Übernahme der angemessenen Wohnkosten
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Begrenzung der Erstattung der Kosten für eine Wohnung auf sogenannte „angemessene Aufwendungen“ mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Begrenzung der Erstattung der Kosten für eine Wohnung auf sogenannte „angemessene Aufwendungen“ mit dem Grundgesetz vereinbar ist.