Baum Arche e.G.: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte
Die BaFin weist gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) darauf hin, dass das Unternehmen Baum Arche e.G., angeblicher Sitz in Hannover, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von … Read More