Gilt das Verbraucherwiderrufsrecht für Maklerverträge?
Dem privaten Auftraggeber eines Immobilienmaklers steht ein Widerrufsrecht nach § 312 b Abs. 1 Satz 1 BGB zu. Maklerdienste sind grundsätzlich als Dienstleistungen im Sinne dieser Vorschrift anzusetzen.