DIE FINANZPLANUNG FÜR DIE ZWEITE LEBENSHÄLFTE AB 60+ / Fragen über Fragen!!
Finanzplaner für die zweite Lebenshälfte ab 60+ bei Steuern, Recht, Finanzen, Schwerbehinderung und Patientenverfügung.
…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….
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Finanzplaner für die zweite Lebenshälfte ab 60+ bei Steuern, Recht, Finanzen, Schwerbehinderung und Patientenverfügung.
Unsere vielfältigen Angebote könnten wir ohne ein gut funktionierendes Netzwerk und kompetente und engagierte Partner nicht bieten! Daher wird Rechtsberatung ausschließlich durch ad-infinitum Vertrauensanwälte durchgeführt.
Am 3. Juli 2014 hat der Deutsche Bankenverband seine ,,Seniorenstudie 2014″ veröffentlicht. Im Rahmen dieser Studie wird die Finanzkultur der älteren Generation durch eine repräsentative Umfrage bewertet. Dabei geht es … Read More
Grundsätzlich ist es natürlich möglich, eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung privat zu Hause aufzubewahren. Aber es ist natürlich wichtig, dass diese im Notfall auch gefunden werden. Um das Sicherzustellen, sollten … Read More
Grundsätzlich ist es natürlich möglich, ein vorgefertigtes Formular zu verwenden.
Durch eine Patientenverfügung können Sie Festlegungen zu ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen in einer bestimmten medizinischen Situation treffen.
Grundsätzlich lässt sich die Erbschaftssteuer auf Grund der gesetzlich geregelten Meldepflicht (binnen 3 Monaten beim zuständigen Finanzamt) nicht umgehen.
Grundsätzlich fällt für jede Erbschaft und jedes Vermächtnis auch eine Erbschaftsteuer an.
Ein handschriftliches Testament können Sie grundsätzlich überall aufbewahren. Bedenken Sie aber, dass es Ihren Erben im Fall Ihres Todes schnellstmöglich zugänglich sein sollte. Weihen Sie daher unbedingt eine Vertrauensperson ein, … Read More
Grundsätzlich gilt, dass das aktuellste Testament gilt. Das heißt, dass sie jederzeit ein neues Testament aufsetzten können.