Aufsichtspflicht von Eltern
Den Eltern eines 3 ½ jährigen Kindes ist keine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht vorzuwerfen, wenn sie ihr Kind alleine schlafen gelegt haben, es aber danach wieder aufsteht und etwas anstellt.
…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….
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Den Eltern eines 3 ½ jährigen Kindes ist keine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht vorzuwerfen, wenn sie ihr Kind alleine schlafen gelegt haben, es aber danach wieder aufsteht und etwas anstellt.