwegangebotspflicht umzusetzen.

Untersuchungen des DUH e.V. sollen gezeigt haben, dass viele Unternehmen diese Verpflichtung bisher nicht erfüllen. Der DUH e.V. fordert außerdem eine einheitlichere Umsetzung der Mehrwegalternativen und schlägt eine Abgabe auf Einwegbecher, -boxen und -besteck vor, um Mehrwegverpackungen finanziell zu bevorzugen.

Der DUH e.V. kritisiert auch die unzureichenden Kontrollen seitens der zuständigen Behörden und fordert, dass Verstöße konsequent geahndet werden. Das Gesetz zur Mehrwegangebotspflicht enthält aus Sicht des DUH e.V. Schlupflöcher und ermöglicht die Verwendung umweltschädlicher Einwegmaterialien. Der Verein fordert eine Ausweitung der Vorschriften auch auf solche Materialien.

Der DUH e.V. betont, dass Kaffeehausketten, Fast-Food-Restaurants, Bäckereien und Kinos in Deutschland jährlich für die Entsorgung von über 5,8 Milliarden Einwegbechern und 10 Milliarden Einweg-Essensboxen verantwortlich sind.

  • Die Einführung der Mehrwegangebotspflicht ab dem 01.01.2023 soll sicherstellen, dass Speisen und Getränke zum Mitnehmen in wiederverwendbaren Verpackungen angeboten werden. Unternehmen wie Restaurants, Cafés und Lebensmittelgeschäfte müssen Mehrwegverpackungen zur Verfügung stellen, die weder teurer noch von schlechterer Qualität sein dürfen als Einwegverpackungen. Das Verbrauchen von Einwegverpackungen kann durch die Wahl von Mehrwegalternativen aktiv reduziert werden.

Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Kontrolle der Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht bei den staatlichen Behörden. Gemäß dem Verpackungsgesetz obliegt es den Landesbehörden, die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen und Verstöße zu ahnden. Der Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) kritisiert, dass es angeblich an effektiven Kontrollen seitens der Behörden mangelt. Der DUH soll daher eigene Untersuchungen durchgeführt haben und hat Klagen gegen Unternehmen eingereicht, die gegen die Mehrwegangebotspflicht verstoßen haben sollen.  Er fordert die Bundesländer auf, ihre Aufgaben im Vollzug der Gesetze ernsthaft wahrzunehmen und Verstöße konsequent zu sanktionieren, um sicherzustellen, dass die Mehrwegangebotspflicht effektiv umgesetzt wird.

Die primäre Zuständigkeit für die Kontrolle und Durchsetzung von Vorschriften liegt bei den staatlichen Behörden. Ob es unbedingt notwendig und angebracht ist, dass der Verein DUH in diesem Kontext als ergänzender Akteur auftritt und Verstöße aufdeckt, darf bezweifelt werden.

Behördliche Aufgaben oder polizeiliche Befugnisse darf der Verein nicht übernehmen. Er darf aber Abmahnkosten verlangen um Verstöße zu ahnden. Ob der Staat wirklich gut beraten ist, eigentlich hoheitliche Aufgaben von einem Abmahnverein wahrnehmen zu lassen, ist umstritten.

  • Verpackungsmüll kann in der Tat die Umwelt erheblich belasten. Es gibt jedoch verschiedene Maßnahmen, die Verbraucher selbst ergreifen können, um gegen Verpackungsmüll vorzugehen und die Umwelt zu schützen.
  • Nutzen Sie wiederverwendbare Behälter: Vermeiden Sie Einwegverpackungen, indem Sie wiederverwendbare Taschen, Flaschen, Becher und Behälter verwenden. Bringen Sie zum Einkaufen eigene Stofftaschen mit und nutzen Sie wiederverwendbare Wasserflaschen und Kaffeetassen.
  • Kaufen Sie lokal und saisonal: Unterstützen Sie lokale Märkte und Bauern, um den Einsatz von Verpackungen zu reduzieren. Frische, saisonale Lebensmittel erfordern oft weniger Verpackungen als importierte Produkte.
  • Informieren Sie sich über nachhaltige Marken: Suchen Sie nach Unternehmen, die sich aktiv für umweltfreundliche Verpackungen und nachhaltige Produktionsmethoden einsetzen. Unterstützen Sie diese Marken, indem Sie ihre Produkte kaufen.
  • Reduzieren Sie Ihren Gesamtkonsum: Durch bewussten Konsum können Sie die Nachfrage nach übermäßig verpackten Produkten verringern. Überlegen Sie, ob Sie bestimmte Produkte wirklich benötigen und ob es umweltfreundlichere Alternativen gibt.
  • Engagieren Sie sich und machen Sie Ihre Stimme gehört: Unterstützen Sie Initiativen, die sich für die Reduzierung von Verpackungsmüll einsetzen. Schreiben Sie beispielsweise an Unternehmen und fordern Sie sie auf, umweltfreundlichere Verpackungen anzubieten. Engagieren Sie sich in lokalen Gemeinschaftsprojekten oder Umweltorganisationen, um gemeinsam eine Veränderung zu bewirken.
  • Wenn es um Lebensmittel, Speisen und Getränke, einschließlich Fast Food, geht, gibt es einige zusätzliche Schritte, die Verbraucher unternehmen können, um den Verpackungsmüll zu reduzieren:
  • Selber kochen und vorbereiten: Indem Sie Ihre eigenen Mahlzeiten zu Hause zubereiten, können Sie den Verpackungsmüll, der mit Fertiggerichten und Take-away verbunden ist, deutlich reduzieren. Verwenden Sie frische Zutaten und wählen Sie unverpackte Produkte, wann immer es möglich ist.
  • Wiederverwendbare Behälter mitnehmen: Wenn Sie Essen zum Mitnehmen bestellen, bringen Sie Ihre eigenen wiederverwendbaren Behälter mit, um sie anstelle der Einwegverpackungen zu verwenden. Sie können Behälter für Salate, Sandwiches, Suppen oder Reste verwenden. Einige Restaurants bieten auch Rabatte an, wenn Sie Ihre eigenen Behälter mitbringen.
  • Auf Einweggeschirr verzichten: Vermeiden Sie den Einsatz von Einweggeschirr, wie Plastikbesteck, Strohhalmen und Bechern. Verwenden Sie stattdessen wiederverwendbare Alternativen wie Edelstahlbesteck, Stoffservietten und wiederverwendbare Trinkbehälter.
  • Lokale Märkte und Bauernhöfe unterstützen: Kaufen Sie frische Lebensmittel auf lokalen Märkten oder direkt bei Bauernhöfen. Oft werden hier Produkte in weniger Verpackung angeboten, und Sie können eigene Behälter und Taschen mitbringen, um Verpackungen weiter zu reduzieren.
  • Getränke in Mehrwegbehältern kaufen: Entscheiden Sie sich für Getränke, die in Mehrwegflaschen oder -dosen angeboten werden. Vermeiden Sie Einwegflaschen und -dosen, die einen erheblichen Anteil des Verpackungsmülls ausmachen.
  • Bewusste Essensauswahl: Versuchen Sie, Lebensmittel mit minimaler Verpackung zu bevorzugen. Entscheiden Sie sich für frische, unverarbeitete Lebensmittel, die weniger Verpackung erfordern. Reduzieren Sie den Konsum von einzeln verpackten Snacks und Getränken.

Wenn Sie als Verbraucher diese Maßnahmen umsetzen, können Sie einen großen Beitrag zur Reduzierung von Verpackungsmüll leisten, sowohl bei Lebensmitteln, Speisen und Getränken als auch bei Fast Food.

Der UTR e.V. setzt auf die Stärken des mündigen Verbrauchers, anstatt ihn mit Ge- und Verboten zu erdrücken oder die Anbieter mit hohen Abmahngebühren zu bedrohen! Den Rest regelt der Markt, ist sich Horst Roosen, Vorstand des UTR e.V. sicher.

Merke:

„Nachhaltigkeit genießen: Mehrwegverpackung- Der erfrischende Trend!“

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