Lärmbelästigung durch Wärmepumpen: Eine Herausforderung im Streben nach energieeffizienter Heizung und oft auch eine Zumutung für die Nachbarn von Wärmepumpenbetreibern.

Windräder und Wärmepumpen breiten einen gefährlichen  Lärmteppich über Deutschland aus.

Wärmepumpen gelten als eine der effizientesten und umweltfreundlichsten Methoden zur Beheizung von Gebäuden. Sie nutzen die Energie aus der Umwelt, um Wärme zu erzeugen und sind daher eine attraktive Alternative zu herkömmlichen Heizsystemen. Allerdings gibt es in einigen Fällen Bedenken hinsichtlich der Lärmbelästigung durch Wärmepumpen. In diesem Beitrag werden wir uns mit diesem Thema befassen und die Herausforderungen und Lösungen in Bezug auf die Lärmbelästigung durch Wärmepumpen untersuchen.

hochgiftige fluorierte Treibhausgase (F-Gase)

Die Effizienz einer Wärmepumpe beruht auf dem Einsatz von Kältemitteln. Diese fließen in einem geschlossenen Kreislauf, nehmen Wärme von außen auf, werden komprimiert und dadurch erhitzt. Anschließend wird die gewonnene Wärme an das Heizsystem des Hauses abgegeben. Wenn die Temperatur abkühlt, beginnt der Kreislauf erneut.

Viele dieser Kältemittel verwenden hochgiftige fluorierte Treibhausgase (F-Gase), die deutlich klimaschädlicher als CO2 sind.

  • Die Europäische Union plant nun ein Verbot dieser F-Gase. Dies bedeutet, dass viele bereits installierte, technisch unausgereifte Wärmepumpen möglicherweise aufgrund der Unmöglichkeit einer Umrüstung auf „problemfreie“ Kältemittel entsorgt werden müssen.

Die Verwendung von Per- und Polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) als Kältemittel in Wärmepumpen ist ein kontroverses Thema. PFAS werden als giftig und persistent angesehen und sollen in den kommenden Jahren weitgehend in Europa verboten werden. Das Problem besteht darin, dass das Kältemittel in Wärmepumpen, obwohl es sich eigentlich in einem geschlossenen Kreislauf befindet, potenziell austreten kann, insbesondere bei der Entsorgung der Geräte.

Was bedeutet das F-Gas-Verbot der EU für Wärmepumpen?

Die Europäische Union hat beschlossen, den Einsatz von F-Gasen drastisch zu reduzieren, um die Auswirkungen auf den Klimawandel zu verringern. Teil dieser Maßnahme ist ein schrittweises Verbot der Verwendung von F-Gasen in bestimmten Produkten, einschließlich Wärmepumpen. Das Ziel besteht darin, alternative Kältemittel mit geringerer Umweltbelastung zu fördern.

Durch das Verbot könnten bereits vorhandene Wärmepumpen möglicherweise unbrauchbar werden und entsorgt werden müssen.

Fluorierte Treibhausgase werden als Kältemittel in Wärmepumpen eingesetzt, um Wärme aus der Umgebungsluft, dem Erdreich oder dem Grundwasser aufzunehmen und in nutzbare Heizenergie umzuwandeln. Diese Gase weisen zwar gute thermodynamische Eigenschaften auf und tragen zur Effizienz der Wärmepumpen bei, sind jedoch aufgrund ihrer hohen Treibhauswirkung und Toxizität bedenklich.

In den meisten Fällen werden heute künstliche Gase der Stoffgruppe der Per- und Polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) als Kältemittel verwendet. Diese F-Gase gelten als so giftig und persistent, dass sie in Europa in einigen Jahren größtenteils verboten sein sollen.

Das F-Gas-Verbot stellt Hausbesitzer und Unternehmen vor Herausforderungen.

Die meisten bereits installierten Wärmepumpen wurden für den Einsatz mit F-Gasen entwickelt und können nicht ohne weiteres auf alternative Kältemittel umgerüstet werden. Es führt dazu, dass eine beträchtliche Anzahl von Wärmepumpen, um nicht Giftkästen zu sagen, möglicherweise ausgetauscht und entsorgt werden muss, was nicht nur hohe Kosten verursacht, sondern auch ökologisch bedenklich ist.

Herausforderungen bei der Lärmbelästigung durch Wärmepumpen:

Wärmepumpen arbeiten mit verschiedenen Komponenten wie Verdichtern, Ventilatoren und Pumpen, die Geräusche erzeugen können. Insbesondere bei Luft-Wasser-Wärmepumpen, die meistens im Freien aufgestellt werden, kann der Betrieb zu einer potenziellen Lärmquelle werden. Dies kann zu Unmut bei Anwohnern führen und möglicherweise zu Konflikten führen.

Lösungen zur Reduzierung der Lärmbelästigung:

Standortwahl: Bei der Installation einer Wärmepumpe ist es wichtig, den Standort sorgfältig zu wählen. Ein Abstand zu Nachbargrundstücken oder Wohnräumen (in der Regel 3 Meter) kann die Lärmübertragung verringern. Außerdem sollten Hindernisse wie Zäune oder Pflanzen als Schallschutz dienen. Innen aufgestellte Wärmepumpen oder Split-Wärmepumpen sind nach außen hin leiser als solche, die komplett im Freien stehen. Aktuell müssen Wärmepumpen noch einen Mindestabstand von drei Metern bis zum Nachbargrundstück einhalten. Mit dem neuen Energiegesetz sollen Wärmepumpen bis zu einer Höhe von zwei Metern und einer Länge von drei Metern auf den grundsätzlich freizuhaltenden Abstandsflächen von Baugrundstücken zulässig werden.

Schallschutz: Eine Möglichkeit, die Lärmbelästigung zu minimieren, besteht darin, die Wärmepumpe in ein spezielles Schallschutzgehäuse zu platzieren. Diese Gehäuse sind so konstruiert, dass sie den Schall absorbieren und reflektieren, wodurch die Geräuschpegel erheblich reduziert werden können.

Technologische Fortschritte: Hersteller von Wärmepumpen arbeiten ständig daran, ihre Produkte leiser zu machen. Durch den Einsatz von schallgedämmten Komponenten und innovativen Technologien kann der Geräuschpegel weiter reduziert werden. Es ist ratsam, sich vor dem Kauf einer Wärmepumpe nach leisen Modellen umzusehen.

Regelungen und Normen: In einigen Ländern existieren spezifische Regelungen und Normen bezüglich des zulässigen Geräuschpegels von Wärmepumpen. Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass die Lärmbelästigung auf akzeptable Grenzen begrenzt wird. Es ist wichtig, sich über die örtlichen Bestimmungen zu informieren und sicherzustellen, dass die installierte Wärmepumpe den geltenden Vorschriften entspricht.

Die Auswirkungen von Lärm auf die Gesundheit sind gut dokumentiert und können allgemein auftreten, unabhängig von der spezifischen Lärmquelle. Hier sind einige potenzielle gesundheitliche Auswirkungen von Lärmbelästigung im Allgemeinen:

Schlafstörungen: Lärm kann den Schlaf stören und zu Schlaflosigkeit führen. Unzureichender Schlaf hat wiederum negative Auswirkungen auf die körperliche und geistige Gesundheit.

Stressreaktion: Kontinuierlicher Lärm kann zu chronischem Stress führen, was wiederum verschiedene gesundheitliche Probleme wie erhöhten Blutdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und eine geschwächte Immunfunktion verursachen kann.

Konzentrations- und Leistungseinbußen: Lärm kann die Konzentration und Produktivität beeinträchtigen, insbesondere in Arbeits- und Lernumgebungen.

Psychische Gesundheit: Eine andauernde Lärmbelästigung kann zu Angstzuständen, Reizbarkeit, Depressionen und anderen psychischen Gesundheitsproblemen führen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Auswirkungen von Lärm auf die Gesundheit von verschiedenen Faktoren abhängen, darunter die Lautstärke, die Dauer und die individuelle Empfindlichkeit.

Die meisten Länder haben Lärmschutzstandards festgelegt, um die Exposition gegenüber Lärm auf ein akzeptables Maß zu begrenzen und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.

Der Mindestabstand zum Nachbargrundstück für die Installation einer Wärmepumpe kann je nach den örtlichen Vorschriften, Bauvorschriften und dem Wohnort variieren. Es gibt keine einheitliche Regelung, die weltweit gilt, da dies von den nationalen, regionalen oder lokalen Bauvorschriften und Gesetzen abhängt. Daher ist es wichtig, sich über die spezifischen Bestimmungen in Ihrer Region zu informieren.

In einigen Ländern gibt es spezifische Mindestabstände, die eingehalten werden müssen, um die Lärmbelästigung für die Nachbarn zu minimieren. Diese Abstände können sich auf die Entfernung zwischen der Wärmepumpe und den Nachbargebäuden, Grundstücksgrenzen oder Wohnräumen beziehen. Die genauen Anforderungen können von Land zu Land unterschiedlich sein.

Um sicherzustellen, dass Sie die geltenden Vorschriften einhalten, sollten Sie sich an die örtlichen Bau- oder Planungsbehörden wenden.

Sie können Ihnen Auskunft darüber geben, welche Abstände für die Installation einer Wärmepumpe einzuhalten sind und ob gegebenenfalls weitere Genehmigungen erforderlich sind.

  • Es ist wichtig, die Nachbarn auch über Ihre Pläne zur Installation einer Wärmepumpe zu informieren und deren Bedenken zu berücksichtigen. Offene Kommunikation und Rücksichtnahme können helfen, Konflikte zu vermeiden und das Verständnis zwischen den Beteiligten zu fördern.

Der Untergrund für die Installation einer Wärmepumpe ist ein wichtiger Aspekt, der sorgfältig berücksichtigt werden sollte. Ein geeigneter Untergrund gewährleistet die Stabilität der Wärmepumpe, optimiert ihre Leistung und minimiert Vibrationen und Geräusche. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:

Mindestabstände: Das Nachbarschaftsrecht kann Mindestabstände für die Installation von Wärmepumpen oder anderen technischen Einrichtungen festlegen. Diese Abstände sollen sicherstellen, dass Nachbarn nicht unverhältnismäßig durch Geräusche oder andere Auswirkungen beeinträchtigt werden

Genehmigungen: Das Nachbarschaftsrecht kann vorschreiben, dass bestimmte Arten von technischen Einrichtungen, wie Wärmepumpen, eine Genehmigung oder Zustimmung der Nachbarn erfordern. Dies soll sicherstellen, dass die Nachbarn in den Entscheidungsprozess einbezogen werden und ihre Bedenken geäußert werden können.

Ebener Untergrund: Der Untergrund sollte möglichst eben sein, um eine stabile Aufstellung der Wärmepumpe zu ermöglichen. Unebenheiten können zu Schwingungen und Lärm führen und möglicherweise die Funktionalität der Wärmepumpe beeinträchtigen.

Tragfähigkeit: Der Untergrund muss ausreichend tragfähig sein, um das Gewicht der Wärmepumpe zu tragen. Das Gewicht variiert je nach Modell und Größe der Wärmepumpe.

Schwingungsdämpfung: Um Vibrationen und Übertragung von Geräuschen zu reduzieren, kann es sinnvoll sein, eine Schwingungsdämpfungsmatte oder -unterlage zu verwenden. Diese Materialien absorbieren Vibrationen und helfen, die Lärmbelastung zu minimieren.

Drainagesystem: Je nach Klima und Bodenbeschaffenheit kann es ratsam sein, ein Drainagesystem einzurichten, um überschüssiges Wasser abzuleiten. Dadurch wird verhindert, dass sich Wasser um die Wärmepumpe ansammelt und möglicherweise Schäden verursacht.

Es ist wichtig, sich an die Installationsanleitung des Herstellers zu halten, da diese spezifische Anforderungen für den Untergrund und die Aufstellung der Wärmepumpe enthalten kann. Im Zweifelsfall können Sie sich auch an einen Fachmann oder Installateur wenden, um eine fachgerechte Installation sicherzustellen.

Tieffrequenter Schall kann als besonders störend empfunden werden. Im Vergleich zu höheren Frequenzen hat tieffrequenter Schall die Eigenschaft, sich leichter durch Wände, Boden und andere Materialien zu übertragen. Dies kann dazu führen, dass tieffrequenter Schall in Innenräumen deutlich hörbar ist, selbst wenn die Geräuschquelle sich außerhalb des Gebäudes befindet.

  • Die Wahrnehmung von tieffrequentem Schall als störend kann verschiedene Gründe haben. Zum einen ist tieffrequenter Schall schwer zu lokalisieren, was dazu führt, dass es schwierig sein kann, die genaue Quelle des Geräusches zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus kann tieffrequenter Schall Vibrationen im Körper verursachen, die von Menschen als unangenehm empfunden werden können und sich negativ auf das Wohlbefinden auswirken können.

Der Betreiber einer Luftwärmepumpe muss sicherstellen, dass seine Anlage den Anforderungen der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) einhält.

Die zulässigen Geräuschemissionen dürfen in allgemeinen Wohngebieten nachts den Wert von 40 dB(A) nicht überschreiten. In Mischgebieten dagegen dürfen sie lauter sein.

Reines Wohngebiet    50 dB     von 22.00Uhr bis 06.00 UHR 35 dB

Nachbarschaftsrecht: Wo darf eine Wärmepumpe stehen?

Wie nahe eine Wärmepumpe an der Grundstücksgrenze steht, hat natürlich auch Auswirkungen darauf, wie hoch die Lärmbelästigung beim Nachbarn ist. Experten zufolge hat der Aufstellungsort keinen Einfluss auf die Effizienz der Wärmepumpe.

Bei der Installation einer Wärmepumpe sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die Übertragung von tieffrequentem Schall zu minimieren.

Dazu gehören die Verwendung von Schallschutzgehäusen, die Schwingungsdämpfung der Wärmepumpe und die Berücksichtigung des geeigneten Standorts, um die Geräuschübertragung zu reduzieren. Es ist auch wichtig, sich für ein Modell mit niedriger Geräuschemission zu entscheiden, da einige Wärmepumpen speziell darauf ausgelegt sind, den Schallpegel zu minimieren.

Wenn tieffrequenter Schall zu einer erheblichen Belästigung wird, ist es ratsam, mit einem Fachmann zu konsultieren, der möglicherweise weitere Schallschutzmaßnahmen empfehlen kann. In einigen Fällen kann es auch ratsam sein, einen Akustikexperten hinzuzuziehen, um die genaue Ursache des tieffrequenten Schalls zu identifizieren und geeignete Lösungen zu finden.

Das Nachbarschaftsrecht kann je nach Land, Region oder sogar Kommune unterschiedliche Bestimmungen enthalten.

Es legt Regeln und Vorschriften fest, um das Zusammenleben und den Schutz der Interessen der Nachbarn zu regeln. Im Hinblick auf Lärmbelästigung und Wärmepumpen können die Bestimmungen im Nachbarschaftsrecht folgende Punkte umfassen:

Die rechtliche Einordnung einer Wärmepumpe als Bauwerk kann je nach dem anwendbaren Rechtssystem und den spezifischen Gesetzen und Vorschriften variieren. In vielen Rechtsordnungen wird eine Wärmepumpe jedoch nicht als eigenständiges Bauwerk angesehen, sondern als Bestandteil des Gebäudes, in dem sie installiert ist.

Eine Wärmepumpe wird üblicherweise als technische Einrichtung betrachtet, die zur Beheizung oder Kühlung eines Gebäudes dient. In den meisten Rechtsordnungen gelten die Vorschriften und Bestimmungen bezüglich des Baus, der Installation und des Betriebs von Wärmepumpen daher in erster Linie im Zusammenhang mit den Vorschriften für Gebäude und Bauprojekte.

Es ist wichtig, die einschlägigen Gesetze und Vorschriften in Ihrer Region zu prüfen, um eine genaue rechtliche Einordnung und die damit verbundenen Pflichten und Anforderungen zu ermitteln. Dies kann Bauvorschriften, Umweltgesetze, Nachbarschaftsrecht oder andere relevante Gesetze umfassen, die sich auf die Installation und den Betrieb einer Wärmepumpe beziehen.

Um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden, ist es ratsam, sich mit den örtlichen Behörden oder einem Fachmann wie einem Anwalt, einem Baurechtsberater oder einem Installateur in Verbindung zu setzen, der mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften vertraut ist.

Es gibt  einige Gerichtsurteile und rechtliche Meinungen, die sich auf die Installation und Nutzung von Wärmepumpen beziehen können.

In einigen Fällen können Nachbarn gerichtliche Schritte aufgrund von Lärmbelästigung durch Wärmepumpen eingeleitet haben. Die Urteile können von Gericht zu Gericht und von Fall zu Fall variieren, da sie auf den spezifischen Umständen, dem geltenden Recht und den vorliegenden Beweisen basieren.

Es gibt auch Fälle, in denen Genehmigungen oder Baugenehmigungen für Wärmepumpen von Gerichten überprüft und entschieden wurden. Dies kann die Anwendung von Vorschriften für Mindestabstände, Lärmschutzmaßnahmen und andere relevante Faktoren betreffen.

  • In der Praxis werden Wärmepumpen gerne an der Grundstücksgrenze aufgestellt, wo sie der Besitzer weder sieht noch hört. Doch ist das überhaupt erlaubt? Zu diesem Punkt gibt es Gerichtsentscheide.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 28 K 3757/14) hat 2015 entschieden, dass Luftwärmepumpen die in den Bauordnungen der Länder für Gebäude vorgesehenen Abstandsflächen zum Nachbargrundstück einzuhalten haben. Auch das OLG Frankfurt (Az. 25 U 162/12) entschied 2013, dass eine Wärmepumpe laut hessischer Bauordnung den Mindestabstand von drei Metern zur Grundstücksgrenze einhalten muss.

Das OLG Nürnberg (Az. 14 U 2612/15) vertrat 2017 ebenfalls die Auffassung, dass Luft-Wärmepumpen die baurechtlichen Abstandsflächenvorschriften einhalten müssen.

  • Grundsätzlich sind die meisten Gerichte der Auffassung, dass auch für Wärmepumpen die Abstandsflächen aus den Bauordnungen gelten. Und zwar deshalb, weil sie Geräuschimmissionen verursachen, die dazu geeignet sind, den Nachbarfrieden zu gefährden, zu dessen Schutz die Abstandsflächenvorschriften dienen. Auf die Bestimmung des Ausmaßes der verursachten Geräuschimmissionen kommt es dabei nicht an.

Es ist so, dass in den genannten Fällen das Verwaltungsgericht Düsseldorf und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main Entscheidungen getroffen haben, die die Einhaltung der Abstandsflächen oder Mindestabstände für Wärmepumpen gemäß den Bauordnungen der Länder oder der hessischen Bauordnung bestätigen.

Diese Urteile verdeutlichen, dass es in bestimmten Rechtsordnungen konkrete Anforderungen an die Abstände von Wärmepumpen zu den Nachbargrundstücken gibt.

Solche Bestimmungen sollen sicherstellen, dass die Interessen und Rechte der Nachbarn in Bezug auf Lärmbelästigung, Privatsphäre und ähnliche Aspekte angemessen geschützt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Urteile spezifische Fälle betreffen und auf die jeweiligen Bauordnungen oder Landesgesetze zugeschnitten sind. Die Anforderungen können von Land zu Land oder von Bundesland zu Bundesland variieren. Daher ist es immer ratsam, die aktuell geltenden Gesetze, Verordnungen und Gerichtsurteile in Ihrer spezifischen Rechtsordnung zu überprüfen und sich bei Fragen an Fachleute wie Anwälte oder Sachverständige zu wenden.

Fazit:

Wer so einen lärmenden Giftkasten ohne Rücksicht auf den vorgeschriebenen Mindestabstand von 3 Metern zum Nachbargrundstück aufstellt, der handelt nicht nur rücksichtslos und ignorant, sondern bringt auch die Beziehung zu seinen Nachbarn in Gefahr. Es ist wichtig, dass wir uns alle an die gesetzlichen Vorschriften halten, um ein harmonisches Zusammenleben zu gewährleisten.

Nicht nur beeinträchtigt eine solche Lärmbelästigung den friedlichen Wohnkomfort, sondern sie kann auch die Lebensqualität der Nachbarn erheblich beeinträchtigen. Es ist wichtig, dass wir die Bedürfnisse und Rechte unserer Mitmenschen respektieren und unsere Verantwortung als verantwortungsvolle Bürger wahrnehmen und dies auch dann, wenn es dazu keine gesetzlichen Regelungen geben sollte.

Darüber hinaus können Verstöße gegen den Mindestabstand zu rechtlichen Konsequenzen führen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist nicht nur zum Schutz der Nachbarschaft von großer Bedeutung, sondern auch, um potenzielle Konflikte zu vermeiden. Indem wir uns an die Regeln halten und verantwortungsbewusst handeln, tragen wir zu einer friedlichen und harmonischen Gemeinschaft bei.

  • Es ist ratsam, im Vorfeld mit den Nachbarn zu kommunizieren und mögliche Lösungen zu finden, die sowohl den eigenen Bedürfnissen als auch denen der Nachbarn gerecht werden. Durch den Dialog und gegenseitiges Verständnis können wir Konflikte vermeiden und eine positive Nachbarschaftskultur fördern.

Insgesamt ist es wichtig, dass wir uns bewusst sind, wie unsere Handlungen sich auf andere auswirken können, und dass wir uns um ein gutes nachbarschaftliches Miteinander bemühen. Indem wir die vorgeschriebenen Abstände einhalten und auf die Bedürfnisse unserer Nachbarn achten, schaffen wir eine Atmosphäre des Respekts und der gegenseitigen Rücksichtnahme.

ACHTUNG! HESSISCHE VERHÄLTNIISSE

  • In Hessen sind die Abstandsregeln leider grüner Ideologie zum Opfer gefallen

Nachtrag aus dem Leitfaden zu Wärmepumpen des

Hessisches Ministerium für Wirtschaft,

Energie, Verkehr und Wohnen

Referat VII 3 (Baurecht)

Kaiser-Friedrich-Ring 75

65185 Wiesbaden

wirtschaft.hessen.de

Abstandsflächenrecht

Gemäß dem Grundsatz des § 6 Abs. 1 HBO müssen von den oberirdischen Außenwänden von

Gebäuden ausgehend Abstandsflächen eingehalten werden, in denen keine Gebäude oder

vergleichbare bauliche Anlagen errichtet werden dürfen. Luftwärmepumpen sind keine Gebäude

i.S. der HBO, sodass es bisher darauf ankam, ob von ihnen insbesondere auf Grund ihrer Größe

eine gebäudegleiche Wirkung ausgeht (§ 6 Abs. 8 HBO). Dies beurteilt sich nach den Umständen

des jeweiligen Einzelfalls, was in der Praxis nicht immer einfach zu ermitteln ist und zu einer

uneinheitlichen behördlichen und gerichtlichen Praxis führte. Mit der letzten Änderung der HBO

wurde daher eine eindeutige Regelung getroffen, unter welchen Umständen die Errichtung von

Luftwärmepumpen in den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen zulässig sind.

Aus rechtssystematischen Gründen finden sich die entsprechenden Regelungen in zwei

Absätzen:

• § 6 Abs. 9 HBO bestimmt, welche Anlagen in den Abstandsflächen anderer Gebäude

liegen dürfen und zu diesen keine Abstandsflächen auslösen. Dies ist nach dem neuen §

6 Abs. 9 Nr. 4 HBO der Fall bei gebäudeunabhängigen Wärmepumpen sowie

Wärmepumpen an Gebäuden, einschließlich ihrer Fundamente und Einhausungen, mit

einer Höhe bis zu 2 m über der Geländeoberfläche.

• § 6 Abs. 10 HBO regelt, welche baulichen Anlagen jeweils unmittelbar an oder mit einem

Mindestabstand von 1 m zu den Nachbargrenzen zulässig sind. Nach dem neuen § 6 Abs.

10 Nr. 11 HBO gilt dies für gebäudeunabhängige Wärmepumpen sowie Wärmepumpen

an Gebäuden, einschließlich ihrer Fundamente und Einhausungen, mit einer Höhe von

bis zu 2 m über der Geländeoberfläche und einer Gesamtlänge bis zu 3 m entlang der

Grundstücksgrenze.

Demnach können Wärmepumpen bis zu einer Höhe von 2 m in den Abstandsflächen von

Gebäuden auf dem Grundstück stehen. Für Abstandsflächen an der Grundstücksgrenze gilt dies

nur, soweit sie eine maximale Gesamtlänge von 3 m entlang der Grundstücksgrenze nicht

überschreiten.

Wärmepumpen, die die Größenvorgaben überschreiten, sind in den Abstandsflächen

grundsätzlich unzulässig und können im Einzelfall nur im Wege einer Abweichungsentscheidung

nach § 73 HBO durch die Untere Bauaufsichtsbehörde zugelassen werden.

Rücksichtnahmegebot nach § 15 BauNVO / Lärmschutz nach § 22 Bundes- Immissions-

schutzgesetz (BImSchG)

Inhaltlich zielt das Gebot der Rücksichtnahme darauf ab, Spannungen und Störungen, die

durch unverträgliche Grundstücksnutzungen entstehen können, möglichst zu vermeiden.

Welche Anforderungen das Gebot der Rücksichtnahme begründet, hängt wesentlich von den

jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab. Grundsätzlich gilt: Je empfindlicher und

schutzwürdiger die Stellung desjenigen ist, dem die Rücksichtnahme im gegebenen

Zusammenhang zu Gute kommt, umso mehr kann er eine Rücksichtnahme verlangen.

Nach dem Rücksichtnahmegebot des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO sind bauliche Anlagen daher

unzulässig, wenn von ihrer Nutzungsart Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die

nach der Eigenart des Baugebiets selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind.

  • Nach § 22 Abs. 1 BImSchG sind Wärmepumpen als immissionsschutzrechtlich nicht genehmi-
  • gungsbedürftige Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass nach dem Stand der Technik
  • vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen verhindert und unvermeidbare schädliche Um-
  • welteinwirkungen auf ein zumutbares Maß beschränkt werden.
  • Gegebenenfalls sind
  • Vorkehrungen zum Schutz der subjektiven Rechte von Nachbarn (§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
  • i.V.m. § 3 Abs. 1 BImSchG; § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO) erforderlich. Das ist insbesondere der
  • Fall, wenn der Standort der Anlage in einer immissionsschutzrechtlich kritischen Nähe zur
  • Nachbarschaft liegt, bei der die Geräuschimmissionen eine für die Nachbarn maßgebende Zu-
  • mutbarkeitsgrenze überschreiten können. Die Zumutbarkeitsschwelle ergibt sich aus der
  • Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm).

Soweit eine Wärmepumpe isoliert von baugenehmigungsbedürftigen Anlagen (insbeson-

dere Wohngebäuden) errichtet wird, muss bereits bei der Wahl des Standortes, der

technischen Ausführung der Anlage und der Frage baulicher Maßnahmen zur

Schallreduzierung (bspw. eine Einhausung) darauf geachtet werden, dass die

Immissionsrichtwerte anhand der allgemeingültigen Grenzwerte und Beurteilungsmethoden

der auf Grundlage des § 48 BImSchG erlassenen TA Lärm ermittelt und eingehalten werden:

So orientieren sich die Immissionsrichtwerte gemäß Ziffer 6.1. für den Beurteilungspegel für

Immissionsorte außerhalb von Gebäuden nach dem jeweils festgelegten oder faktischen

Gebietscharakter:

Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft,

Energie, Verkehr und Wohnen

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